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BGH, 29.04.1992 - 2 StR 136/92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entschluß des Angeklagten zur "doppelten Erhebung von Gebühren für Tätigkeiten in der Berufungsinstanz" vor Vollendung der ersten Tat
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84
Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …
Auszug aus BGH, 29.04.1992 - 2 StR 136/92
Muß aber in Rechnung gestellt werden, daß der Angeklagte den Entschluß, auch die Gebühren für die Berufungsinstanz von beiden Versicherungen zu erheben, vor Vollendung der ersten Tat gefaßt hat, kann nach der bisher nicht aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur BGHSt 33, 4, 5) [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84] Fortsetzungszusammenhang zwischen beiden Taten nicht ausgeschlossen werden." Der vom Landgericht hinsichtlich der Gebührenüberhebung festgestellte Sachverhalt ist somit als (nur) eine fortgesetzte Tat zu beurteilen.