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   BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12   

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https://dejure.org/2014,2954
BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12 (https://dejure.org/2014,2954)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2014 - XII ZB 555/12 (https://dejure.org/2014,2954)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - XII ZB 555/12 (https://dejure.org/2014,2954)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 FamFG, § 231 Abs 2 FamFG, § 64 Abs 2 S 3 EStG
    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstandes nach Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für Kindergeld

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerdewert bei Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld

  • rewis.io

    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstandes nach Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für Kindergeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1; EStG § 64 Abs. 2 S. 3
    Beschwerdewert bei Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antrag auf Bestimmung des Bezugsberechtigten fürs Kindergeld - im Beschwerdeverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Höhe des Beschwerdegegenstands bei Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 833
  • MDR 2014, 797
  • FamRZ 2014, 646
  • Rpfleger 2014, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12
    a) Die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Bestimmung des Bezugsberechtigten für das Kindergeld nach § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG ist gemäß § 58 FamFG grundsätzlich statthaft (OLG Celle FamRZ 2012, 1963).

    Diese Voraussetzung ist demzufolge im Streitfall im finanzgerichtlichen Verfahren zu überprüfen (vgl. OLG Celle FamRZ 2012, 1963, 1965 mwN).

  • FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07

    Wirkung der Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gem. § 64 Abs.

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12
    Das steht neben der generell geringen Bewertung des Streits durch den Gesetzgeber hinsichtlich des Gebührenwerts auch mit der wirtschaftlichen Bedeutung für den Antragsteller und auch mit der begrenzten Bindungswirkung einer solchen Entscheidung (vgl. FG München EFG 2008, 1464) im Einklang.
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13

    Familiensache: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12
    Die nach § 70 Abs. 1 FamFG aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    Die Beschwer bestimmt sich vielmehr nach dem Interesse des durch die Entscheidung beschwerten Beteiligten und kann auch über dem Gebührenwert liegen (BGH NJW-RR 2014, 833 Rn. 9).
  • BFH, 08.07.2013 - III B 149/12

    Anhörungsrüge gegen Entscheidungen des FG über Ablehnungsgesuche - Beiladung im

    Der Antrag, das Verfahren gemäß § 74 FGO bis zur Erledigung des vor dem BGH unter dem Aktenzeichen XII ZB 555/12 geführten Rechtsstreits auszusetzen, ist unbegründet.
  • OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23

    Kindesbetreuung der geschiedenen Eltern im paritätischen Wechselmodell;

    Bezieht - wie regelmäßig - der Elternteil das Kindergeld, in dessen Obhut sich das Kind befindet (Obhutsprinzip; § 64 Abs. 1 Satz 1 EStG), so kommt dem anderen Elternteil das hälftige Kindergeld dadurch zugute, dass dieser in entsprechender Höhe vom Kindesunterhalt entlastet wird (BGH Beschl. v. 29.1.2014 - XII ZB 555/12, BeckRS 2014, 4470 Rn. 10, beck-online).
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