Rechtsprechung
BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 111i Abs. 2 StPO; § 73 StGB; § 73a StGB
Auffangrechtserwerb (entgegenstehende Ansprüche Dritter; Wertersatzverfall gegenüber Dritten: erforderliche Feststellungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 3 StGB, § 73a StGB, § 73c StGB, § 111i Abs 2 StPO
Anordnung des Drittverfalls: Vorliegen einer unbilligen Härte - Wolters Kluwer
Anforderungen an Urteilsfeststellungen und der Beweiswürdigung bei Anordnung des Verfalls von Wertersatz gegen die Verurteilten und gegen einen Dritten
- rewis.io
Anordnung des Drittverfalls: Vorliegen einer unbilligen Härte
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 3; StGB § 73a; StPO § 111i Abs. 2
Anforderungen an Urteilsfeststellungen und der Beweiswürdigung bei Anordnung des Verfalls von Wertersatz gegen die Verurteilten und gegen einen Dritten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 07.07.2011 - 6 KLs 530 Js 62175/08
- BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11
Nach § 357 StPO ist die Aufhebung des Urteils auf den nicht Revision führenden Verfallsbeteiligten C. zu erstrecken, denn auch bei ihm beruht die Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO auf dem oben aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. BGH, NStZ 1981, 295, 298 (Pfeiffer), Beschluss vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, vgl. auch BGHSt 21, 66, 68f.; 56, 39, 51).Der neue Tatrichter wird, falls er die Voraussetzungen des Verfalls gemäß §§ 73 Abs. 3, 73a StGB für gegeben erachtet, im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung auch die Regelung des § 73c Abs. 1 StGB zu beachten haben ( BGHSt 56, 39, 51; BGH NStZ-RR 2007, 109).
Zur Formulierung einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO im Urteilstenor wird auf BGHSt 56, 39, 51 Bezug genommen.
- BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99
Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen, …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11
Voraussetzung dafür ist aber dann, wenn der Täter nicht als Vertreter des Dritten handelte, dass er dem Dritten die Tatvorteile unentgeltlich oder aufgrund eines jedenfalls bemakelten Rechtsgeschäfts zukommen ließ, "um sie dem Zugriff der Geschädigten zu entziehen oder um die Taten zu verschleiern", mithin ein so genannter "Verschiebungsfall" vorliegt (vgl. BGHSt 45, 235, 246; BGH wistra 2010, 406). - BGH, 13.07.2006 - 5 StR 106/06
Verfallsanordnung gegen einen Nebenbeteiligten (ausschließende Ansprüche des …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11
Der neue Tatrichter wird, falls er die Voraussetzungen des Verfalls gemäß §§ 73 Abs. 3, 73a StGB für gegeben erachtet, im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung auch die Regelung des § 73c Abs. 1 StGB zu beachten haben ( BGHSt 56, 39, 51; BGH NStZ-RR 2007, 109).
- BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65
Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11
Nach § 357 StPO ist die Aufhebung des Urteils auf den nicht Revision führenden Verfallsbeteiligten C. zu erstrecken, denn auch bei ihm beruht die Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO auf dem oben aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. BGH, NStZ 1981, 295, 298 (Pfeiffer), Beschluss vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, vgl. auch BGHSt 21, 66, 68f.; 56, 39, 51). - BGH, 22.05.1979 - 1 StR 650/78
Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Fällen des erweiterten …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11
Nach § 357 StPO ist die Aufhebung des Urteils auf den nicht Revision führenden Verfallsbeteiligten C. zu erstrecken, denn auch bei ihm beruht die Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO auf dem oben aufgezeigten sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. BGH, NStZ 1981, 295, 298 (Pfeiffer), Beschluss vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, vgl. auch BGHSt 21, 66, 68f.; 56, 39, 51). - BGH, 13.07.2010 - 1 StR 239/10
Verfall von Wertersatz nach Steuerhinterziehung (Verschiebungsfälle; …
Auszug aus BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11
Voraussetzung dafür ist aber dann, wenn der Täter nicht als Vertreter des Dritten handelte, dass er dem Dritten die Tatvorteile unentgeltlich oder aufgrund eines jedenfalls bemakelten Rechtsgeschäfts zukommen ließ, "um sie dem Zugriff der Geschädigten zu entziehen oder um die Taten zu verschleiern", mithin ein so genannter "Verschiebungsfall" vorliegt (vgl. BGHSt 45, 235, 246; BGH wistra 2010, 406).
- BGH, 28.05.2020 - 3 StR 364/19
Einziehung von Wertersatz gegenüber dem Tatbeteiligten als zulässig mit der …
Lediglich in Fällen, in denen das Erlangte (körperlich) nicht mehr vorhanden war, mithin auch beim Drittbegünstigten ausschließlich die Voraussetzungen einer Einziehung von Wertersatz des Erlangten vorlagen, hat der Bundesgerichtshof eine gesamtschuldnerische Haftung von Tatbeteiligten und Drittbegünstigten angenommen (BGH…, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227 Rn. 11;… Beschlüsse vom 7. Juni 2018 - 4 StR 639/17, juris Rn. 3; vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, NZWiSt 2012, 349, 350; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2005 - 3 BGs 173/05, juris). - BGH, 20.08.2019 - 2 StR 101/18
Urteil im S&K-Prozess gegen J. K. und M.-C. Sch. rechtskräftig
Die Annahme eines Verschiebungsfalles setzt dabei voraus, dass der Täter dem Dritten die Tatvorteile unentgeltlich oder aufgrund eines jedenfalls bemakelten Rechtsgeschäfts zukommen lässt, um sie dem Zugriff der Geschädigten zu entziehen oder um die Taten zu verschleiern (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 1999 - 5 StR 336/99, BGHSt 45, 235, 246; Beschluss vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406; Senat, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264, 264 f.). - BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat)
Jedoch ist § 357 StPO auf Einziehungsbeteiligte analog anzuwenden, die zwar Revision gegen die Anordnung der Einziehung eingelegt haben, aber mit Einwendungen gegen den Schuldspruch ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69; Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, NStZ 81, 295, 298, bei Pfeiffer und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264 Rn. 8;… vgl. auch Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 32;… SK-StPO/Wohlers, § 357 Rn. 42 mwN;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 357 Rn. 2).
- BGH, 27.02.2014 - 4 StR 498/13
Feststellung des Verzichts auf Verfallsanordnung wegen Ansprüchen Dritter …
Auch im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung hat der Tatrichter indes die Regelung des § 73c Abs. 1 StGB zu beachten (Senatsurteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 50, Tz. 31; BGH, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264, 265, Tz. 9;… SSW-StGB/Burghart, 2. Aufl., § 73c Rn. 1). - BGH, 03.11.2015 - 4 StR 403/15
Anordnung des Verfalls (Vorliegen einer besonderen Härte)
Auch im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung hat der Tatrichter indes die Regelung des § 73c Abs. 1 StGB zu beachten (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 50; Beschlüsse vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264, 265, vom 17. Juli 2013 - 4 StR 208/13, wistra 2013, 386, und vom 27. Februar 2014 - 4 StR 498/13). - BGH, 16.11.2017 - 2 StR 58/17
Vermögensarrest im Insolvenzverfahren (Einziehung des Wertes von Taterträgen; …
Auch im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung hat der Tatrichter indes die Regelung des § 73c Abs. 1 StGB zu beachten (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 50; Senat, Beschluss vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264, 265).