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   BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92   

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https://dejure.org/1993,9229
BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92 (https://dejure.org/1993,9229)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1993 - NotZ 12/92 (https://dejure.org/1993,9229)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1993 - NotZ 12/92 (https://dejure.org/1993,9229)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar - Absehen von der Wartezeit in Bezug auf die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 19/90
    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92
    Weder nach dem bei Erlaß des ablehnenden Bescheides noch nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats geltenden Recht (zu dem Beurteilungszeitpunkt vgl. Senatsbeschl. v. 9. Mai 1988, NotZ 1/88, BGHR BNotO § 111 - Zeitpunkt, maßgebender 1; v. 9. Dezember 1991, NotZ 19/90, BGHR BNotO § 1 - Notarzulassung 3) hat der Antragsteller Anspruch auf Bestellung zum Notar oder auf erneute Bescheidung seines Antrags.

    Nach dem ab 1. August 1991 geltenden Zulassungsrecht konnte der Antrag vom 17. Mai 1991 bereits deshalb keinen Erfolg haben, weil er sich nicht auf eine nach § 6 b BNotO n.F. ausgeschriebene Notarstelle bezog (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1991, NotZ 19/90, BGHR BNotO § 6 b n.F. - Ausschreibung 1).

  • BGH, 14.01.1991 - NotZ 9/90
    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92
    Ob er hierzu überhaupt befugt gewesen wäre (zur Änderung von Richtlinien, insbesondere der Methode der Bedarfsermittlung aus gegebenem Anlaß vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445; v. 14. Januar 1991, NotZ 9/90, BGHR BNotO § 4 Abs. 2, Bedürfnisprüfung 8), kann dahinstehen.

    Zweifelhaft war lediglich geworden, ob im Hinblick auf die zutage getretenen Unzulänglichkeiten des Wartezeitsystems (vgl. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, Begründung Allg. Teil, BT-Drucks. 11, 6007, S. 8 f) bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu einer gegenüber der Zulassung nach Wartezeiten strikteren Bedürfnisprüfung hätte übergegangen werden müssen; der Senat hat dies im Ergebnis verneint (Beschl. v. 14. Januar 1991, NotZ 9/90, BGHR BNotO § 4 Abs. 2 - Auswahlverfahren 4).

  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92
    Sie hätte vorausgesetzt, daß das geltende Wartezeitsystem mit den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege nicht mehr vereinbar gewesen wäre (BGH, Beschl. v. 22. Juni 1981, NotZ 5/81, DNotZ 1982, 372), und dem Mangel gerade durch eine Lockerung der Fristvoraussetzungen hätte abgeholfen werden müssen.
  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 6/84

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Entscheidung nach Billigkeit über die

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92
    Ob er hierzu überhaupt befugt gewesen wäre (zur Änderung von Richtlinien, insbesondere der Methode der Bedarfsermittlung aus gegebenem Anlaß vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445; v. 14. Januar 1991, NotZ 9/90, BGHR BNotO § 4 Abs. 2, Bedürfnisprüfung 8), kann dahinstehen.
  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege -

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92
    Ob er hierzu überhaupt befugt gewesen wäre (zur Änderung von Richtlinien, insbesondere der Methode der Bedarfsermittlung aus gegebenem Anlaß vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445; v. 14. Januar 1991, NotZ 9/90, BGHR BNotO § 4 Abs. 2, Bedürfnisprüfung 8), kann dahinstehen.
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91

    Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92
    Der Gesetzgeber konnte, ohne verfassungsrechtlich geschützte Positionen der Bewerber zu verletzen, von einer solchen Regelung absehen (BGH, Beschl. v. 13. Juli 1992, NotZ 16/91, BGHR BNotO § 4 n.F., Übergangsregelung 1 = NJW 1993, 131; Beschlüsse v. 14. Dezember 1992, NotZ 5, 9 und 53/92).
  • BGH, 09.05.1988 - NotZ 1/88

    Notar - Antragstellung - Örtliche Wartezeit - Zeitraum - Rechtsbehelfsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 12/92
    Weder nach dem bei Erlaß des ablehnenden Bescheides noch nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats geltenden Recht (zu dem Beurteilungszeitpunkt vgl. Senatsbeschl. v. 9. Mai 1988, NotZ 1/88, BGHR BNotO § 111 - Zeitpunkt, maßgebender 1; v. 9. Dezember 1991, NotZ 19/90, BGHR BNotO § 1 - Notarzulassung 3) hat der Antragsteller Anspruch auf Bestellung zum Notar oder auf erneute Bescheidung seines Antrags.
  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 11/93

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zum Notar wegen Nichterfüllung der

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers war der Gesetzgeber bei der Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen für das Anwaltsnotariat verfassungsrechtlich nicht gehalten, Übergangsregelungen zugunsten derjenigen Bewerber zu erlassen, die die nach altem Recht vorgesehene Wartezeit bereits teilweise erfüllt hatten (Senatsbeschlüsse v. 13. Juli 1992, NotZ 16/91, NJW 1993, 131 = BGHR BNotO § 4 n.F., Übergangsregelung 1; v. 19. März 1993, NotZ 12/92, 15/92, 16/92, 17/92 und 18/92; v. 13. Dezember 1993, 37/92 und 50/92; vgl. auch Nichtannahmebeschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 1993, 1 BvR 1124/93 = NJW 1994, 1718).

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, waren die Landesjustizverwaltungen nicht verpflichtet, zugunsten der Bewerber, die bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts eine Wartezeit nicht mehr erfüllen konnten, die Zulassungsvoraussetzung während einer Übergangsfrist aufzulockern (Senatsbeschlüsse v. 29. März 1993, NotZ 12/92 und 17/92).

  • BGH, 29.12.1993 - NotZ 26/92

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Sie stellte mithin kein auf den Einzelfall bezogenes Merkmal dar (vgl. Senatsbeschluß vom 29. März 1993 - NotZ 12/92).
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