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   BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18   

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https://dejure.org/2019,7369
BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18 (https://dejure.org/2019,7369)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2019 - 2 StR 490/18 (https://dejure.org/2019,7369)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 2 StR 490/18 (https://dejure.org/2019,7369)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 176 Abs. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1, § 467 Abs. 1 StPO, § 184i StGB, § 2 Abs. 1, 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Erheblichkeit zum Vorliegen einer sexuellen Handlung i.R.d. sexuellen Missbrauchs von Kindern (hier: zielgerichteter Griff des Täters an die bedeckte kindliche Brust eines Mädchens)

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Erheblichkeit sexualbezogener Handlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 176 Abs. 1 ; StGB § 184h Nr. 1
    Feststellung der Erheblichkeit zum Vorliegen einer sexuellen Handlung i.R.d. sexuellen Missbrauchs von Kindern (hier: zielgerichteter Griff des Täters an die bedeckte kindliche Brust eines Mädchens)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung der Erheblichkeit zum Vorliegen einer sexuellen Handlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 143
  • StV 2019, 550
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18
    Andere Umstände (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432 f.) oder einen speziellen "Handlungsrahmen', die zu einer anderen Bewertung führen könnten, wie etwa ein "Nötigungsszenario' (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 417/11

    Nötigung; sexuelle Nötigung (Erheblichkeit); lückenhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18
    Zwar sind nach der Rechtsprechung bei der notwendigen Gesamtwürdigung auch die Begleitumstände der sexuellen Handlung sowie die Beziehungen zwischen Täter und Opfer zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; krit. MüKo-StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 19), allerdings nur als konstellative Faktoren.
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei

    Auszug aus BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18
    Andere Umstände (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, NStZ 1992, 432 f.) oder einen speziellen "Handlungsrahmen', die zu einer anderen Bewertung führen könnten, wie etwa ein "Nötigungsszenario' (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 16.05.2017 - 3 StR 122/17

    Erheblichkeit sexualbezogener Handlungen (nicht mehr hinnehmbare

    Auszug aus BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18
    Allerdings reichen auch insoweit kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    Auszug aus BGH, 29.01.2019 - 2 StR 490/18
    § 184i StGB in der Fassung des Fünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460), der sexuelle Belästigungen durch sexuell konnotierte körperliche Berührungen unterhalb der Schwelle zur sexuellen Handlung von einiger Erheblichkeit erfassen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 570/17, NStZ 2019, 22, 23, für BGHSt 63, 98 ff. bestimmt), galt zurzeit der Handlung des Angeklagten im Fall 1 noch nicht.
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 543/19

    Begriffsbestimmungen (erhebliche sexuelle Handlungen); sexuelle Belästigung

    Als erheblich im Sinne von § 184h Nr. 1 StGB sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 StR 490/18, StV 2019, 550; BGH, Beschluss 16. Mai 2017 - 3 StR 12/17, NStZ 2017, 527).

    Allerdings reichen auch hier kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen, insbesondere auch der bekleideten Brust, dafür grundsätzlich nicht aus (vgl. Senat, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; Beschluss vom 29. Januar 2019 - 2 StR 490/18, StV 2019, 550).

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Nur unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen wie kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen reichen insoweit nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2019 - 2 StR 490/18 Rn. 4, StV 2019, 550; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17 Rn. 5 f., NStZ 2017, 527; siehe auch OLG Zweibrücken NStZ 1998, 357 für einen Wangenkuss; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 176 Rn. 9; MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 176 Rn. 31; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 176 Rn. 6; Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 176 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer

    Insbesondere muss bei der gebotenen Gesamtbetrachtung das betroffene Rechtsgut berücksichtigt werden; von Bedeutung ist deshalb auch, ob die sexuelle Handlung gegenüber einem Kind oder einer erwachsenen Person vorgenommen wird (BGH StV 2019, 550; Ziegler a.a.O.).
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