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   BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00   

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BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00 (https://dejure.org/2000,3118)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2000 - 2 StR 71/00 (https://dejure.org/2000,3118)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 (https://dejure.org/2000,3118)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 441
  • StV 2003, 74 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 442/98

    Minder schwerer Fall des Totschlags; Notwehrexzess aus Furcht; Handlung aus Zorn

    Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
    Der Senat hatte dieses Urteil durch Beschluß vom 9. Oktober 1999 - 2 StR 442/98 -im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, da der Tatrichter die erste Alternative des § 213 StGB a.F. nicht rechtsfehlerfrei geprüft hatte.
  • BGH, 18.05.1988 - 2 StR 166/88
    Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
    Denn auch die Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen eines anderen Richters wird der Bedeutung der Strafzumessung und der Aufgabe des Tatrichters nicht gerecht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 7).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00

    Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils

    Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
    Diese Bindung erstreckt sich aber auf alle Umstände, welche das Tatgeschehen im Sinne des geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 16. Februar 2000 - 3 StR 24/00 - m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91

    Voraussetzungen der Bezugnahme oder Verweisung auf Feststellungen eines in einem

    Auszug aus BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00
    Nach § 267 Abs. 1 StPO muß jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 11).
  • BGH, 27.02.2007 - 4 StR 581/06

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Tat in der Nähe der Notwehr);

    Insofern wäre vom Schwurgericht vielmehr zu berücksichtigen gewesen, dass bei einer Tötung im Grenzbereich der Notwehr (Tröndle/Fischer, 54. Aufl., § 213 Rdn. 13), insbesondere bei Überschreitung der Grenzen der Notwehr ohne Erreichen der Voraussetzungen des § 33 StGB (BGH, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00), bereits allein aus diesem Grunde die Annahme eines minder schweren Falles im Sinne des § 213, 2. Alt. StGB in Betracht kommen kann und dieser Umstand gerade nicht ohne weiteres einen zu Lasten des Angeklagten wirkenden "nichtigen Tatanlass" darstellt".
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 172/08
    Eine Bezugnahme auf Feststellungen, die mit dem früheren Urteil aufgehoben worden sind, wird auch nicht dadurch zulässig, dass sie mit dem Hinweis verbunden wird, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ 2000, 441; vgl. auch Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 172/08

    Sexuelle Nötigung; Nötigung (konkludente Drohung; besonders schwerer Fall);

    Eine Bezugnahme auf Feststellungen, die mit dem früheren Urteil aufgehoben worden sind, wird auch nicht dadurch zulässig, dass sie mit dem Hinweis verbunden wird, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ 2000, 441; vgl. auch Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 172/08
    Eine Bezugnahme auf Feststellungen, die mit dem früheren Urteil aufgehoben worden sind, wird auch nicht dadurch zulässig, dass sie mit dem Hinweis verbunden wird, die neue Hauptverhandlung habe zu denselben Feststellungen geführt (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ 2000, 441; vgl. auch Kuckein in KK 6. Aufl. § 354 Rdn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 503/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafter Strafausspruch (minder schwerer Fall des

    Nach diesen Grundsätzen hätte die Strafkammer bei der Prüfung des minder schweren Falles in ihre Erwägungen den wesentlichen Umstand einbeziehen und erörtern müssen, dass der Angeklagte vorliegend in einer objektiven Notwehrlage handelte, auch wenn die Voraussetzungen des § 33 StGB nicht erfüllt waren (BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00, NStZ 2000, 441; vom 27. Februar 2007 - 4 StR 581/06, NStZ-RR 2007, 194, 195; vom 4. Juli 2013 - 4 StR 213/13, NStZ 2013, 580; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, NStZ 2015, 151, 152).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 59/01

    Unzulässige Bezugnahmen in den Urteilsgründen

    Auf mit dem früheren Urteil aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen darf nicht verwiesen werden (Beschluß des Senats NStZ 2000, 441: vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).
  • BGH, 14.04.2004 - 2 StR 97/04

    Rechtsfehlerhafte Bezugnahme auf Feststellungen in einem aufgehobenen Urteil;

    Das Landgericht hat ausreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten getroffen, so daß der zusätzlichen - rechtsfehlerhaften (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 3; BGH NStZ 2000, 441; Beschl. des Senats vom 23. März 2001 - 2 StR 59/01) - Bezugnahme auf die durch die Entscheidung vom 20. August 2003 aufgehobenen Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen keine Bedeutung zukommt.
  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
    Vielmehr hatte die Strafkammer insoweit eigene Feststellungen zu treffen; die Gewerbsmäßigkeit betrügerischen Vorgehens wird durch ein subjektives Moment außerhalb des Tatbestands, nämlich die Absicht der Verschaffung einer dauerhaften Einnahmequelle durch wiederholte Tatbegehung, begründet (vgl. BGH NStZ 1995, 85; BGH NStZ 1998, 305; SenE v. 6.8.1991 - Ss 330/91 = NStZ 1991, 585; Tröndle/Fischer a. a. O., vor § 52 Rdnr. 37 m. w. N.), so dass die entsprechenden amtsgerichtlichen Feststellungen keine auch den Schuldspruch tragenden doppelrelevanten Tatsachen (vgl. hierzu BGHSt 29, 359 (368(; BGH NStZ 2000, 441; SenE v. 30.1.1996 - Ss 641/95; Dahs/Dahs a. a. O., Rdnr. 76 und 457 m. w. N.) darstellen, die von einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung nicht erfasst werden (vgl. OLG Düsseldorf OLGSt. StPO § 318 Nr. 8; SenE v. 1.7. 1997 - Ss 364/97; SenE v. 4.7. 1997 - Ss 340/97; SenE v. 26.2. 1999 - Ss 54/99; SenE v. 25.6. 1999 - Ss 249/99; SenE v. 14.7. 2000 - Ss 295/00 (jeweils zu § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB); SenE v. 6.7.1999 - Ss 303/99; SenE v. 13.8.2002 - Ss 359/02 (jeweils zu § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG); Meyer-Goßner a. a. O., § 318 Rdnr. 14 m. w. N.).
  • OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08

    Die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV unterliegt den Einschränkungen, die sich

    Danach muss die Sachdarstellung des Urteils in sich geschlossen, klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein (BGH bei Becker NStZ-RR 2003, 4 m.w.N.; BGH NStZ 2000, 441; BGH NStZ-RR 1996, 109).
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

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