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BGH, 29.04.1954 - 4 StR 831/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 28.01.1954 - 4 StR 740/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 4 StR 831/53
Diese Neuregelung, die der Tatrichter noch nicht berücksichtigen konnte, hat das Revisionsgericht zu beachten (§ 116 Abs. 1 JGG; BGH 4 StR 740/53 vom 28. Januar 1954). - RG, 31.05.1937 - 5 D 274/37
1. Ist der Abs. 2 des § 175 StGB. n. F. anwendbar, wenn zugleich die Merkmale des …
Auszug aus BGH, 29.04.1954 - 4 StR 831/53
Der durch Gesetz vom 28. Juni 1935 eingeführte § 175 Abs. 2 StGB will Härten vermeiden, die sich in besonders leichten Fällen jugendlicher Verirrung - z.B. bei Verfehlungen zwischen Schülern, besonders in Internaten - aus einer gerichtlichen Bestrafung ergeben könnten (Schäfer bei Pfundtner-Neubert II c 6 S 84; vgl auch RGSt 71, 246, 247).