Rechtsprechung
BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Wahrscheinlichkeitsangaben des Arztes bei Risikoaufklärung müssen sich nicht an Angaben zu Risiken bei Medikamente orientieren
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit der Einbringung einer Knieprothese bei Vorliegen einer Gonarthrose; Auftreten einer Lockerung nach der Implantation der Knie-Prothese; Anforderungen an die Aufklärung eines Patienten
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur ordnungsgemäßen Aufklärung über Risiken
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit der Einbringung einer Knieprothese bei Vorliegen einer Gona...
- rewis.io
Umfang der Aufklärungspflicht vor einer ärztlichen Behandlung: Orientierung der Wahrscheinlichkeitsangaben an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 630e
Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit der Einbringung einer Knieprothese bei Vorliegen einer Gonarthrose; Auftreten einer Lockerung nach der Implantation der Knie-Prothese; Anforderungen an die Aufklärung eines Patienten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lto.de (Pressebericht, 19.03.2019)
Häufigkeitsdefinitionen im Aufklärungsgespräch: "Zu Risiken und Nebenwirkungen..."
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Ärztliche Risikoaufklärung muss nicht die Vorgaben des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA) beachten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wie hoch ist ein "gelegentlich" auftretendes Risiko? - Im ärztlichen Aufklärungsgespräch gilt nicht der gleiche Maßstab wie beim Medikamenten-Beipackzettel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an Wahrscheinlichkeitsangaben vor einer ärztlichen Behandlung
- Jurion (Kurzinformation)
Anforderungen an Wahrscheinlichkeitsangaben vor einer ärztlichen Behandlung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Keine Patientenaufklärung bis der Schädel brummt![26.04.2019]
- anwalt.de (Kurzinformation)
Risikoaufklärung mit der Häufigkeitsangabe gelegentlich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ärztliche Aufklärung: Gelegentlich ist auch 8,71 %
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an Wahrscheinlichkeitsangaben vor einer ärztlichen Behandlung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.02.2016 - 4 O 346/14
- OLG Frankfurt, 20.02.2018 - 8 U 78/16
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1283
- MDR 2019, 482
- VersR 2019, 1021
- VersR 2019, 688
- JR 2020, 52
Wird zitiert von ... (14)
- BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R
Auswirkungen der Aufklärungspflichten auf die Krankenhausvergütung
Erweckt das Krankenhaus durch den aufklärenden Arzt beim Versicherten aber mittels unzutreffender Darstellung der Risikohöhe eine falsche Vorstellung über das Ausmaß der mit der Behandlung verbundenen Gefahr, so kommt es seiner Aufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße nach (vgl BGH Urteil vom 29.1.2019 - VI ZR 117/18 - juris RdNr 15 = NJW 2019, 1283, RdNr 15) . - BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 3/19 R
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen …
Erweckt das Krankenhaus durch den aufklärenden Arzt beim Patienten aber mittels unzutreffender Darstellung der Risikohöhe eine falsche Vorstellung über das Ausmaß der mit der Behandlung verbundenen Gefahr, so kommt es seiner Aufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße nach (vgl BGH Urteil vom 29.1.2019 - VI ZR 117/18 - juris RdNr 15 = NJW 2019, 1283, RdNr 15) . - BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 4/19 R
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - grundrechtsorientierte Leistung …
Erweckt das Krankenhaus durch den aufklärenden Arzt beim Patienten aber mittels unzutreffender Darstellung der Risikohöhe eine falsche Vorstellung über das Ausmaß der mit der Behandlung verbundenen Gefahr, so kommt es seiner Aufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße nach (vgl BGH Urteil vom 29.1.2019 - VI ZR 117/18 - juris RdNr 15 = NJW 2019, 1283, RdNr 15) .
- OLG Frankfurt, 26.03.2019 - 8 U 219/16
Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität einer etwaigen …
Zum einen hält der Senat an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung fest (vgl. Senat, Urteil vom 20.02.2018 - 8 U 78/16 -, MedR 2018, 486), nach der sich etwaige verbale Risikobeschreibungen (gelegentlich, selten, sehr selten etc.) in ärztlichen Aufklärungsbögen nicht an den Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA), die in Medikamentenbeipackzetteln Verwendung finden, orientieren müssen (so auch BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, juris; Bergmann/Middendorf, KH 2018, 732, 733; Gödicke, MedR 2018, 489; Strücker-Pitz, GuP 2018, 154, 155 f.;… Katzenmeier, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg,), Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 01.11.2018, § 630e, Rdnr. 14).Erweckt der aufklärende Arzt beim Patienten aber durch die unzutreffende Darstellung der Risikohöhe eine falsche Vorstellung über das Ausmaß der mit der Behandlung verbundenen Gefahr und verharmlost dadurch ein verhältnismäßig häufig auftretendes Operationsrisiko, so kommt er seiner Aufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße nach (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.04.1992 - VI ZR 192/91 -, NJW 1992, 2351, 2352; Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, juris).
