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   BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82   

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https://dejure.org/1983,1266
BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82 (https://dejure.org/1983,1266)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1983 - 2 StR 563/82 (https://dejure.org/1983,1266)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1983 - 2 StR 563/82 (https://dejure.org/1983,1266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2780
  • MDR 1983, 773
  • NStZ 1984, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.04.1959 - 2 StR 596/58

    Unerfahrenheit i.S.d. Wuchergesetze - Unerfahrenheit als Eigenschaft beruhend auf

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82
    Unerfahrenheit i.S. des § 302 a StGB ist eine auf Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung beruhende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet; sie darf nicht allgemein mit Unkenntnis über die Bedeutung und Tragweite des abzuschließenden Einzelgeschäfts gleichgesetzt werden (BGHSt 13, 233).

    Bei der gegenteiligen Auslegung werden Elemente des Betrugstatbestandes auf den Wuchertatbestandübertragen und die Grenzen zwischen beiden verwischt (vgl. BGHSt 13, 233, 234).

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82
    Zwar wird hier das Bestehen eines Sondermarktes für solche Banken verneint, nicht aber die Zulässigkeit einer Einbeziehung jener Kalkulationsposten in die notwendige Gesamtbetrachtung (vgl. u.a. BGH NJW 1979, 2089, 2091; 1980, 2074, 2075; 1980, 2076, 2077; BGHZ 80, 153, 163).
  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 156/77

    Rechtswirkungen eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82
    Zwar wird hier das Bestehen eines Sondermarktes für solche Banken verneint, nicht aber die Zulässigkeit einer Einbeziehung jener Kalkulationsposten in die notwendige Gesamtbetrachtung (vgl. u.a. BGH NJW 1979, 2089, 2091; 1980, 2074, 2075; 1980, 2076, 2077; BGHZ 80, 153, 163).
  • BGH, 10.04.1980 - III ZR 59/79
    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82
    Zwar wird hier das Bestehen eines Sondermarktes für solche Banken verneint, nicht aber die Zulässigkeit einer Einbeziehung jener Kalkulationsposten in die notwendige Gesamtbetrachtung (vgl. u.a. BGH NJW 1979, 2089, 2091; 1980, 2074, 2075; 1980, 2076, 2077; BGHZ 80, 153, 163).
  • BGH, 17.04.1980 - III ZR 96/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages wegen eines wucherähnlichen Tatbestands

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82
    Zwar wird hier das Bestehen eines Sondermarktes für solche Banken verneint, nicht aber die Zulässigkeit einer Einbeziehung jener Kalkulationsposten in die notwendige Gesamtbetrachtung (vgl. u.a. BGH NJW 1979, 2089, 2091; 1980, 2074, 2075; 1980, 2076, 2077; BGHZ 80, 153, 163).
  • BGH, 23.11.1982 - 5 StR 667/82

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Wucher - Folgen einer Nichtaufzeigung der

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82
    An dieser Rechtsprechung hat der Gesetzgeber durch das Erste Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 29. Juli 1976 (BGBl I 2034) nichtsändern wollen (vgl. BTDrucks. 7/3441 S. 41; 7/5291 S. 20; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. November 1982 - 5 StR 667/82).
  • BGH, 02.12.1958 - 5 StR 442/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82
    Ihre Mitberücksichtigung ist auf der Grundlage des früheren Wuchertatbestandes nicht zweifelhaft gewesen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1958 - 5 StR 442/58).
  • BFH, 02.03.1967 - V 54/64

    Vorausssetzungen für das Vorliegen von durchlaufenden Posten

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82
    Nach den bisherigen Urteilsfeststellungen kann zwar nicht davon ausgegangen werden, daß die betreffenden Beträge "durchlaufende Posten" (§ 10 Abs. 1 S. 4 UStG, § 4 Abs. 3 S. 2 EStG) waren (vgl. BFH, BStBl. 1967 III S. 377).
  • BGH, 01.09.1982 - 3 StR 185/82

    Annahme mehrerer selbstständiger Taten bei Hinterziehung von Steuern

    Auszug aus BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82
    Bei der Prüfung, in welchem Verhältnis die Steuerhinterziehungen zueinander stehen, wird die Entscheidung BGH NStZ 1983, 29 zu beachten sein.
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, ist Unerfahrenheit im Sinne des Wuchertatbestandes eine auf den Mangel an Geschäftskenntnis und Erfahrung zurückgehende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet (BGH NJW 1983, 2780, 2781 m.w.N.).Dabei kommt es nicht darauf an, wie weit allgemein eine ins einzelne gehende Kenntnis über den genauen Inhalt der tarifvertraglichen Bestimmungen für das Baugewerbe verbreitet ist; es ist nämlich allgemein bekannt, daß es für die meisten Berufe und jedenfalls für das Baugewerbe tarifvertraglich festgelegte Löhne gibt, über deren genaue Höhe man sich erforderlichenfalls aus allgemein zugänglichen Quellen informieren kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 3d A 2882/12

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr

    Es ist davon auszugehen, dass Untreuehandlungen und veruntreuende Unterschlagungen in den meisten Fällen auf der Absicht eigener Bereicherung beruhen - vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1986 - 2 StR 97/86 -, wistra 1986, 430 = juris Rdn. 17 und vom 26. Mai 1983 - 4 StR 265/83 - wistra 1983, 191 = juris Rdn. 7 - und auch Zugriffsdelikte im Sinne des Disziplinarrechts regelmäßig durch die Absicht des Täters gekennzeichnet sind, sich materiell-egoistisch zu bereichern.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.1986 - 9 U 101/84
    Unerfahrenheit in diesem Sinne ist eine auf Mangel an Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung beruhende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet (vgl. BGH, NJW 1983, 2780 (2781)).

    Unkenntnis über die Bedeutung und Tragweite eines abzuschließenden einzelnen Geschäftes kann aber nicht mit dem Begriff der Unerfahrenheit, wie er in § 302a StGB gemeint ist, gleichgesetzt werden (vgl. BGH, NJW 1983, 2780 (2781)).

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