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   BGH, 29.01.2002 - X ZR 231/00   

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https://dejure.org/2002,4902
BGH, 29.01.2002 - X ZR 231/00 (https://dejure.org/2002,4902)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2002 - X ZR 231/00 (https://dejure.org/2002,4902)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - X ZR 231/00 (https://dejure.org/2002,4902)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Abnahme bei EDV-Verträgen

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 700 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/96

    Fälligkeitstermin und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei einem Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - X ZR 231/00
    Damit verkennt das Berufungsgericht, daß der Kläger ein insgesamt mangelfreies Werk auch im Zusammenspiel der Einzelkomponenten der EDV-Anlage zu liefern hatte und die Beweislast für die Vollständigkeit und Mangelfreiheit des Werks vor der nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht erfolgten Abnahme des Werks beim Unternehmer liegt (Sen.Urt. vom 24.11.1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347, 349).
  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91

    Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf -

    Auszug aus BGH, 29.01.2002 - X ZR 231/00
    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung folgt dies schon aus dem Umstand, daß ausweislich des Inhalts dieser Vereinbarung der dritte Rechner noch zu liefern war, das vom Kläger zu errichtende Werk also noch nicht vollständig hergestellt war, und zudem ein Handbuch nicht geliefert worden war, dessen Lieferung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann zu den Hauptpflichten des Unternehmers gehört, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt wird (Urt. v. 4.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461, 462).
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