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   BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96   

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https://dejure.org/1997,2088
BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96 (https://dejure.org/1997,2088)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1997 - X ZB 19/96 (https://dejure.org/1997,2088)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1997 - X ZB 19/96 (https://dejure.org/1997,2088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Anmeldung durch den Nachanmelder - Zulässigkeit einer Gesetzesanalogie in Bezug auf Ausnahmevorschriften - Prioritätsvergünstigung im Fall der Rücknahme einer Patentanmeldung nach Geltendmachung einer widerrechtlichen Entnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 7 Abs. 2
    "Drahtbiegemaschine"; Inanspruchnahme der Priorität der früheren Anmeldung durch den Nachanmelder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 298
  • NJW 1997, 2683
  • GRUR 1997, 890
  • BB 1997, 2612
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 08.09.1994 - IV R 85/93

    § 3 Nr. 20 c GewStG ist auf Einrichtungen zur ambulanten Pflege anwendbar. Diese

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Die Lücke ist durch das dem Gesetz zu entnehmende Prinzip auszufüllen, wenn der zu entscheidende Fall nur unwesentlich von dem gesetzlich geregelten abweicht (vgl. BGHZ 61, 394, 399; BFHE 175, 451, 453 m.w.N.) und deshalb von einer Gleichheit der zu beachtenden Interessenlagen (vgl. BGHZ 60, 14, 19; 39, 45, 50) ausgegangen werden kann.
  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Die Lücke ist durch das dem Gesetz zu entnehmende Prinzip auszufüllen, wenn der zu entscheidende Fall nur unwesentlich von dem gesetzlich geregelten abweicht (vgl. BGHZ 61, 394, 399; BFHE 175, 451, 453 m.w.N.) und deshalb von einer Gleichheit der zu beachtenden Interessenlagen (vgl. BGHZ 60, 14, 19; 39, 45, 50) ausgegangen werden kann.
  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 189/84

    Filmzitat; Zitierfreiheit für Filmwerke

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Sie setzt eine planwidrige Lücke im Gesetz voraus (BGHZ 131, 185, 188; 99, 162, 165), die im Rahmen des ermittelten Grundgedankens behoben werden kann.
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52

    Einberufung einer GmbH-Versammlung

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Die Gesetzesanalogie ist auch in bezug auf Ausnahmevorschriften nicht schlechthin unzulässig (BGHZ 79, 163, 168 m.w.N.), sondern immer dann möglich, wenn dem betreffenden Rechtssatz ein Grundgedanke entnommen werden kann, der auf ähnliche Fälle anwendbar ist (vgl. BGHZ 11, 231, 244).
  • BGH, 29.01.1963 - VI ZR 119/62

    Haftung des wegen der Nichtigkeit eines Gesetzes vollmachtlosen Vertreters

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Die Lücke ist durch das dem Gesetz zu entnehmende Prinzip auszufüllen, wenn der zu entscheidende Fall nur unwesentlich von dem gesetzlich geregelten abweicht (vgl. BGHZ 61, 394, 399; BFHE 175, 451, 453 m.w.N.) und deshalb von einer Gleichheit der zu beachtenden Interessenlagen (vgl. BGHZ 60, 14, 19; 39, 45, 50) ausgegangen werden kann.
  • BGH, 28.04.1966 - Ia ZB 9/65

    Patentanmeldung betreffend "Abtastverfahren für eine Fernsehübertragungsanlage" -

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Das ist von den Prüfungsstellen vergleichsweise leicht festzustellen, weil auf Verfahrenshandlungen in einem gerichtsähnlichen Verwaltungsverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 28.4.166 - Ia ZB 9/65, GRUR 1966, 583, 584 - Abtastverfahren) abgestellt werden kann.
  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Die Lücke ist durch das dem Gesetz zu entnehmende Prinzip auszufüllen, wenn der zu entscheidende Fall nur unwesentlich von dem gesetzlich geregelten abweicht (vgl. BGHZ 61, 394, 399; BFHE 175, 451, 453 m.w.N.) und deshalb von einer Gleichheit der zu beachtenden Interessenlagen (vgl. BGHZ 60, 14, 19; 39, 45, 50) ausgegangen werden kann.
  • BGH, 12.12.1980 - V ZR 115/79

    Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Hypothekenbestellung

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Die Gesetzesanalogie ist auch in bezug auf Ausnahmevorschriften nicht schlechthin unzulässig (BGHZ 79, 163, 168 m.w.N.), sondern immer dann möglich, wenn dem betreffenden Rechtssatz ein Grundgedanke entnommen werden kann, der auf ähnliche Fälle anwendbar ist (vgl. BGHZ 11, 231, 244).
  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Sie setzt eine planwidrige Lücke im Gesetz voraus (BGHZ 131, 185, 188; 99, 162, 165), die im Rahmen des ermittelten Grundgedankens behoben werden kann.
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - X ZB 19/96
    Unter diesen Voraussetzungen bedeutet der Analogieschluß keine Mißachtung des Gesetzgebers und des von ihm gesetzten Rechts, sondern ist berechtigt und geboten, weil angenommen werden kann, angesichts seiner durch den betreffenden Rechtssatz zum Ausdruck gekommenen Regelungsabsicht hätte der Gesetzgeber auch den nicht geregelten Fall in die Norm mit einbeziehen müssen (vgl. BSGE 60, 176, 178).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Eine Analogie ist nur zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.; Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, daß angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlaß der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZR 26/16

    Gewerberaummiete: Fehlende Identität zwischen Vermieter und Veräußerer bei

    Schließlich ist eine Gesetzesanalogie auch in Bezug auf Ausnahmevorschriften nicht schlechthin unzulässig, sondern immer dann möglich, wenn dem betreffenden Rechtssatz ein Grundgedanke entnommen werden kann, der auf ähnliche Fälle anwendbar ist und eine planwidrige Lücke im Gesetz besteht, die im Rahmen des ermittelten Grundgedankens behoben werden kann (vgl. BGHZ 135, 298 = NJW 1997, 2683).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZB 3/08

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge II

    Der Rechtsbeschwerdeführer ist vielmehr darauf verwiesen, seine Rechte etwa durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu verfolgen, die auch bei widerrechtlicher Entnahme gegeben sein können (vgl. Sen.Beschl. v. 29.4.1997 - X ZB 19/96, GRUR 1997, 890, 891 f. - Drahtbiegemaschine; OLG Frankfurt GRUR 1987, 886; Busse/Keukenschrijver, aaO, § 8 PatG Rdn. 26; Mes, PatG GebrMG, 2. Aufl. 2005, § 8 PatG Rdn. 6).
  • BPatG, 13.08.2007 - 2 ZA (pat) 56/06
    f. Bydlinski, 2002, S. 47 [82 ff.] und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BGH, NJW 2003, 1932 unter II 2b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140 [143] = NJW 1988, 2734; BGHZ 110, 183 [193] = NJW 1990, 2546; BGHZ 120, 239 [252] = NJW 1993, 925; BGHZ 135, 298 [300] = NJW 1997, 2683).
  • BPatG, 20.10.2015 - 4 Ni 6/14

    Verfahren zum Prüfen von Reifen - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren

    Insoweit kommt mangels einer der Vorschrift des Art. 101 Abs. 3 EPÜ entsprechenden Bestimmung allerdings nur eine analoge Anwendung in Betracht, d. h. insbesondere solcher Vorschriften des PatG und der PatV, deren Grundgedanke auch bei Beschränkung eines Patents im Nichtigkeitsverfahren gerechtfertigt erscheinen (zur Analogie im Verfahrensrecht Zöller ZPO, 30. Aufl. Einl. Rn. 93 ff.; zum Patentverfahren BGH GRUR 1997, 890 - Drahtbiegemaschine).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2017 - 3 Kart 215/15

    Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen eines Verteilernetzbetreibers in

    Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.; Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300).
  • LG Lübeck, 10.03.2022 - 14 S 84/21

    Übergang eines Mietverhältnisses: Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 566

    Schließlich ist eine Gesetzesanalogie auch in Bezug auf Ausnahmevorschriften nicht schlechthin unzulässig, sondern immer dann möglich, wenn dem betreffenden Rechtssatz ein Grundgedanke entnommen werden kann, der auf ähnliche Fälle anwendbar ist und eine planwidrige Lücke im Gesetz besteht, die im Rahmen des ermittelten Grundgedankens behoben werden kann (vgl. BGHZ 135, 298 = NJW 1997, 2683).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2018 - 3 Kart 125/16
    Eine Analogie ist zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (vgl. dazu BGHZ 149, 165, 174; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1995, S. 194 ff.; Canaris, Festschrift für Bydlinski, 2002, S. 47, 82 ff.) und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (so zuletzt BGH, Urteil vom 13. März 2003 - I ZR 290/00, ZIP 2003, 1204 unter II 2 b bb; vgl. auch BGHZ 105, 140, 143; 110, 183, 193; 120, 239, 252; 135, 298, 300).
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