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BGH, 29.03.1955 - 1 StR 3/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 3/55
Das gilt sogar bei jugendlichen Zeugen - obwohl diese, wenigstens bei der Schilderung geschlechtlicher Vorgänge, zu Selbsttäuschungen oder sonstigen mehr oder minder unbewussten Unwahrheiten neigen als erwachsene Zeugen - es sei denn, dass besondere, aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge und Eigentümlichkeiten zu besonderer Vorsicht mahnen (u.a. BGHSt 3, 52, BGH 3 StR 908/51 vom 13. November 1952). - BGH, 13.11.1952 - 3 StR 908/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 3/55
Das gilt sogar bei jugendlichen Zeugen - obwohl diese, wenigstens bei der Schilderung geschlechtlicher Vorgänge, zu Selbsttäuschungen oder sonstigen mehr oder minder unbewussten Unwahrheiten neigen als erwachsene Zeugen - es sei denn, dass besondere, aus dem normalen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge und Eigentümlichkeiten zu besonderer Vorsicht mahnen (u.a. BGHSt 3, 52, BGH 3 StR 908/51 vom 13. November 1952). - BGH, 02.12.1952 - 2 StR 544/52
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Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 3/55
In diesen Fällen ist die Zuziehung eines psychologischen Sachverständigen allerdings auch ohne Antrag eines Verfahrensbeteiligten nach § 244 Abs. 2 StPO geboten (vgl BGH 3 StR 19/52vom 13. März 1952, 2 StR 544/52 vom 2. Dezember 1952). - BGH, 27.02.1951 - 1 StR 73/50
Revision wegen einer Verletzung einer Aufklärungspflicht zur Ermittlung eines …
Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 1 StR 3/55
Die Zuziehung eines Sachverständigen zur fachkundigen Beurteilung einer bestimmten Beweisfrage drängt sich dem Tatrichter nur da auf, wo er nicht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt (vgl BGH 1 StR 73/50 vom 27. Februar 1951 = LM Nr. 1 zu § 244 Abs. 2 StPO).