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   BGH, 29.01.2003 - 5 StR 475/02   

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https://dejure.org/2003,6856
BGH, 29.01.2003 - 5 StR 475/02 (https://dejure.org/2003,6856)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2003 - 5 StR 475/02 (https://dejure.org/2003,6856)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 5 StR 475/02 (https://dejure.org/2003,6856)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Verfahrensrüge; Polizeiliche Vernehmungsbeamte; Auskunft bei Festnahme; Meldung eines Rechtsanwalts als möglicher Verteidiger ; Verwertung von Angaben des Angeklagten; Erneute Einlassung; Bestätigung früherer Einlassungen

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 243/97

    Verwertungsverbot durch Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens -

    Auszug aus BGH, 29.01.2003 - 5 StR 475/02
    Keinen Erfolg hat auch die Rüge des Angeklagten D, die polizeilichen Vernehmungsbeamten hätten ihm nach seiner Festnahme nicht vorenthalten dürfen, daß sich für ihn bereits ein Rechtsanwalt als möglicher Verteidiger gemeldet habe, mit der etwaigen Folge, daß seine damaligen Angaben nicht hätten verwertet werden dürfen (vgl. dazu BGH NStZ 1997, 502; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 136 Rdn. 10; Lüderssen in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 137 Rdn. 67).
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    Nach einer ersten Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet durch Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2003 - 5 StR 475/02 - und der Aufhebung dieses Beschlusses sowie Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 19. September 2006 (2 BvR 2115/01 u.a., NJW 2007, 499) wegen Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision mit Beschluss vom 25. September 2007 (veröffentlicht in BGHSt 52, 48) erneut verworfen, allerdings mit der Maßgabe, dass von der verhängten Freiheitsstrafe sechs Monate als vollstreckt gelten.
  • BVerfG, 05.11.2013 - 2 BvR 1579/11

    Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsfolgen einer fehlenden

    a) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revision des Beschwerdeführers mit Beschluss vom 29. Januar 2003 (5 StR 475/02, juris) gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet.
  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05

    Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei

    Der Angeklagte kann sich hier auf einen Verstoß gegen Grundsätze des fairen Verfahrens schon deshalb nicht berufen, weil er in der ersten Hauptverhandlung über seinen Instanzverteidiger, der noch im Ermittlungsverfahren Widerspruch erhoben hatte, die Angaben aus der Beschuldigtenvernehmung im Kern bestätigen ließ und das Tatgeschehen erneut in Anwesenheit eines Dolmetschers einräumte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 5 StR 475/02).
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