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   BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20   

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https://dejure.org/2022,9539
BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20 (https://dejure.org/2022,9539)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2022 - X ZR 16/20 (https://dejure.org/2022,9539)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2022 - X ZR 16/20 (https://dejure.org/2022,9539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Übertragungsleistungssteuerungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Übertragungsleistungssteuerungsverfahren

    § 66 Abs 1 ZPO, § 265 Abs 2 ZPO, § 21 Abs 1 Nr 2 PatG, § 30 Abs 3 S 2 PatG, Art 83 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtliches Interesse an der Verteidigung des Patents; Anforderungen an die Patentschrift hinsichtlich der Ausführbarkeit der Erfindung - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Streitpatent betreffend die Steuerung der Sendeleistung in einem mobilen Kommunikationssystem mit Codemultiplex-Vielfachzugriff; Rechtliches Interesse an der Verteidigung eines mit der Nichtigkeitsklage angegriffenen Patents

  • rewis.io

    Übertragungsleistungssteuerungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitpatent betreffend die Steuerung der Sendeleistung in einem mobilen Kommunikationssystem mit Codemultiplex-Vielfachzugriff; Rechtliches Interesse an der Verteidigung eines mit der Nichtigkeitsklage angegriffenen Patents

  • datenbank.nwb.de

    Übertragungsleistungssteuerungsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 781
  • GRUR 2022, 813
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Grundsätze, nach denen die Einfügung eines nicht ursprünglich offenbarten Merkmals ausnahmsweise nicht zu einer Nichtigerklärung führt, wenn es lediglich eine Konkretisierung eines ursprünglich in abstrakterer Form offenbarten Merkmals darstellt (dazu zuletzt BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - X ZR 158/18, GRUR 2021, 571 Rn. 41 - Zigarettenpackung; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 53 - Wundbehandlungsvorrichtung), auf den Fall übertragbar sind, dass die Einfügung eines Merkmals dazu führt, dass die Erfindung nicht ausführbar offenbart ist.
  • BPatG, 09.05.2012 - 5 Ni 152/09
    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20
    Patentanspruch 1 hat in diesem Urteil (vom 9. Mai 2012 - 5 Ni 152/09) folgende Fassung erhalten:.
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20
    aa) Grundsätzlich ist ausreichend, dass der Fachmann aufgrund der Angaben in der Patentschrift unter Rückgriff auf sein Fachwissen in der Lage ist, den Erfindungsgegenstand auszuführen (BGH, Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20
    Allerdings müssen die in der Patentbeschreibung enthaltenen Angaben dem Fachmann wenigstens so viel an technischer Information vermitteln, dass er sein Fachwissen und Fachkönnen ergänzend für die Ausführung der Erfindung heranziehen kann (BGH, Urteil vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 126/07, GRUR 2010, 916 Rn. 17 - Klammernahtgerät).
  • BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82

    Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20
    Dabei bedarf das, was dem Fachmann aufgrund seines Fachwissens im Anmeldezeitpunkt an Fachkenntnissen und Fertigkeiten bereits zur Verfügung stand, keiner ausdrücklichen Aufnahme in die Patentbeschreibung (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 273 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).
  • BGH, 20.10.2020 - X ZR 158/18

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Abgrenzung einer

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Grundsätze, nach denen die Einfügung eines nicht ursprünglich offenbarten Merkmals ausnahmsweise nicht zu einer Nichtigerklärung führt, wenn es lediglich eine Konkretisierung eines ursprünglich in abstrakterer Form offenbarten Merkmals darstellt (dazu zuletzt BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - X ZR 158/18, GRUR 2021, 571 Rn. 41 - Zigarettenpackung; Urteil vom 17. Februar 2015 - X ZR 161/12, BGHZ 204, 199 = GRUR 2015, 573 Rn. 53 - Wundbehandlungsvorrichtung), auf den Fall übertragbar sind, dass die Einfügung eines Merkmals dazu führt, dass die Erfindung nicht ausführbar offenbart ist.
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BGH, 29.03.2022 - X ZR 16/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 21.06.2022 - X ZR 53/20

    Datensendeleistung - Patentnichtigkeitsverfahren: Offenbarung eines Verfahrens

    Ausführbar ist eine technische Lehre grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mit Hilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Erzeugnisansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität und BGH, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20, GRUR 2022, 813 Rn. 69 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).

    Ausführbar ist eine technische Lehre vielmehr grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mit Hilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Erzeugnisansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (BGH, Urteil vom 3. Februar 2015 - X ZR 76/13, GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität; BGH, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20, GRUR 2022, 813 Rn. 69 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).

    Dem Erfordernis einer für die Ausführbarkeit hinreichenden Offenbarung ist dagegen nicht genügt, wenn die Entgegenhaltung lediglich stichwortartig ein abstraktes Ziel vorgibt, ohne auch nur andeutungsweise darüber Aufschluss zu geben, wie dieses Ziel erreicht werden kann (BGH GRUR 2022, 813 Rn. 70 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).

  • BGH, 28.06.2022 - X ZR 67/20

    Patentnichtigkeitsverfahren: Umfang der Offenbarung bei einer Patentanmeldung

    Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten sind der Klägerin zu 1 mangels eines Kostenantrags (§ 121 Abs. 2 PatG, § 269 Abs. 4 ZPO) hingegen nicht aufzuerlegen (vgl. zu dieser Konstellation zuletzt BGH, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20, GRUR 2022, 813 Rn. 82 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).
  • LG München I, 16.12.2022 - 21 O 12582/22

    Zeitliche Dringlichkeit bei notwendiger Untersuchung des mutmaßlich

    Ausführbar ist eine technische Lehre grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mithilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Erzeugnisansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (BGH GRUR 2022, 1501 - Datensendeleistung; GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität; GRUR 2022, 813 Rn. 69 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren).
  • BPatG, 11.05.2022 - 19 W (pat) 3/21

    Patentbeschwerdesache - "Optische Vorrichtung" - Zurückverweisung an das Deutsche

    Diesem Erfordernis ist nicht genügt, wenn die Patentschrift lediglich stichwortartig ein abstraktes Ziel vorgibt, ohne auch nur andeutungsweise darüber Aufschluss zu geben, wie dieses Ziel erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 29. März 2022 - X ZR 16/20 - Übertragungsleistungssteuerungsverfahren, Rn. 70 und Leitsatz 2).
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