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   BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53   

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https://dejure.org/1954,470
BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53 (https://dejure.org/1954,470)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1954 - 3 StR 898/53 (https://dejure.org/1954,470)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1954 - 3 StR 898/53 (https://dejure.org/1954,470)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 167
  • NJW 1954, 1293
  • MDR 1954, 561
  • JR 1954, 349
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Entscheidend für die Beurteilung einer Hilfeleistung als Begünstigung ist hierbei, ob die Verwirklichung eines Steueranspruchs unmöglich gemacht wird oder noch weiter erschwert wird, als dies bereits durch die erfolgte Hinterziehung geschehen ist (BGHR AO § 369 Abs. 1 Nr. 4 - Begünstigung 1; vgl. auch BGH JR 1954, 349; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler aaO; Philipowski aaO S. 136).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Entscheidend für die Beurteilung einer Hilfeleistung als Begünstigung ist in diesem Zusammenhang vielmehr, ob die Verwirklichung des Steueranspruchs unmöglich gemacht oder noch weiter erschwert wird, als dies bereits durch die erfolgte Hinterziehung geschehen ist (so schon in einer Zollsache: BGH JR 1954, 349; Hübner in Hübschmann/ Hepp/Spitaler aaO; Philipowski aaO S. 136).
  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende

    Damit unterliegt im Ausgangspunkt auch der ursprüngliche Anklagevorwurf der umfassenden Prüfung durch das neue Tatgericht, das in diesem Rahmen bei - naheliegender - erneuter Verneinung von Beihilfe auch den Gesichtspunkt einer Begünstigung einzubeziehen haben wird, deren Vorsatz hinsichtlich der Vortat im Vergleich zum Gehilfenvorsatz minder konkrete Anforderungen hat (vgl. BGHSt 4, 221, 224 ff.; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1968 - 5 StR 403/68 bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH JR 1954, 349, 350; RGSt 76, 31, 33 f.; 58, 290, 291; 50, 218, 221 f.).
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