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BGH, 29.02.1996 - IX ZB 40/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vollstreckung bei Nichtzahlung der Verpflichtung aus einem Kaufvertrag - Unterscheidung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag beim Bau eines Bootes - Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für Vollstreckungsmaßnahmen bei Abschluss eines Vertrages in den Niederlanden
- publications.europa.eu
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.02.1996 - IX ZB 40/95
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1997 - C-99/96
- EuGH, 27.04.1999 - C-99/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2685
- WM 1996, 980
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 21.05.1980 - 125/79
Denilauler / Couchet
Auszug aus BGH, 29.02.1996 - IX ZB 40/95
Anerkennungsfähig sind gemäß Artikel 25 EuGVÜ grundsätzlich auch vorläufige Entscheidungen, die - wie hier - aufgrund eines zweiseitig angelegten Verfahrens ergehen (Umkehrschluß aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Mai 1980 - Rechtssache 125/79, Denilauler gegen Couchet Frères, unter Nr. 15 und 17; in Deutschland abgedruckt u.a. in IPRax 1981, 95, 96). - EuGH, 31.03.1982 - 25/81
C.H.W. / G.J.H.
Auszug aus BGH, 29.02.1996 - IX ZB 40/95
Diese Frage war bereits Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens in der Rechtssache 25/81 vor dem Europäischen Gerichtshof, Frage 3 (W. gegen H., abgedruckt u.a. in IPRax 1983, 77 f), brauchte dort aber nicht beantwortet zu werden. - EuGH, 21.06.1978 - 150/77
Ott
Auszug aus BGH, 29.02.1996 - IX ZB 40/95
Der Begriff "Kauf" im Sinne der Verbraucherschutzbestimmungen des EuGVÜ ist vertragseigenständig zu verstehen (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 1978 in der Rechtssache 150/77, Bertrand gegen Ott, in Deutschland abgedruckt u.a. in RIW/AWD 1978, 685, 686).
- OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01
Zuständigkeit; Vollstreckung; Handelssache; Zivilsache; Spanien; Portugal; …
Da der Senat in Übereinstimmung mit den portugiesischen Gerichten von der Anwendbarkeit des materiellen portugiesischen Rechts ausgeht und auch deren Feststellungen zugrunde gelegt hat, bedarf es ferner keiner Stellungnahme zu der Frage, inwieweit er bei der Prüfung der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 29 Abs. 2 des dritten Beitrittsübereinkommens einer Bindung insbesondere nach Art. 34 Abs. 2, 28 Abs. 2 EuGVÜ unterliegt (vgl. BGH NJW 1997, 2685, 2686;… Kropholler aaO Art. 54 Rdnr. 7;… Zöller/Geimer aaO Art. 28/Rdnr. 21).