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BGH, 29.01.2002 - X ZR 231/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JurPC
BGB §§ 631, 641, 638 a.F.
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs und Mängelgewährleistung bei Lieferung einer EDV-Anlage
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hardwarevertreiber - Softwarevertreiber - Werkvertrag - Werklohn - Datennetz
- Judicialis
BGB § 641 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 641 Abs. 1
Erforderlichkeit einer Abnahme beim Werkvertrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werklohn kann auch schon vor Abnahme fällig werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Abnahme bei EDV-Verträgen
Papierfundstellen
- MMR 2002, 700 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/96
Fälligkeitstermin und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei einem Werkvertrag
Auszug aus BGH, 29.01.2002 - X ZR 231/00
Damit verkennt das Berufungsgericht, daß der Kläger ein insgesamt mangelfreies Werk auch im Zusammenspiel der Einzelkomponenten der EDV-Anlage zu liefern hatte und die Beweislast für die Vollständigkeit und Mangelfreiheit des Werks vor der nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht erfolgten Abnahme des Werks beim Unternehmer liegt (Sen.Urt. vom 24.11.1998 - X ZR 21/96, NJW-RR 1999, 347, 349). - BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91
Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf - …
Auszug aus BGH, 29.01.2002 - X ZR 231/00
Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung folgt dies schon aus dem Umstand, daß ausweislich des Inhalts dieser Vereinbarung der dritte Rechner noch zu liefern war, das vom Kläger zu errichtende Werk also noch nicht vollständig hergestellt war, und zudem ein Handbuch nicht geliefert worden war, dessen Lieferung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann zu den Hauptpflichten des Unternehmers gehört, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt wird (Urt. v. 4.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461, 462).