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   BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54   

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https://dejure.org/1955,495
BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54 (https://dejure.org/1955,495)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1955 - 2 StR 406/54 (https://dejure.org/1955,495)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1955 - 2 StR 406/54 (https://dejure.org/1955,495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren Nichtbeachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 281
  • NJW 1955, 957
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54
    Unterlässt es dies, verstösst es gegen §§ 59, 61 Nr. 3 StPO (im Anschluss an BGHSt 1, 216).

    Zu einer solchen ist er nach § 238 Abs. 1 StPO ermächtigt, auch wenn es sich um die Entscheidung handelt, ob eine Zeugin nach § 61 Nr. 3 StPO zu vereidigen ist (BGHSt 1, 216).

    Ergibt die weitere Verhandlung, dass die Sach- und Rechtslage anders zu beurteilen ist und der angenommene Grund für eine Nichtvereidigung nicht vorliegt, hat das Gericht dies zu berücksichtigen (RGSt 56, 94; 57, 261; BGHSt 1, 216 [218]).

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54
    Sie misst demnach der Aussage der Therese P. wesentliche Bedeutung bei (BGHSt 1, 8).
  • RG, 13.05.1921 - 238/21

    Liegt ein die Revision begründender Verstoß vor, wenn sich erst nach der

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54
    Ergibt die weitere Verhandlung, dass die Sach- und Rechtslage anders zu beurteilen ist und der angenommene Grund für eine Nichtvereidigung nicht vorliegt, hat das Gericht dies zu berücksichtigen (RGSt 56, 94; 57, 261; BGHSt 1, 216 [218]).
  • RG, 16.02.1923 - I 761/22

    Darf der "fürsorgliche" Antrag des Verteidigers auf Beeidigung eines gemäß § 56

    Auszug aus BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54
    Ergibt die weitere Verhandlung, dass die Sach- und Rechtslage anders zu beurteilen ist und der angenommene Grund für eine Nichtvereidigung nicht vorliegt, hat das Gericht dies zu berücksichtigen (RGSt 56, 94; 57, 261; BGHSt 1, 216 [218]).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Mit einem solchen Angriff könnte die Revision nur dann Erfolg haben, wenn sich aus dem Urteil selbst ergäbe, daß die Strafkammer der Aussage des Zeugen, entgegen der Begründung des seine Nichtvereidigung anordnenden Beschlusses für die Beurteilung der Schuldfrage doch wesentliche Bedeutung beigemessen hat (BGH NJW 1951, 325; BGHSt 7, 281).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Dieser kann daher schwerlich Zulässigkeitsvoraussetzung einer Rüge der Verletzung des § 250 StPO sein (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 429/08, BGHR StPO § 59 Abs. 1 Rügevoraussetzungen 2; ähnlich BGH, Urteil vom 29. März 1955 - 2 StR 406/54, BGHSt 7, 281, 282 f.).
  • BGH, 20.01.2005 - 3 StR 455/04

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen (Vorsitzender; Sachleitung;

    Aus der Prozeßleitungsbefugnis des Vorsitzenden folgt, daß dieser zunächst allein im Wege einer Anordnung, zu der ihn § 238 Abs. 1 StPO ermächtigt, darüber entscheidet, ob ein Zeuge nach seiner Vernehmung vereidigt wird oder unvereidigt bleibt (BGHSt 1, 216, 218; 7, 281, 282).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 89/74

    Zulässigkeit der Beeidigung eines Zeugen auf Teile seiner Aussage

    Einer der Ausnahmefälle, die den Entscheidungen BGHSt 7, 281 (Nichtvereidigung gemäß § 61 Nr. 3 StPO), BGHSt 20, 98, 99 und BGH bei Dallinger MDR 1958, 12, 14 (Vereidigung entgegen einem unbedingten Vereidigungsverbot) zugrunde lagen, ist hier nicht gegeben.

    Das Landgericht hätte daher die Vereidigung nachholen müssen, wenn es die Aussage wie eine beeidete verwerten wollte (BGHSt 7, 281).

  • OLG Koblenz, 10.04.2001 - 1 Ss 55/01

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Bewährung; Verteidigungsgebot;

    Die von der Revision angeführte Entscheidung des BGH (BGHSt 7, 281, 282) betrifft das Absehen von Vereidigung gemäß § 61 Nr. 3 StPO, mithin eine andere Fallgestaltung.
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 6/95

    Vereidigung - Gerichtsbeschluß

    Die von der Revision der Angeklagten M. mit Schriftsatz vom 7. Februar 1995 herangezogene Entscheidung BGHSt 7, 281 [BGH 29.03.1955 - 2 StR 406/54], nach der es zur Erhaltung der Rüge einer zu Unrecht unterbliebenen Vereidigung nicht in jedem Fall der Anrufung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO bedarf, betrifft die Nichtvereidigung nach § 61 Nr. 3 StPO.
  • BGH, 13.12.1973 - 4 StR 561/73

    Nichtvereidigung eines Zeugen - Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls -

    Mit der Behauptung, die Aussage des Zeugen sei doch wesentlich gewesen, könnte die Revision nur Erfolg haben, wenn sich aus dem Urteil selbst ergäbe, daß die Strafkammer der Aussage des Zeugen, entgegen der Begründung des Beschlusses, wesentliche Bedeutung beigemessen hat (BGH NJW 1951, 325; BGHSt 7, 281).
  • BGH, 18.06.1985 - 1 StR 682/84

    Behandlung eines Antrags als Beweisermittlungsantrag - Ermittlung einer

    Die Rüge greift nicht durch, wobei offen bleiben kann, ob die Verteidigung gehalten gewesen wäre, einen Gerichtsentscheid herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 2. Juni 1977 - 4 StR 169/77 - unter Hinweis auf BGHSt 7, 281 [BGH 29.03.1955 - 2 StR 406/54]; Pelchen in KK § 60 Rdn. 37).
  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55

    Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz in Tateinheit mit Betrug - Verstoß gegen

    Der hier vertretenen Rechtsansicht entspricht es auch, wenn in dem Urteil BGH 2 StR 406/54 vom 29.3.1955 = NJW 1955, 957 15 zu § 61 Nr. 3 StPO ausgeführt ist, das Gericht müsse bei der weiteren Verhandlung, insbesondere bei der Urteilsfindung stets prüfen, ob der zunächst angenommene Grund der Nichtvereidigung bestehe.
  • KG, 01.08.2000 - 1 Ss 220/00
    Einer der Ausnahmefälle, in denen sich aus den Gründen des angefochtenen Urteils ergibt, daß das Gericht den bei der Vorabentscheidung des Vorsitzenden berücksichtigten Grund für die Nichtvereidigung aufgrund der weiteren Verhandlung nicht mehr angenommen hat, und daher die Revisionsrüge der fehlerhaften Entscheidung über die Vereidigung ungeachtet der fehlenden Herbeiführung einer Gerichtsentscheidung zuzulassen ist (vgl. BGHSt 7, 281 (282), Senat, Urteil aaO; Senge in KK § 61 Rdn. 2 und 31), ist vorliegend nicht gegeben.
  • BGH, 10.01.1967 - 5 StR 552/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.07.1963 - 1 StR 198/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 02.06.1977 - 4 StR 169/77

    Fehlende Vereidigung einer Zeugin - Annahme niedriger Beweggründe bei fehlender

  • BGH, 09.08.1957 - 4 StR 292/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.1963 - 5 StR 440/63

    Nötigungsvorsatz bezüglich Sexualstraftaten

  • BGH, 07.02.1962 - 2 StR 295/61

    Rüge der Missachtung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Verurteilung wegen

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