Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1992 - XII ZR 241/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6283
BGH, 29.01.1992 - XII ZR 241/90 (https://dejure.org/1992,6283)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1992 - XII ZR 241/90 (https://dejure.org/1992,6283)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 (https://dejure.org/1992,6283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nacheheliche Auseinandersetzung - Wirksame Scheidung vor dem Zeitpunkt der Wiedervereinigung - Streit über die Übertragung des Alleineigentums an dem gemeinschaftlichen Grundstück - Teilung des Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 531
  • FamRZ 1992, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 241/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 241/90
    Nach Überleitung des Verfahrens auf den Bundesgerichtshof ließ der Senat das Rechtsmittel zu, soweit es sich gegen die Übertragung des Alleineigentums an dem gemeinschaftlichen Grundstück auf die Ehefrau richtet (abgedruckt in FamRZ 1991, 1174 = DtZ 1991, 345).
  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 155/06

    Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten bei Scheidung der Ehe

    Nach Absatz 1 dieser Vorschrift kommt nach der Rechtsprechung des Senats für die Auseinandersetzung über unteilbare Sachen - wie hier hinsichtlich des Hausgrundstücks auch geschehen - im Regelfall nur die Zuweisung von hälftigem Miteigentum nach Bruchteilen in Betracht (Senatsurteile BGHZ 117, 35, 48 f. = FamRZ 1992, 414, 418, vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1992, 531, 533 und vom 18. März 1992 - XII ZR 15/91 - FamRZ 1992, 923 f.).

    Sie eröffnen zwar die Möglichkeit, von der Umwandlung des Gesamteigentums in hälftiges Miteigentum an jedem einzelnen Gegenstand abzusehen und an ihrer Stelle eine Ausgleichszahlung anzuordnen (zu den Grenzen vgl. Senatsurteile BGHZ 117, 35, 42 ff. = FamRZ 1992, 414, 416, vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1992, 531, 533 und vom 18. März 1992 - XII ZR 15/91 - FamRZ 1992, 923, 924) oder einen hälftigen Wertausgleich durch Zuweisung der Alleinberechtigung an anderen gemeinschaftlichen Vermögensgegenständen vorzunehmen.

    Sie findet ihre Fortsetzung in der - mit der anteiligen Zuweisung von Bruchteilseigentum am Hausgrundstück einhergehenden - Aufgabe des Gerichts, ggf. auch eine fortdauernde Nutzung des künftig im Bruchteilseigentum stehenden Hausgrundstücks durch den Beklagten im Wege der Begründung eines Mietverhältnisses zu ermöglichen (vgl. Senatsurteile BGHZ 117, 35, 48 f. = FamRZ 1992, 414, 418, vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1992, 531, 533 und vom 18. März 1992 - XII ZR 15/91 - FamRZ 1992, 923, 924).

    Vielmehr ist eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich auch insoweit nicht geboten, als die Ehegatten die Verteilung teilweise durch Einigung regeln oder eine solche einvernehmliche Regelung beabsichtigen (vgl. Senatsurteile BGHZ 117, 35, 54 f. = FamRZ 1992, 414, 419 und vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 - FamRZ 1992, 531, 533).

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 263/91

    Anforderungen an die Begründung .... Berufung gegen ein Urteil des Kreisgerichts

    In diesem Verfahren stellen Anträge der Parteien bloße Vorschläge dar, die das Gericht in keiner Weisen binde (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 -, FamRZ 1992, 531, 532).

    Dieser Vortrag des Beklagten gewinnt Bedeutung angesichts der Rechtsprechung des Senats, bei der Übertragung eines Hausgrundstücks zu Alleineigentum an einen Ehegatten nach § 39 Abs. 1 FGB müsse das Gericht nicht nur gleichzeitig die Erstattungspflicht festsetzen, sondern auch ihre Erfüllung sichern; Wohnbedürfnisse eines Ehegatten und der gemeinsamen Kinder rechtfertigten wegen des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Zuweisung eines Grundstückes zu Alleineigentum nicht, wenn ihnen auch bei der Begründung von Miteigentum dadurch Rechnung getragen werden könne, daß zugleich ein Mietverhältnis begründet werde (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 - XII ZR 241/90 -, FamRZ 1992, 531, 532; 15. Januar 1992 - XII ZR 202/90 -, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, insbesondere Seite 13 f).

  • OLG Brandenburg, 17.04.1998 - 10 UF 105/97

    Einspruch gegen Versäumnisurteil wegen Ablehnung der Übertragung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Rostock, 14.02.1994 - 3 W 61/93

    Belastung eines in Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks mit Hypotheken;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Naumburg, 11.06.1998 - 9 W 21/98

    Versagung der Prozesskostenhilfe für eine Drittwiderspruchsklage ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht