Rechtsprechung
BGH, 29.01.2009 - III ZR 232/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Schadensersatz wegen der Unmöglichkeit der Herausgabe des Surrogats
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die abredewidrige Einlösung eines Schecks mangels grundsätzlicher Bedeutung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 17.04.2007 - 16 O 379/06
- OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 12 U 54/07
- BGH, 29.01.2009 - III ZR 232/08
- BGH, 26.02.2009 - III ZR 232/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06
Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig
Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZR 232/08
Die Verjährung nach der kürzeren neuen regelmäßigen Verjährungsfrist (Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 EGBGB) setzt voraus, dass auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen (vgl. BGHZ 171, 1, 9 ff). - BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01
Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und …
Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZR 232/08
Aufgrund der Einlösung des Schecks und der Einzahlung auf das der Bausparkasse selbst gehörige Konto hat der Beklagte aber aus dem mit der Einreichung des Schecks begründeten Inkassovertrag (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2002 - XI ZR 245/01 - NJW 2002, 1950, 1951) zur Bausparkasse einen Anspruch auf Auszahlung des Gutschriftbetrages erhalten, denn der Scheckbetrag sollte erkennbar nicht der Bausparkasse geschenkt werden.