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BGH, 29.03.2022 - 5 StR 434/21 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Zäsurwirkung; einbezogene Strafen), - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 460 ; StPO § 462
Nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe
Verfahrensgang
- LG Bremen, 24.06.2021 - 211 Js 27702/16
- LG Bremen, 24.06.2021 - 7 KLs 4/21
- BGH, 29.03.2022 - 5 StR 434/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.01.2000 - 5 StR 651/99
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Zäsur
Auszug aus BGH, 29.03.2022 - 5 StR 434/21
Vielmehr wäre es gehalten gewesen, selbst eine neue (weitere) Gesamtstrafe zu bilden, die es freilich auch in derselben Höhe hätte bemessen können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 5 StR 651/99, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 7 - Korrektur trotz Rechtskraft).