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   BGH, 29.02.1968 - 1 StR 615/67   

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https://dejure.org/1968,3787
BGH, 29.02.1968 - 1 StR 615/67 (https://dejure.org/1968,3787)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1968 - 1 StR 615/67 (https://dejure.org/1968,3787)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1968 - 1 StR 615/67 (https://dejure.org/1968,3787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kind - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - 1 StR 615/67
    Das ergibt sich insbesondere aus der Anführung der Entscheidung BGHSt 16, 360, in der solches Verfahren ausdrücklich für zulässig erachtet wird.
  • BGH, 03.05.1966 - 5 StR 173/66

    Annahme mildernder Umstände wegen erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - 1 StR 615/67
    Es beschwert den Angeklagten nicht, daß die Strafkammer entsprechend der in jener Entscheidung geäußerten Meinung geglaubt hat, von der aus § 176 Abs. 1 StGB bei Anwendung der §§ 51 Abs. 2, 44 Abs. 3 StGB sich ergebenden Mindeststrafe von drei Monaten Zuchthaus viereinhalb Monaten Gefängnis ausgehen zu müssen, was nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 21, 57) nicht zutrifft.
  • RG, 25.06.1935 - 4 D 250/35

    1. Nach welchen Gesichtspunkten ist das Vorbringen dessen zu prüfen, der seine

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - 1 StR 615/67
    Für die Zulassung nach § 374 Abs. 1 Nr. 2, § 395 Abs. 1 StPO genügte es, daß die als Privatklagedelikt in Betracht kommende Beleidigung des Kindes mit dem Amtsdelikt, wegen dessen die öffentliche Klage erhoben war, in Gesetzeseinheit stand (RGSt 59, 100, 103; 69, 244, 246).
  • RG, 23.02.1925 - II 24/25

    1. Zur Frage der Zulässigkeit und der Förmlichkeiten des Urkundenbeweises im

    Auszug aus BGH, 29.02.1968 - 1 StR 615/67
    Für die Zulassung nach § 374 Abs. 1 Nr. 2, § 395 Abs. 1 StPO genügte es, daß die als Privatklagedelikt in Betracht kommende Beleidigung des Kindes mit dem Amtsdelikt, wegen dessen die öffentliche Klage erhoben war, in Gesetzeseinheit stand (RGSt 59, 100, 103; 69, 244, 246).
  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    In Übereinstimmung damit vertreten Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, daß das Hauptverhandlungsprotokoll seine formelle Beweiskraft lediglich im anhängigen Verfahren für das Gericht höherer Instanz entfaltet, wenn zur Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit des bisherigen Verfahrens die Beobachtung der für die Hauptverhandlung des unteren Gerichts vorgeschriebenen Förmlichkeiten nachzuprüfen ist (vgl. RGSt 32, 277, 279; 58, 59; 59, 13, 19; BGHSt 2, 125, 126, 128; BGH NJW 1963, 1060, 1062; BGH, Urteile vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - und vom 29. Februar 1968 - 1 StR 615/67 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 274 Anm. 3 a; Henkel, Strafverfahrensrecht 2. Aufl. § 94 II; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 274 Anm. 1; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 22 II 3 a; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO II § 274 Erl.
  • BGH, 23.11.1971 - 1 StR 256/71

    Erfordernis einer Verlesung der als Beweismittel dienenden Urkunden - Fotokopien

    Der in Frage stehende Protokollvermerk beweist somit lediglich, daß zumindest auch der Anklagesatz verlesen worden ist (BGH, Urteil vom 29. Februar 1968 - 1 StR 615/67 -).
  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 748/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der Tatsache und wegen

    Wie der Bundesgerichtshof (Urteil vom 29. Februar 1968 - 1 StR 615/67 -) bereits entschieden hat, wird durch den Protokollvermerk "Die Anklageschrift wurde verlesen" nur bewiesen, daß - zumindest auch - der Anklagesatz verlesen wurde.
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