Rechtsprechung
BGH, 29.01.2009 - III ZB 66/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Wirkung einer bewilligten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist für eine andere Partei des Berufungsverfahrens; Maßgeblichkeit des objektiven Inhalts einer Mitteilung für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung bei Beantragung einer Fristverlängerung für ...
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 520 Abs. 2; ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Auslegung einer gerichtlichen Fristverlängerung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.01.2008 - 5 O 355/06
- KG, 16.07.2008 - 21 U 41/08
- BGH, 29.01.2009 - III ZB 66/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.07.1972 - VII ZB 9/72
Fristenwesen - Berufung - Begründung - Berufungsbegründungsfrist - …
Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 66/08
Auf die Ausführungen in der Rechtsbeschwerde, wonach eine Fristverlängerung auch dann wirksam sein könne, wenn kein entsprechender Antrag gestellt wurde, und zudem (unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 13. Juli 1972 - VII ZB 9/72 - VersR 1972, 1128, 1129) die Möglichkeit bestehe, dass die auf Antrag einer Partei bewilligte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist auch Wirkungen für eine andere Partei des Berufungsverfahrens haben könne, kommt es deshalb nicht an. - BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03
Wiedereinsetzung
Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 66/08
Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 2887 m.w.N.) ein Gericht nach dem Gebot eines fairen Verfahrens aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf, wobei diese das Verschulden einer Partei überlagern und deren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gebieten können (NJW 2005, 2137). - BGH, 30.04.2008 - III ZB 85/07
Rechtsfolgen der "antragsgemäßen" Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 66/08
Für den Umfang einer gerichtlichen Fristverlängerung, auf den sich eine Partei grundsätzlich verlassen kann, ist der objektive Inhalt der an sie gerichteten Mitteilung maßgeblich (Senatsbeschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07 - NJW-RR 2008, 1162, 1163 m.w.N.). - BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 950/04
Verletzung des Anspruchs auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren durch …
Auszug aus BGH, 29.01.2009 - III ZB 66/08
Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 2887 m.w.N.) ein Gericht nach dem Gebot eines fairen Verfahrens aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern, Unklarheiten oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten darf, wobei diese das Verschulden einer Partei überlagern und deren Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gebieten können (NJW 2005, 2137).