Rechtsprechung
BGH, 29.03.1982 - II ZR 166/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Haftung für Altverbindlichkeiten, wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt - Voraussetzung, dass die Firmen des früheren und des neuen Geschäftsinhabers einander gleichen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1647
- ZIP 1982, 560
- MDR 1982, 908
- DNotZ 1983, 191 (Ls.)
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.10.1955 - II ZR 44/54
Haftung des Erwerbers für Altschulden bei schwebend unwirksamen Übernahmevertrag
Auszug aus BGH, 29.03.1982 - II ZR 166/81
Das reicht für die Anwendbarkeit von § 25 HGB aus (vgl. BGHZ 18, 248, 250 m.w.N. und OLG Saarbrücken BB 1964, 1195).
- BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Begriff der Firmenfortführung
Die in dieser Bestimmung vorgesehene Rechtsfolge greift vielmehr auch dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so daß sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGHZ 18, 248, 250; Urt. v. 29. März 1982 - II ZR 166/81, WM 1982, 555, 556).Nur einen besonderen Anwendungsfall dieser Regel stellt es dar, wenn der Bundesgerichtshof auch schon bisher angenommen hat, daß die Firmengleichheit im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht durch Hinzufügung oder Weglassung eines auf eine Gesellschaft deutenden Zusatzes ausgeschlossen wird (…Urt. v. 2. April 1959 - II ZR 163/58, LM HGB § 2 Nr. 1 = BB 1959, 462; v. 29. März 1982 aaO).
Abgesehen davon, daß § 25 Abs. 1 HGB nicht verlangt, daß der ehemalige Inhaber dem neuen "seine" Firma mitüberträgt, sondern lediglich darauf abstellt, daß sich die Firmen des neuen und des alten Geschäftsinhabers gleichen (vgl. SenUrt. v. 29. März 1982 aaO), kommt es auf die von der Revision in diesem Zusammenhang aufgeworfene allgemeine Frage, ob ein Kaufmann von der weiteren Verwendung seiner eigenen, ähnlichen, schon bisher geführten Firma absehen muß, wenn er die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vermeiden will, schon deshalb nicht an, weil die Beklagte das übernommene Unternehmen der GmbH nicht unter ihrer eigenen, jedenfalls nicht unverändert gebliebenen Firma weitergeführt hat.
- BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84
Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus …
Nach dem maßgebenden äußeren Erscheinungsbild wechselte lediglich der Unternehmensträger (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 1982 - II ZR 166/81, NJW 1982, 1647).Während der Wegfall des Vornamens des früheren Inhabers Alfred Sch. und die Beifügung eines die Gesellschaftsverhältnisse kennzeichnenden Zusatzes den Wechsel der Unternehmensträger erkennbar machen, wird durch die Übereinstimmung im Kern die Kontinuität des Unternehmens hervorgehoben (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 1982 a.a.O. m. Anm. von Karsten Schmidt).
Auch das Urteil vom 29. März 1982 (aaO) stellt für die Frage der Firmenfortführung nur auf die tatsächlich im Verkehr gebrauchte Firmenbezeichnung ab.
- BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83
Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten …
Der Umstand, daß Föhl das Geschäft nicht endgültig, sondern nur als Pächter zur vorübergehenden Nutzung erworben hat, ist nach ständiger, überwiegend auch im Schrifttum gebilligter Rechtsprechung kein Grund, der die Haftung ausschlösse (RGZ 133, 318, 322 f.; zuletzt Senatsurteil vom 29.3.1982 - II ZR 166/81 = LM HGB § 25 Nr. 17;… Hüffer in Großkomm. HGB 4. Aufl., Rn. 38 und 81 zu § 25 sowie K. Schmidt, Handelsrecht S. 174/175, beide mit weiteren Nachweisen).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
Begriff der Fortführung des Unternehmens i.S. von § 25 Abs. 1 HGB
Nach § 25 Abs. 1 HGB haftet, wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, (auch) für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (BGH NJW 1982, 1647, 1647).Für die Anwendung des § 25 Abs. 1 HGB genügt es jedoch, dass die Firmen des früheren und des neuen Geschäftsinhabers einander gleichen, da der Rechtsverkehr hieraus den Wechsel des Unternehmensträgers erkennt (BGH NJW 1982, 1647, 1648).
