Rechtsprechung
BGH, 29.01.2020 - 4 StR 605/19 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 Satz 1 JGG
Anfechtung von Entscheidungen (Überprüfung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln bei Aufrechterhaltung des Schuldspruchs) - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
Verbot der Schlechterstellung (nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 55 StGB, § 460 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung
- Wolters Kluwer
Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe unter Einbeziehung einer Geldstrafe hinsichtlich Verschlechterungsverbots
- rewis.io
Beschränkung des Prüfungsumfangs des Revisionsgerichts in Jugendstrafverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1 ; StPO § 358 Abs. 2 S. 1
Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe unter Einbeziehung einer Geldstrafe hinsichtlich Verschlechterungsverbots - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Angeordnete Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel - und die unbeschränkt eingelegte Revision
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die im Strafurteil versehentlich gebildete nachträgliche Gesamtstrafe - und die Revisionsentscheidung
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 15.05.2019 - 2 KLs 111 Js 5102/18
- BGH, 29.01.2020 - 4 StR 605/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1009
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer …
Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 605/19
Aufgrund des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO darf dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 ? 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).Zwar dürfte eine Schlechterstellung des Angeklagten durch die noch zu veranlassende nachträgliche Bildung einer Gesamtgeldstrafe im Verfahren nach § 460 StPO hinsichtlich der Geldstrafen aus den beiden Vorverurteilungen (120 und 25 Tagessätze) vermieden werden; sicher ist dies jedoch nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 ? 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).
- BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot (Aufhebung einer …
Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 605/19
Dies wäre der Fall, wenn die fehlerhaft einbezogene Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen nunmehr neben der Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten Höhe bestehen bliebe, denn hierdurch würde, insbesondere unter Berücksichtigung einer möglichen Vollstreckung der Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe, ein über die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, acht Monaten und zwei Wochen hinausgehendes Strafübel eintreten (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 ? 4 StR 111/13, BeckRS 2013, 11211; vom 7. April 2016 ? 5 StR 88/16, BeckRS 2016, 7796; Sander, NStZ 2016, 656, 663). - BGH, 07.04.2016 - 5 StR 88/16
Verschlechterungsverbot (Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafe nebeneinander …
Auszug aus BGH, 29.01.2020 - 4 StR 605/19
Dies wäre der Fall, wenn die fehlerhaft einbezogene Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen nunmehr neben der Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten Höhe bestehen bliebe, denn hierdurch würde, insbesondere unter Berücksichtigung einer möglichen Vollstreckung der Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe, ein über die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, acht Monaten und zwei Wochen hinausgehendes Strafübel eintreten (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 ? 4 StR 111/13, BeckRS 2013, 11211; vom 7. April 2016 ? 5 StR 88/16, BeckRS 2016, 7796; Sander, NStZ 2016, 656, 663).
- KG, 29.04.2022 - 161 Ss 51/22
Anforderungen an die gerichtlichen Feststellungen für eine Verurteilung wegen …
bb) Das Revisionsgericht hat auf eine unbeschränkt eingelegte und auch sonst zulässige Revision die vorinstanzlich angeordneten Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel ohne die Beschränkung in § 55 Abs. 1 Satz 1 JGG auch dann auf Rechtsfehler zu überprüfen, wenn es den Schuldspruch unangetastet lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 4 StR 605/19 -, juris; Senat, Beschluss vom 7. September 2020 - (3) 121 Ss 88/20 (43/20) -).