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   BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92   

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https://dejure.org/1993,9114
BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92 (https://dejure.org/1993,9114)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1993 - NotZ 17/92 (https://dejure.org/1993,9114)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1993 - NotZ 17/92 (https://dejure.org/1993,9114)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zum Notar - Hilfsantrag für eine erneute Bescheidung der Bewerbung zum Notar - Berücksichtigung der Wartezeit für eine Zulassung zum Notar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 19/90
    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Weder nach dem bei Erlaß des ablehnenden Bescheides noch nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats geltenden Recht (zu dem Beurteilungszeitpunkt vgl. Senatsbeschl. v. 9. Mai 1988, NotZ 1/88, BGHR BNotO § 111 - Zeitpunkt, maßgebender 1; v. 9. Dezember 1991, NotZ 19/90, BGHR BNotO § 1 - Notarzulassung 3) hat der Antragsteller Anspruch auf Bestellung zum Notar in Lübeck oder auf erneute Bescheidung seines Antrags.

    Etwaigen Bewerbern ist erst nach einer Ausschreibung die Möglichkeit eröffnet, durch einen Bestellungsantrag ein Bestellungsverfahren einzuleiten; vor einer Ausschreibung, an der es hier fehlt, ist ein Bestellungsantrag unstatthaft (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1991, NotZ 19/90, BGHR BNotO § 6 b n.F. - Ausschreibung 1; zum Verfahren des Antragsgegners vgl. Allg. Verfügung über die Angelegenheiten der Notare v. 15. August 1991, SchlHA S. 141).

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91

    Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Der Gesetzgeber konnte, ohne verfassungsrechtlich geschützte Positionen der Bewerber zu verletzen, von einer solchen Regelung absehen (BGH, Beschl. v. 13. Juli 1992, NotZ 16/91, BGHR BNotO § 4 n.F. Übergangsregelung 1 = NJW 1993, 131 = BRAK-Mitt 1992, 626 = BB 1992, 2248; Beschlüsse v. 14. Dezember 1992, NotZ 5, 9 und 53/92).
  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 6/84

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Entscheidung nach Billigkeit über die

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Ob er hierzu überhaupt befugt gewesen wäre (zur Änderung von Richtlinien, insbesondere der Methode der Bedarfsermittlung aus gegebenem Anlaß vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445), kann dahinstehen.
  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 2/91

    Anspruch auf Bestellung zum Notar - Voraussetzungen der Zulassung zum Notar -

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Zweifelhaft war lediglich geworden, ob im Hinblick auf die zutage getretenen Unzulänglichkeiten des Wartezeitsystems (vgl. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, Begründung Allg. Teil, BT-Drucks. 11, 6007, S. 8 f) bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu einer gegenüber der Zulassung nach Wartezeiten strikteren Bedürfnisprüfung hätte übergegangen werden müssen; der Senat hat dies im Ergebnis verneint (Beschl. v. 9. Dezember 1991, NotZ 2/91, BGHR BNotO § 4 Abs. 2 - Bedürfnisprüfung 9; v. 14. Januar 1991, NotZ 9/90, BGHR BNotO § 4 Abs. 2 - Auswahlverfahren 4).
  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 5/81

    Ablehnung eines Antrags auf Bestellung zur Notarin - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Sie hätte vorausgesetzt, daß das geltende Wartezeitsystem mit den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege nicht mehr vereinbar gewesen wäre (BGH, Beschl. v. 22. Juni 1981, NotZ 5/81, DNotZ 1982, 372), und dem Mangel gerade durch eine Lockerung der Fristvoraussetzungen hätte abgeholfen werden müssen.
  • BGH, 09.05.1988 - NotZ 1/88

    Notar - Antragstellung - Örtliche Wartezeit - Zeitraum - Rechtsbehelfsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Weder nach dem bei Erlaß des ablehnenden Bescheides noch nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats geltenden Recht (zu dem Beurteilungszeitpunkt vgl. Senatsbeschl. v. 9. Mai 1988, NotZ 1/88, BGHR BNotO § 111 - Zeitpunkt, maßgebender 1; v. 9. Dezember 1991, NotZ 19/90, BGHR BNotO § 1 - Notarzulassung 3) hat der Antragsteller Anspruch auf Bestellung zum Notar in Lübeck oder auf erneute Bescheidung seines Antrags.
  • BGH, 14.01.1991 - NotZ 9/90
    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Zweifelhaft war lediglich geworden, ob im Hinblick auf die zutage getretenen Unzulänglichkeiten des Wartezeitsystems (vgl. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, Begründung Allg. Teil, BT-Drucks. 11, 6007, S. 8 f) bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu einer gegenüber der Zulassung nach Wartezeiten strikteren Bedürfnisprüfung hätte übergegangen werden müssen; der Senat hat dies im Ergebnis verneint (Beschl. v. 9. Dezember 1991, NotZ 2/91, BGHR BNotO § 4 Abs. 2 - Bedürfnisprüfung 9; v. 14. Januar 1991, NotZ 9/90, BGHR BNotO § 4 Abs. 2 - Auswahlverfahren 4).
  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Die nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses am 6. März 1992 rechtzeitig, am 20. März 1992 durch Fernkopie (vgl. BGHZ 87, 63; BGH, Beschl. v. 11. Oktober 1989, IVa ZB 7/89, BGHR ZPO § 518 Abs. 1 - Berufungseinreichung 1) eingelegte sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 111 Abs. 4 BNotO i.V.m. § 42 Abs. 4 BRAO).
  • BGH, 17.01.1983 - NotZ 16/82

    Antrag auf Bestellung zum Notar - Erfordernisse einer geordneten Rechtspflege -

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Ob er hierzu überhaupt befugt gewesen wäre (zur Änderung von Richtlinien, insbesondere der Methode der Bedarfsermittlung aus gegebenem Anlaß vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1984, NotZ 6/84, DNotZ 1985, 507; v. 17. Januar 1983, NotZ 16/82, DNotZ 1983, 445), kann dahinstehen.
  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BGH, 29.03.1993 - NotZ 17/92
    Die nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses am 6. März 1992 rechtzeitig, am 20. März 1992 durch Fernkopie (vgl. BGHZ 87, 63; BGH, Beschl. v. 11. Oktober 1989, IVa ZB 7/89, BGHR ZPO § 518 Abs. 1 - Berufungseinreichung 1) eingelegte sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 111 Abs. 4 BNotO i.V.m. § 42 Abs. 4 BRAO).
  • BGH, 18.07.1994 - NotZ 21/93

    Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes - Übergangsregelung für Notarbewerber -

    Zweifelhaft war lediglich geworden, ob im Hinblick auf die zutage getretenen Unzulänglichkeiten des Wartezeitsystems (vgl. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, Begründung Allgemeiner Teil, BT-Drucks. 11/6007 S. 8 f) bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu einer gegenüber der Zulassung nach Wartezeiten strikteren Bedürfnisprüfung hätte übergegangen werden müssen (Senatsbeschluß vom 29. März 1993 - NotZ 17/92 = unveröffentlicht, Umdruck S. 5 f).
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