Rechtsprechung
BGH, 29.03.2006 - VII ZB 31/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pfändbarkeit von den Unterhalt der Kinder sichernden Unterhaltsforderungen; Untergang des Pfändungsschutzes für rückständigen Unterhalt nach § 850b Abs. 1 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) durch Überweisung auf das Konto der Schuldnerin; Auf §§ 850b Abs. 1 Nr. 2, 850k Abs. 1 ZPO ...
- zvi-online.de
BGB § 1629 Abs. 3; ZPO §§ 850k, 851
Keine Wirksamkeit einer Kontopfändung gegen früheren Ehepartner zur "Rückholung" von Kindesunterhalt - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1629 Abs. 3; ZPO § 850k § 851
Vollstreckung in zugunsten eines Kindes des Schuldners gezahlte Unterhaltsbeiträge - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Grenzen vollstreckbarer Forderungen des Unterhaltsschuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Treuhandstellung des Schuldners muss vom Gläubiger beachtet werden
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 27.09.2004 - 23 M 1541/04
- LG Gießen, 06.12.2004 - 7 T 422/04
- BGH, 29.03.2006 - VII ZB 31/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2040
- MDR 2006, 1128
- FamRZ 2006, 860
- FamRZ 2007, 430
- Rpfleger 2006, 480
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 94/90
Vollstreckung aus einem von einem Elternteil erwirkten Urteil auf Kindesunterhalt
Auszug aus BGH, 29.03.2006 - VII ZB 31/05
Diese Vorschriften schützen unmittelbar nur den Unterhalt des Schuldners selbst als des Empfängers ihm zustehender Renten und rentenähnlicher Bezüge gegenüber einem Vollstreckungszugriff (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1990 - IX ZR 94/90, BGHZ 113, 90, 95; Urteil vom 12. Oktober 1987 - II ZR 98/87, NJW 1988, 709).Die auf dieser Grundlage auf ihr Bankkonto erfolgte Zahlung - auch wenn sie Unterhaltsrückstände betrifft - unterliegt einer besonderen, treuhandähnlichen Zweckbindung, die sich am Auszahlungsanspruch gegenüber dem Kreditinstitut fortsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1990 - IX ZR 94/90, aaO).
- BGH, 12.10.1987 - II ZR 98/87
Überweisung einer Sozialleistung auf das Girokonto des Ehepartners des …
Auszug aus BGH, 29.03.2006 - VII ZB 31/05
Diese Vorschriften schützen unmittelbar nur den Unterhalt des Schuldners selbst als des Empfängers ihm zustehender Renten und rentenähnlicher Bezüge gegenüber einem Vollstreckungszugriff (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1990 - IX ZR 94/90, BGHZ 113, 90, 95; Urteil vom 12. Oktober 1987 - II ZR 98/87, NJW 1988, 709). - BGH, 16.12.1999 - IX ZR 270/98
Treuhänderische Bindung der Kaufpreiszahlung
- LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20
Pfändungsschutz für Corona-Soforthilfe
Auch der Bundesgerichtshof billigt etwa eine Freigabe "entsprechend dem Rechtsgedanken des § 850k ZPO" von Guthaben, die sich aus zweckgebundenen und damit nach § 851 ZPO unpfändbaren Beträgen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.2006 - VII ZB 31/05 -, juris Rn. 14; siehe zu allem auch AG Reutlingen, Beschluss vom 12.01.2017 - 21 M 3308/15 -, juris). - BGH, 10.03.2021 - VII ZB 24/20
Corona-Soforthilfe (Bundesprogramm "Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen …
