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   BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10   

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https://dejure.org/2012,6150
BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10 (https://dejure.org/2012,6150)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 (https://dejure.org/2012,6150)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2012 - IX ZR 26/10 (https://dejure.org/2012,6150)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 InsO, § 131 InsO, § 132 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 166 Abs 1 BGB
    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Abführung der Beiträge freiwillig Versicherter in der Kranken- und Pflegeversicherung; Zurechnung von Kenntnissen des ersuchten Hauptzollamts über den Benachteiligungsvorsatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Abführungen der Versicherungsbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Arbeitgeber an die Einzugsstellen als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Abführung der Beiträge freiwillig Versicherter in der Kranken- und Pflegeversicherung; Zurechnung von Kenntnissen des ersuchten Hauptzollamts über den Benachteiligungsvorsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Abführungen der Versicherungsbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Arbeitgeber an die Einzugsstellen als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 581
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 70/03

    Anfechtbarkeit der fremdnützigen Einziehung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10
    Dieser hat im Urteil vom 12. Februar 2004 (IX ZR 70/03, WM 2004, 899, 901) lediglich über den Fall einer Beauftragung des Gerichtsvollziehers entschieden und nicht über den hier gegebenen Fall einer Vollstreckung durch das Hauptzollamt als Vollstreckungsbehörde nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB X, § 4 Buchst. b VwVG, § 249 Abs. 1 Satz 3 AO, § 1 Nr. 4 FVG.
  • OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01

    Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der

    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10
    Soweit das Berufungsgericht selbst früher eine abweichende Auffassung vertreten hat (OLG Hamburg, ZIP 2002, 1360, 1364 f), hat es diese Ansicht aufgegeben.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1985 - 6 K 309/84
    Auszug aus BGH, 29.03.2012 - IX ZR 26/10
    Die von der Beschwerde angeführten Gegenstimmen (Jaeger/Henckel, InsO, § 130 Rn. 139; FG Rheinland-Pfalz, EFG 1986, 433 Nr. 483) betreffen den Fall der Vollstreckung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft durch eigene Vollstreckungsorgane.
  • BGH, 14.02.2013 - IX ZR 115/12

    Insolvenzanfechtung: Zurechnung des Wissens des Sachbearbeiters einer mit der

    a) Soweit die Beschwerde meint, das Wissen des Sachbearbeiters könne der Einzugsstelle nicht zugerechnet werden, weil entsprechend dem Wissen des Gerichtsvollziehers auch das des Vollziehungsbeamten des ersuchten Hauptzollamts dem Gläubiger nicht zuzurechnen sei (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2012 - IX ZR 26/10, NZS 2012, 581 Rn. 4), kann dies mit der hier in Rede stehenden Zurechnung der Kenntnis des Sachbearbeiters nicht gleichgesetzt werden.
  • AG Köln, 30.11.2015 - 142 C 314/15

    Wissenszurechnung von Vollziehungsbeamten bei Vermutung der Kenntnis vom

    Der BGH hat indes in einem Beschluss vom 29.03.2012 (BGH Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 zitiert nach juris) ausgeführt, dass die Frage, ob der Einzugsstelle bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO Kenntnisse des Vollziehungsbeamten des Hauptzollamts entsprechend § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sind, ohne weiteres zu verneinen und keiner grundsätzlichen Klärung bedürften.
  • LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher

    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber der Obergerichtsvollzieherin, deren Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
  • LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16

    Vorsatzanfechtung; Stundung; Ordnungsgeld; Vollziehung

    Der hier vorliegende Fall, dass der Vollziehungsbeamte als Beamter der Gerichtskasse im Sinne der §§ 6 Abs. 3, 2 Justizbeitreibungsordnung tätig wird, dürfte eine Zurechnung nach § 166 Abs. 1 BGB nicht tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10).
  • LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz

    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber dem Zeugen H, dessen Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
  • LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit

    Gleiches gilt für entsprechende Angaben gegenüber der Obergerichtsvollzieherin, deren Kenntnisse sich die Beklagte im Übrigen auch nicht über § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH NZI 2013, 398 Rd.6; BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 26/10 - juris; BGH NZI 2011, 685f. Rd.14ff.; LG Bonn, Urteil vom 21.07.2017 - 1 O 375/16; AG Köln, Urteil vom 30.11.2015 - 142 C 314/15 = BeckRS 2016, 02301; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015, § 46 Rd.31 jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 U 97/10

    Zulässigkeit eines Grundurteils; Anfechtung der Zahlung von Provisionen im Rahmen

    Sittenwidrig war lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene, nicht aber das mit den gutgläubigen Kunden vereinbarte System der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6; vom 21.03.2005 - II ZR 140/03, ZIP 2005, 753, 756; vom 23.11.2010 - IX ZR 26/10).
  • OLG Koblenz, 15.09.2011 - 2 U 97/10

    Zulässigkeit eines Grundurteils; Anfechtung der Zahlung von Provisionen im Rahmen

    Sittenwidrig war lediglich das von der Schuldnerin tatsächlich betriebene, nicht aber das mit den gutgläubigen Kunden vereinbarte System der Kapitalanlage (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2010 - IX ZR 60/10, S. 6; vom 21.03.2005 - II ZR 140/03, ZIP 2005, 753, 756; vom 23.11.2010 - IX ZR 26/10).
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