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   BGH, 29.04.1986 - X ZB 19/85   

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https://dejure.org/1986,1891
BGH, 29.04.1986 - X ZB 19/85 (https://dejure.org/1986,1891)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1986 - X ZB 19/85 (https://dejure.org/1986,1891)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1986 - X ZB 19/85 (https://dejure.org/1986,1891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 100 Abs. 3 Nr. 3
    "Raumzellenfahrzeug II"; Berücksichtigung einer in einer Sitzungspause eingereichten neuen Anspruchsfassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1381
  • MDR 1986, 1023
  • GRUR 1986, 667
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - X ZB 19/85
    Der Senat vertritt seit 1964 ständig den Standpunkt, daß im patentgerichtlichen Verfahren durch Berufung auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs nicht die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnet werden kann (BGHZ 43, 12, 14 - Kontaktmaterial).
  • BGH, 25.02.1986 - X ZB 14/85

    Vertretungsmangel - Ladung - Verlegungsantrag - Mangel der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - X ZB 19/85
    Der Senat verneint andererseits die Anwendung des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG 1981, wenn eine ordnungsgemäß vertretene Partei es unterläßt, die an sich gegebenen Beteiligungsmöglichkeiten auch tatsächlich auszunutzen, z.B. trotz ordnungsgemäßer Terminsladung im Vertrauen auf den Erfolg eines Verlegungsantrags, den Termin nicht wahrnimmt (BGH, Beschl. vom 25. Februar 1986 - X ZB 14/85).
  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - X ZB 19/85
    Der Senat hat § 41 p Abs. 3 Nr. 3 PatG 1961 entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht restriktiv ausgelegt, sondern gerade mit Rücksicht darauf, daß der Weg der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht mit der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs eröffnet werden kann, eine weite Auslegung zuteil werden lassen (BGH, GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung).
  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus BGH, 29.04.1986 - X ZB 19/85
    Der Bundesgerichtshof hat die im wesentlichen gleiche Situation auch dann als gegeben angesehen, wenn eine Partei überhaupt nicht zu einem Verfahren hinzugezogen wurde (NJW 1984, 494).
  • BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs allein eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. u.a. BGHZ 43, 12, 14 = BGH GRUR 1965, 270, 271 f. - Kontaktmaterial; BGH GRUR 1965, 502, 503 f. - Gaselan; BGH GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung; BGH GRUR 1972, 474 - Zurückverweisung; BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).

    Auch im Hinblick auf die - auch verfassungsrechtlich - gebotene weite Auslegung (vgl. dazu auch BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II) kann daher nicht jede Verletzung des rechtlichen Gehörs von § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG erfaßt werden, sondern nur eine solche, die einem "Nicht-Vertreten-Sein" im Sinne dieser Vorschrift vergleichbar ist.

  • BGH, 19.09.1989 - X ZB 6/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren wegen

    Der Senat vertritt deshalb in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß im patentgerichtlichen Verfahren durch Berufung auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs nicht die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnet werden kann (BGHZ 43, 12, 14 - Kontaktmaterial; zuletzt BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II).

    Da der Weg der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs eröffnet werden kann, hat der Senat der Vorschrift des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG (früher § 41 p Abs. 3 PatG 1968) allerdings innerhalb des durch Wortlaut und Wortsinn der Vorschrift abgesteckten Rahmens eine weite Auslegung zuteil werden lassen (vgl. BGH GRUR 1986, 667, 668 m.w.N.).

  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 15/96

    "Rechtliches Gehör II"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs allein eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren nicht(Beschl. v. 4.12.1990 - X ZB 6/90, GRUR 1991, 442; BGH GRUR 1990, 110 f. - rechtliches Gehör; GRUR 1989, 425 - Superplanar; BlPMZ 1987, 355, 356 - Richterwechsel III; GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II; BGHZ 95, 302, 304 f. [BGH 11.07.1985 - X ZB 18/84] - Farbfernsehsignal II; Mitt.
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 8/88

    "Superplanar"; Mitteilung des Inhalts bei der Entscheidungsfindung verwerteter

    Die Rüge der Rechtsbeschwerdeführerin, der Inhalt der Veröffentlichung im Quelle-Katalog sei sachlich nicht richtig erfaßt worden, unter der Bezeichnung "Superplanar" seien dort nämlich nicht Produkte von Mitbewerbern, sondern Fernsehgeräte aus der eigenen Produktion angeboten worden, stellt eine von § 100 Abs. 3 PatG i.V. mit § 13 Abs. 5 WZG nicht erfaßte Verfahrensrüge dar; sie vermag die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde ebensowenig zu begründen wie die Rüge, das Bundespatentgericht habe den Katalog nicht verwerten dürfen, ohne ihr rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BGH, Beschl. v. 29.4.1986 - X ZB 19/85, GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug).
  • BGH, 13.12.1990 - I ZB 9/89

    "LA PERLA"; Zustellung der Beschwerdeentscheidung an Verkündungs Statt als

    Denn die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG eröffnet nicht die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde (BGH, Beschl. v. 27.3.1980 - X ZB 1/79, GRUR 1980, 846, 847 f. - Lunkerverhütungsmittel; Beschl. v. 29.4.1986 - X ZB 19/85, GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 8/88, GRUR 1989, 425 - Superplanar).
  • BGH, 14.07.1993 - X ZB 6/93

    Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei einem aussichtslos

    Sie eröffnet zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde (vgl. z.B. BGHZ 43, 12, 16 ff.; BGH GRUR 1986, 667, 668), sie kann aber ausnahmsweise den Rügegrund des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG (keine ordnungsgemäße Vertretung eines Beteiligten im Verfahren) erfüllen, nämlich dann, wenn die Partei in besonders krasser Weise unrechtmäßig gehindert war, ihre Rechte im Verfahren wahrzunehmen.
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