Eine konkrete (mathematische) Häufigkeitszahl ist dem Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch - jedenfalls außerhalb besonderer Kontexte - nicht zugeordnet (für den Begriff "gelegentlich" so auch BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, juris).
- OLG Dresden, 28.01.2021 - 4 U 1775/20
Zum Umfang der zahnärztlichen Aufklärungspflicht vor operativer Entfernung eines …
Die Risiken müssen deshalb nicht medizinisch exakt und in allen denkbaren Erscheinungsformen mitgeteilt werden; es genügt, wenn die Stoßrichtung der Risiken zutreffend dargestellt wird (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, Rn. 15, m.w.N., juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.07.2013 - 7 U 143/12 -, Rn. 15 - 16, m.w.N. - juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 04.03.2016 - 5 U 1076/15 -, Rn. 35, juris;… Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht, Rn. C 86 m.w.N.).Entgegen der Ansicht der Berufung müssen dem Patienten insbesondere keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen über die Möglichkeit der Verwirklichung eines Behandlungsrisikos mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2019, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 04.11.2019 - 4 U 1388/19 -, juris).
- LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
Umfang der Aufklärungspflicht über den Off-Label-Use eines Medikaments
Der Patient muss "im Großen und Ganzen" über die nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung, insbesondere Art, Bedeutung, Verlauf und Folgen des Eingriffs, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, aufgeklärt werden (sog. Grundaufklärung; vgl. BGH NJW 2019, 1283, 1284).Fehlt es bereits an einer solchen Grundaufklärung, muss der Arzt auch für den Eintritt fern liegender Risiken haften, die Patienteneinwilligung in den Eingriff ist hierbei unbeachtlich (vgl. BGH NJW 2019, 1283, 1284; BGH…, Urteil vom 14. März 2006 - VI ZR 279/04 -, BGHZ 166, 336-346, Rn. 13; KG Berlin…, Urteil vom 09. Dezember 2013 - 20 U 107/12 -, Rn. 57 , juris).
- OLG Dresden, 20.07.2021 - 4 U 2901/19
Wie muss ein Operateur den Patienten über mögliche Nervenschädigungen bei …
Zwar muss der Patient (vgl. nur BGH, Urteil vom 29.01.2019, Az.: VI ZR 117/18 - juris; BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az.: VI 462/15 - juris; Senat, Urteil vom 27.03.2018, Az.: 4 U 1457/17 - juris) nur im "Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung aufgeklärt werden. - OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
Begründet die Verletzung des Nervus lingualis einen Behandlungsfehler bei der …
Die Risiken müssen deshalb nicht medizinisch exakt und in allen denkbaren Erscheinungsformen mitgeteilt werden; es genügt, wenn die Stoßrichtung der Risiken zutreffend dargestellt wird (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 -, Rn. 15, m.w.N., juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 03.07.2013 - 7 U 143/12 -, Rn. 15 - 16, m.w.N. - juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 04.03.2016 - 5 U 1076/15 -, Rn. 35, juris;… Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht, Rn. C 86 m.w.N.).Entgegen der Ansicht der Berufung müssen dem Patienten insbesondere keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen über die Möglichkeit der Verwirklichung eines Behandlungsrisikos mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2019, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 04.11.2019 - 4 U 1388/19 -, juris).
- OLG Bremen, 08.07.2021 - 5 U 62/20
Welche künftigen Schäden werden von einem Vergleich in einem Arzthaftungsprozess …
Gegen eine solche Bewertung sprächen bereits die Gedanken des BGH in seiner bereits erstinstanzlich zitierten Entscheidung vom 29.01.2019 (Az. VI ZR 117/18).Zutreffend hat das Landgericht zunächst ausgeführt, dass für die entsprechende Beurteilung weder die für Beipackzettel für Medikamente gebräuchlichen Häufigkeitsdefinitionen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil v. 29.01.2019, Az. VI ZR 117/18 = NJW 2019, 1283) noch die von der Rechtsprechung für die Risikoaufklärung entwickelten Kriterien herangezogen werden können.
- OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1388/19
Substantiierungspflicht des Patienten im Arzthaftungsprozess
Wahrscheinlichkeiten im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities zu orientieren (so BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 - juris). - OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19
Sachvortrag im Berufungsverfahren nach erstinstanzlichem Gerichtsgutachten / …
- OLG Brandenburg, 09.12.2021 - 12 U 172/20
- OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 1786/20
- OLG Dresden, 07.08.2020 - 4 U 1285/20