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BGH, 29.03.1994 - 1 StR 103/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Drohung - Tateinheit - Tatentschluß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.11.2000 - 3 StR 367/00
Vergewaltigung (Vollzug des Beischlafs); Schwerer Menschenhandel (Verhältnis zum …
Ein Überschneiden der Ausführungshandlungen, das zur Annahme von Tateinheit zwischen dem schweren Menschenhandel und der Vergewaltigung hätte führen müssen (vgl. Beschl. vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94 - und 29. Juli 1998 - 1 StR 322/98), ist darin noch nicht zu sehen. - BGH, 22.07.2020 - 2 StR 92/20
Konkurrenzen (Zuhälterei, Vergewaltigung, schwerer Menschenhandel)
Dies legt weder - insoweit entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts - das Vorliegen eines einheitlichen Lebenssachverhalts (dazu vgl. Senat, Urteil vom 20. November 1987 - 2 StR 372/87) noch ein Überschneiden von Ausführungshandlungen (dazu vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2000 - 3 StR 367/00 mwN) noch die Annahme nahe, dass die Geschädigte den Geschlechtsverkehr erduldete, weil sie unter dem Einfluss vorangegangener Drohung oder Gewalt stand (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94). - BGH, 29.07.1998 - 1 StR 322/98
Tateinheit zwischen schwerem Menschenhandel, Zuhälterei und Vergewaltigung
Da diese Gewaltanwendungen und die konkludent mit ihnen verbundenen Androhungen weiterer Mißhandlungen dazu dienten, die Geschädigten zur Duldung des Geschlechtsverkehrs mit den ihnen zugewiesenen Männern einschließlich Mitgliedern der eigenen Gruppe zu nötigen, und der Angeklagte ihren dadurch hervorgerufenen Angstzustand dazu ausnutzte, auch selbst mit ihnen geschlechtlich zu verkehren, besteht wegen der danach gegebenen teilweisen Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen zwischen dem Verbrechen des Menschenhandels und dem Verbrechen der Vergewaltigung Tateinheit (vgl. z. B. Beschlüsse vom 29. März 1994 - 1 StR 103/94 - und vom 10. März 1987 - 1 StR 41/87; BGH NStZ 1985, 546;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1).