Der Bundesgerichtshof hat diesen Rechtsgedanken, wonach die Zweckbindung einer Zuwendung, soweit ihr ein schutzwürdiges Bedürfnis zugrunde liegt, nach ihrer Auszahlung nicht vollständig entfällt, sondern dem Schuldner der Zugriff auf die Vermögenszuwendung durch Anwendung der Pfändungsschutzvorschriften erhalten bleibt, in verschiedenen Fällen herangezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZB 82/17, NJW-RR 2020, 820; Beschluss vom 29. März 2006 - VII ZB 31/05, NJW 2006, 2040; Urteil vom 29. Oktober 1969 - I ZR 72/67, MDR 1970, 210 zur Abtretbarkeit; Urteil vom 19. September 1957 - VII ZR 423/56, BGHZ 25, 211 zur Aufrechenbarkeit), um die Zweckbindung effektiv zum Tragen kommen zu lassen. - BGH, 16.08.2023 - VII ZB 64/21
Corona-Überbrückungshilfe III als eine nach § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § …
c) Soweit die höchstrichterliche Rechtsprechung in der Vergangenheit ausnahmsweise die Zweckbindung einer Zuwendung, soweit ihr ein schutzwürdiges Bedürfnis zugrunde liegt, nach ihrer Auszahlung nicht vollständig hat entfallen lassen, sondern dem Schuldner den Zugriff auf die Vermögenszuwendung durch (entsprechende) Anwendung von Pfändungsschutzvorschriften erhalten hat, um die Zweckbindung effektiv zum Tragen kommen zu lassen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZB 82/17, NJW-RR 2020, 820; Beschluss vom 29. März 2006 - VII ZB 31/05, NJW 2006, 2040), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
- FG Münster, 16.06.2020 - 4 V 1584/20
Keine einstweilige Anordnung auf Freigabe einer gepfändeten Corona-Soforthilfe
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016
Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Man wird zum einen zwischen bloßer Zweckbestimmung und einer wirklichen Zweckbindung unterscheiden müssen (BGH vom 29.3.2006 NJW 2006, 2040), wobei allein die Zweckbindung zur Unübertragbarkeit und damit zum Aufrechnungsverbot führt. - OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 17 U 149/07
Schadenersatz für verschwiegene Provision
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 18.06.2020 - 9 V 1302/20
Abgabenordnung: Finanzamt muss Corona-Soforthilfe auf einem gepfändeten …
Auch der Bundesgerichtshof billigt etwa eine Freigabe "entsprechend dem Rechtsgedanken des § 850k ZPO" von Guthaben, die sich aus zweckgebundenen und damit nach § 851 ZPO unpfändbaren Beträgen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2006 VII ZB 31/05, sowie die weiteren Nachweise im Beschluss des LG Köln, a.a.O.). - VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung …
Man wird zum einen zwischen bloßer Zweckbestimmung und einer wirklichen Zweckbindung unterscheiden müssen (BGH vom 29.3.2006 NJW 2006, 2040), wobei allein die Zweckbindung zur Unübertragbarkeit und damit zum Aufrechnungsverbot führt. - VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung …
Man wird zum einen zwischen bloßer Zweckbestimmung und einer wirklichen Zweckbindung unterscheiden müssen (BGH vom 29.3.2006 NJW 2006, 2040), wobei allein die Zweckbindung zur Unübertragbarkeit und damit zum Aufrechnungsverbot führt. - AG Regensburg, 27.10.2023 - 4 IK 439/22
Kindergeld, Insolvenzverwalter, Einkommen, Unterhaltsanspruch, Arbeitseinkommen, …
Allerdings fallen unter dieser Vorschrift nur Unterhaltsrenten, die auf einer gesetzlichen Vorschrift beruhen, sowie die wegen Entziehung einer solchen Forderung zu entrichtenden Renten, die dem Schuldner als Berechtigtem zustehen (BGH, Beschluss vom 29.3. 2006 - VII ZB 31/05 (LG Gießen), NJW 2006, 2040 Rn. 8). - LG Köln, 09.12.2010 - 14 O 590/10
Unpfändbarkeit einer abgetretenen, zweckgebundenen Forderung
- LAG Köln, 03.01.2012 - 4 Sa 299/11
Unzulässigkeit durch Prozesskostenhilfe bedingter Berufung