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   BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94   

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https://dejure.org/1994,3233
BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94 (https://dejure.org/1994,3233)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1994 - 1 StR 12/94 (https://dejure.org/1994,3233)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94 (https://dejure.org/1994,3233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 222
  • StV 1994, 527
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 29.08.1930 - III 679/30

    Ist die Gewährung des Geschlechtsverkehrs durch eine Dirne gegen Entrichtung des

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - 1 StR 12/94
    Es ist seit langem anerkannt, daß die Gewährung des Geschlechtsverkehrs als solche, wie sie der Angeklagte von der Schuldnerin gefordert hat, einen "Vorteil" im Sinne der §§ 331, 332 StGB darstellt (vgl. schon RGSt 64, 291, 292, Jescheck in LK 10. Aufl. § 331 Rdn. 9, Schulz in Lexikon des Rechts/Strafrecht, Strafverfahrensrecht, S. 122).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 52/20

    Bestechlichkeit (Diensthandlung: bloße Möglichkeit der Einflussnahme, Bestehen

    Jedoch entspricht es ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (vgl. RGSt 9, 166; 64, 291) und dies fortführend des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 21. Juli 1959 - 5 StR 188/59; vom 9. September 1988 - 2 StR 352/88, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 3; vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StGB § 331 Vorteil 1; vgl. zur Eigennutz begründenden sexuellen Gunstgewährung bei § 29 BtMG auch BGH, Urteile vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79; vom 12. September 1996 - 4 StR 173/96, NStZ 1997, 89, 90), dass die Gewährung von Geschlechtsverkehr einen Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte darstellt.
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 2 Ws 181/99

    Begriff des mittelbaren Vorteils

    So wurden neben den praktisch bedeutsamsten wirtschaftlichen Vorteilen (wozu beispielsweise auch die unentgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer Sache gehört; vgl. nur Cramer a.a.O. Rdnr. 18) unter anderem die Befriedigung des Ehrgeizes und der Eitelkeit (BGHSt 14, 123, 128), das Interesse an einer ungestörten Erhaltung der beruflichen Stellung und der Karrierechancen (BGH NStZ 1985, 497, 499), das Interesse eines auf das Vertrauen der im Stadtrat vertretenen Parteien angewiesenen kommunalen Wahlbeamten, als Geldbeschaffer für sie auftreten zu können (BGHSt 35, 128, 136), die Gestattung des Geschlechtsverkehrs oder anderer sexueller Handlungen (BGHR StGB § 331 Vorteil 1; § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 3) und Erleichterungen bei der Arbeit (OLG Oldenburg NdsRpfl 1950, 169) als Vorteile in diesem Sinne angesehen.
  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 68/12

    Hinweispflicht des Gerichtes (Verwertung einer gerichtskundlichen Tatsache;

    Hierdurch soll dem Angeklagten rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt und ihm insbesondere die Möglichkeit wirksamer Verteidigung eröffnet werden (BGH, Urteil vom 29. März 1994 - 1 StR 12/94, BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1; s. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Offenkundigkeit 3).
  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 1238/00

    Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Unrechtsvereinbarung

    Die Gewährung des Geschlechtverkehrs stellt für den Angeklagten einen "Vorteil" im Sinne der §§ 331, 332 StGB dar ( so schon RGSt 64, 291, 292; BGH StV 1994, 527; LK-Jeschek, a.a.O., § 331 Rdnr. 9).
  • OLG Koblenz, 09.12.2003 - 1 Ss 289/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Toleranzwert, Darstellung,

    Ansonsten wird dem Betroffenen die Möglichkeit abgeschnitten, sich gegen diese Tatsachenfeststellung wirksam zu verteidigen (vgl. BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1).
  • BGH, 08.01.2002 - 4 StR 345/01

    Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung; Gerichtskundigkeit): Anordnung

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift, auf die insoweit Bezug genommen wird, zutreffend ausgeführt hat, war die gerichtskundige Tatsache, aus den Niederlanden in die Bundesrepublik eingeführtes Kokain habe zu den jeweiligen Tatzeiten einen Wirkstoffgehalt von mindestens 50 % aufgewiesen (UA 24), nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden, was jedoch erforderlich gewesen wäre (BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1 und 2).
  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 356/97

    Verfahrensabtrennung nach Geständnis eines Angeklagten und erneute Verbindung der

    Hiernach hat das Landgericht gegen § 261 StPO und gegen das Grundrecht des Angeklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen (BGHR StPO § 261 Gerichtskundigkeit 1, 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1992 - 5 StR 614/91 -).
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