- BGH, 11.10.1984 - X ZB 11/84
"Servomotor"; Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben erkennen lassen (vgl. dazu BGH NJW 1982, 1647), sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die sich als bewußte und gewollte Namensabkürzung (Paraphe) darstellt, werden demgegenüber nicht als formgültige Unterschrift anerkannt (BGH GRUR 1968, 108 - Paraphe). - OLG Bremen, 03.08.1988 - 3 U 111/87
Rücknahme von teilweiser Zinsforderung; Haftung wegen Firmenfortführung; …
Ein Erwerb ist zu bejahen, weil der wesentliche Kern der übernommenen Betriebswerte derselbe ist, mag auch der weit überwiegende Teil nicht mehr oder von andern genutzt werden (vgl. BGHZ 18, 248, 250 [BGH 13.10.1955 - II ZR 44/54] ; BGH NJW 1982, 1647, 1648) [BGH 29.03.1982 - II ZR 166/81] .Die Beklagte sitzt in den bisherigen Räumen, Lager- und Büroeinrichtungen (vgl. dazu BGH NJW 1982, 1647; NJW 1986, 581).
Unerheblich ist der Wegfall des Zusatzes "& Co. KG", denn solche Bestandteile prägen sich im Verkehr nicht ein (vgl. RGZ 104, 341, 342; 131, 27, 29; 133, 318, 325; BGHZ 18, 248, 250 [BGH 13.10.1955 - II ZR 44/54] ; BGH NJW 1982, 577, 578 [BGH 16.09.1981 - VII ZR 111/80]; NJW 1982, 1647, 1648 [BGH 29.03.1982 - II ZR 166/81] ; NJW 1986, 581, 582 [BGH 10.10.1985 - IX ZR 153/84] ;… OLG Frankfurt a.a.O.).
- OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1325/04
Firmenfortführung bei einem Tankstellenbetrieb: Gesamtschuldnerische Haftung des …
Ob die Beklagte das ganze oder nahezu das gesamte Vermögen der L... GmbH übernommen hat, ist demgegenüber unerheblich (vgl. hierzu auch OLG Celle, Urteil vom 31.1.2001, Az. 2 U 124/00; BGH NJW 1982, 1647; Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 2004, 417 ff; OLG Frankfurt OLGR 2001, 67 - 69).Es bleibt ohne Bedeutung, ob der ehemalige Inhaber dem neuen auch seine Firma mit übertragen hat (BGH NJW 1982, 1647; OLG Hamm NJW-RR 1999, 247).
- OLG Köln, 17.08.2001 - 19 U 116/00
Handels- und Gesellschaftsrecht; Baurecht; Wasserrecht; Umweltrecht; …
Fortführung eines Handelsgeschäfts bedeutet, dass das Handelsgeschäft in seinem Kern fortgeführt wird (BGH NJW 1982, 1647; OLG Hamm OLGR 1994, 68; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 71; DRsp-ROM Nr. 1999/10505), was z.B. erfüllt ist bei Übernahme der Geschäftsräume, der gleichen Geschäftsadresse, von Teilen des Personals sowie des wesentlichen Teils des Inventars.Denn es ist ohne Bedeutung, ob der ehemalige Inhaber dem neuen auch seine Firma mitübertragen hat (BGH MDR 1982, 908; MDR 1992, 564; OLG Hamm OLGR 1999, 39 m.w.N.), da es weder auf die Zulässigkeit der Firmenfortführung noch auf die Einwilligung des Veräußerers ankommt.
- OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03 Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung folgt im Falle des § 25 Abs. 1 HGB vielmehr die Haftungskontinuität der nach außen im Verkehr in Erscheinung tretenden, vom Wechsel des Unternehmensträgers unberührten Unternehmenskontinuität unter Verwendung der alten Geschäftsbezeichnung/Firma (vgl. BGH in NJW 2001, 1352; BGH in NJW 1996, 2866 [2867]; BGH in NJW 1992, 911 [912]; BGH (IX. Senat) in NJW 1986, 581 f.; BGH in NJW 1984, 1186 f.; jeweils m.w.N.; Ansätze auch in BGH in NJW 1982, 1647; ferner BFH NJW 1992, 2848 (LS), der sich der Rechtsprechung des BGH angeschlossen hat.).
- OLG Düsseldorf, 04.12.2001 - 4 U 94/01
Zur Nachhaftung eines ausgeschiedenen Geschäftsführer einer Tagungs- und …
Maßgeblich ist vielmehr, dass jedenfalls der Kern des Unternehmens rechtsgeschäftlich auf den Erwerber übertragen wird, so dass der Unternehmensträger wechselt (vgl. BGH NJW 1982, 1647; OLG Hamm NJW-RR 1995, 734;… Münchener Kommentar-Lieb, § 25 HGB, Rdnr. 40;… Baumbach/Duden/Hopt, 30. Aufl., § 25 HGB, Rdnr. 4).Denn ein nur im Innenverhältnis vereinbarter stiller Erwerb unter Fortführung des Geschäftsbetriebes durch den bisherigen Inhaber als verdeckten Treuhänder genügte hierfür nicht (BGH NJW 1982, 1647, 1648;… Baumbach/Duden/Hopt, 30. Aufl. § 25 HGB, Rdnr. 4;… Münchener Kommentar-Lieb, § 25 HGB, Rdnr. 46).
- OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 124/00
Handelsgeschäft; Firmenfortführung; Vermögensbestandteil; …
- OLG Hamm, 17.09.1998 - 15 W 297/98
Haftungsausschluß durch Registereintragung bei Firmenfortführung
- OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
Fortführung eines Handelsgeschäftes
- LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1401/00
Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT
- OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17
Schadensersatz wegen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung
- BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2 …
- BFH, 17.09.1991 - VII R 72/88
Steuerrechtliches Eintreten des Erwerbers eines Handelsgeschäftes unter Lebenden …
- BFH, 21.01.1986 - VII R 179/83
Haftungsbescheid - Fortführung eines Handelsgeschäfts - Beibehaltene Firma - …
- OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
Geltendmachung von Forderungen aus einem Warenkredit gegenüber dem …
- LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1403/00
Vertragsauslegung; Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Widerspiegelungsklausel; …
- LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1402/00
Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT
- LAG Hessen, 09.01.1996 - 9 Sa 541/95
Berufung: Formerfordernisse - Unterschrift; Eingruppierung: Sozialarbeiterin im …
- OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 8/99
Haftung bei Unternehmensfortführung iS des § 25 HGB
- OLG Rostock, 16.12.1996 - 4 U 292/95
Unmöglichkeit der Nachbesserung mangelhafter Werkleistung; Haftung gem. § 25 Abs. …
- OLG Naumburg, 18.11.1997 - 9 U 260/96
- LAG Hessen, 27.10.1998 - 9 Sa 1068/98
Berufungsverfahren: Form - Unterschrift; Arbeitnehmerstatus: Bürogehilfin
- FG Saarland, 11.12.2001 - 1 K 133/00
Ausnahmen vom Begründungserfordernis bei mehreren Haftungsschuldnern / …
- OLG Celle, 15.06.2000 - 22 U 93/99
Rechtsschein für den gesetzlichen Schuldbeitritt beim Erwerb eines …
- FG Nürnberg, 04.05.2001 - II 229/99
Haftung für Firmenfortführung gemäß § 25 HGB
- OLG Zweibrücken, 25.10.1983 - 3 W 120/83
Notarbescheinigung bei Neufassung des Gesellschaftsvertrages