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   BGH, 29.04.1966 - V ZR 153/63   

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https://dejure.org/1966,6171
BGH, 29.04.1966 - V ZR 153/63 (https://dejure.org/1966,6171)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1966 - V ZR 153/63 (https://dejure.org/1966,6171)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1966 - V ZR 153/63 (https://dejure.org/1966,6171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Treuhandvereinbarung zur Übertragung von Eigentum - Nichtigkeit eines vom Landrat nicht genehmigten Grundstückskaufvertrages - Reichweite der Hinweispflicht des Berufungsgerichtes - Feststellungsinteresse bei vorheriger Übertragung der eigenen Rechte auf eine andere ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1961 - VI ZR 60/61
    Auszug aus BGH, 29.04.1966 - V ZR 153/63
    Der von der Revision vermißten Verlesung der Niederschrift vom 23. Januar 1963 bedurfte es nach §§ 162 Satz 1, 160 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht, weil der Beklagte nicht als Partei, sondern nur zu Aufklärungszwecken persönlich gehört wurde (BGH Urteil vom 1. Dezember 1961, VI ZK 60/61, S. 3 f, VersR 1962, 281).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 21/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1966 - V ZR 153/63
    Mit der Versagung der Genehmigung war nämlich der Kaufvertrag vom 14. November 1940, dessen Wirksamkeit sich bis dahin noch in der Schwebe befunden hatte, endgültig unwirksam geworden; dieses Ergebnis konnte weder durch den späteren gegenteiligen Bescheid des Landrats vom 9. Juli 1946 noch durch die Entschließung des Landwirtschaftsministeriums vom 26. September 1947 wieder rückgängig gemacht werden (Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1956, V ZR 21/55, LM Grundstücksverkehrsbekanntmachung Nr. 1 = WM 1956, 1473 = NJW 1956, 1918).
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 29.04.1966 - V ZR 153/63
    Aus diesem Grunde verfängt auch der Hinweis der Revision auf § 854 Abs. 2 BGB nicht; denn eine Besitzübertragung nach jener Vorschrift würde vollständige Aufgabe der bisherigen Sachherrschaft seitens des Beklagten voraussetzen (BGHZ 27, 360, 362 [BGH 30.05.1958 - V ZR 295/56]; Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 854 Anm. 14).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 29.04.1966 - V ZR 153/63
    Bei den Ausführungen des Berufungsgerichts darüber, daß der Beklagte, selbst wenn der Versagungsbescheid vom 21. September 1943 nicht rechtskräftig geworden sein sollte, diesen Umstand wegen der langen seither verstrichenen Zeit nach Treu und Glauben nicht mehr geltend machen dürfe (BU S. 32 ff), handelt es sich um eine Hilfserwägung, auf der die Entscheidung nicht beruht; es mag deshalb dahinstehen, ob dieser Abschnitt der Urteilsbegründung den Rügen, welche die Revision dagegen erhebt, standhalten würde (vgl. BGHZ 43, 289 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64]).
  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 108/63

    Revision in Sachen Aufrechnung eines Nebenintervienten mit einer ihm fremden

    Auszug aus BGH, 29.04.1966 - V ZR 153/63
    Wenn das Berufungsgericht seine dahingehende Behauptung für nicht bewiesen erachtet hat (BU S. 59), so liegt darin kein Verstoß gegen Beweislastgrundsätze; bei dem Streit über die damaligen Besitzverhältnisse handelte es sich um einen bloßen Einzelpunkt im Rahmen einer großen Anzahl von tatsächlichen Umständen, die zur Ermittlung dessen, was die Parteien im Jahre 1939 vereinbart haben, im Wege einer Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen und auf ihre Überzeugungskraft geprüft worden sind; da der Tatrichter - indem er einzelne Behauptungen als richtig ansah, andere dagegen nicht - schließlich zu der eindeutigen Feststellung gelangt ist, daß sich die Treuhandabrede auf das eingezäunte Parkgelände der Fischzuchtanstalt ohne die außerhalb gelegenen Grundstücksflächen beschränkt habe (BU S. 47, 61), kam es auf die Beweislastverteilung nicht an (vgl. Urteil des Senats vom 21. Dezember 1965, V ZR 108/63, S. 7 f).
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 213/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1966 - V ZR 153/63
    Mit der Versagung der Genehmigung war nämlich der Kaufvertrag vom 14. November 1940, dessen Wirksamkeit sich bis dahin noch in der Schwebe befunden hatte, endgültig unwirksam geworden; dieses Ergebnis konnte weder durch den späteren gegenteiligen Bescheid des Landrats vom 9. Juli 1946 noch durch die Entschließung des Landwirtschaftsministeriums vom 26. September 1947 wieder rückgängig gemacht werden (Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1956, V ZR 21/55, LM Grundstücksverkehrsbekanntmachung Nr. 1 = WM 1956, 1473 = NJW 1956, 1918).
  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 77/65

    Fehlen einer gültigen Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz als

    Daß für nachträgliches Wirksamwerden genehmigungsbedürftiger Geschäfte kein Raum mehr ist, sofern die Genehmigung rechtskräftig versagt wurde, hat der Senat mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 24. Oktober 1956, V ZR 21/55, WM 1956, 1473 = NJW 1956, 1918, und vom 29. April 1966, V ZR 153/63, S. 15 f).
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