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   BGH, 29.03.2007 - IX ZR 108/05   

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https://dejure.org/2007,12443
BGH, 29.03.2007 - IX ZR 108/05 (https://dejure.org/2007,12443)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2007 - IX ZR 108/05 (https://dejure.org/2007,12443)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2007 - IX ZR 108/05 (https://dejure.org/2007,12443)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarungen über die Übernahme von Rechtsanwaltskosten; Revision zum Zwecke der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • Judicialis

    BGB § 329; ; ZPO § 314; ; ZPO § 531; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 329
    Vertrag zu Gunsten Dritter durch die Übernahme von Rechtsanwaltskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZR 108/05
    Steht ein darlegungspflichtiger Kläger, wie hier, außerhalb des insoweit für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kennt aber die Beklagte alle wesentlichen Tatsachen, so genügt ihr einfaches Bestreiten nicht, sofern ihr nähere Angaben zumutbar sind (BGHZ 86, 23, 29; 140, 156, 158; Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl. § 138 Rn. 8b, vor § 284 Rn. 34).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZR 108/05
    Steht ein darlegungspflichtiger Kläger, wie hier, außerhalb des insoweit für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, kennt aber die Beklagte alle wesentlichen Tatsachen, so genügt ihr einfaches Bestreiten nicht, sofern ihr nähere Angaben zumutbar sind (BGHZ 86, 23, 29; 140, 156, 158; Zöller/Greger, ZPO 26. Aufl. § 138 Rn. 8b, vor § 284 Rn. 34).
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