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   BGH, 29.02.1956 - 4 StR 67/56   

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https://dejure.org/1956,1300
BGH, 29.02.1956 - 4 StR 67/56 (https://dejure.org/1956,1300)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1956 - 4 StR 67/56 (https://dejure.org/1956,1300)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1956 - 4 StR 67/56 (https://dejure.org/1956,1300)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 67
  • NJW 1956, 800
  • MDR 1956, 651
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.08.1990 - 3 StR 406/89

    Aufrechterhaltung trotz Gegenanzeichen - Dienstliche Erklärungen - Beweistatsache

    Unabhängig davon hat allein der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob aus tatsächlichen Gründen ein Teilnahmeverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO vorliegt (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71) [BGH 29.02.1956 - 4 StR 67/56].
  • BGH, 16.12.1958 - 5 StR 512/58

    Rechtsmittel

    Nur wenn sich aus dem Inhalt des Urteils ergäbe, daß der Strafkammer hierbei ein Rechtsfehler unterlaufen ist, sie z.B. die Rechtsbegriffe der "Beteiligung" oder des "Verdachts" verkannt hätte, läge ein Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung des Urteils führen könnte, wenn es auf ihm beruhte (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 4,368 [BGH 30.10.1953 - 2 StR 329/53]; 9,71) [BGH 29.02.1956 - 4 StR 67/56].
  • BGH, 19.07.1957 - 1 StR 245/57

    Rechtsmittel

    Sollte der Angeklagte bei seiner polizeilichen Vernehmung die Absicht verfolgt haben, sich selbst (und gegebenenfalls auch Julia M.) vor einer Strafverfolgung im Zusammenhang mit; der uneidlichen Falschaussage von Julia M. zu schützen, so wäre er wegen der in der polizeilichen Aussage zu erblickenden Begünstigung straflos (BGHSt 2, 375; 9, 71), [BGH 29.02.1956 - 4 StR 67/56]und daher, soweit es sich um diese Begünstigung handelt, § 55 StPO mangels einer Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nicht anwendbar.
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 241/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    § 60 Nr. 3 StPO betrifft nur eine früher begangene Begünstigung (vgl. BGHSt 1, 360; 9, 71) [BGH 29.02.1956 - 4 StR 67/56].
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