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   BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97   

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BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97 (https://dejure.org/1999,8431)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1999 - I ZR 232/97 (https://dejure.org/1999,8431)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1999 - I ZR 232/97 (https://dejure.org/1999,8431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aktivlegitimation der Klägerin - Unzulässige Rechtsausübung - Verbot widersprüchlichen Verhaltens - Speditionsvertrag - Schadensersatz - Klagebegehren im Widerspruch zu dem fortdauernden Geschäftsgebaren - Fahrlässigkeit - Versicherungsnehmer - Treu und Glauben

  • Judicialis

    ADSp § 54 lit. a Nr. 1; ; BGB § 404; ; BGB § ... 412; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 242; ; BGB § 182 Abs. 1; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ADSp a.F. § 51 lit. b Satz 2; ; ADSp a.F. § 2 lit. a; ; ADSp a.F. § 54 lit. a Nr. 1; ; HGB §§ 407 ff.; ; VVG § 67 Abs. 1; ; HGB a.F. § 407 Abs. 2; ; HGB a.F. § 390 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Shareware-Version

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 95/96

    Berufung des Auftraggebers auf grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Das Revisionsgericht kann die Vertragsauslegung nur darauf überprüfen, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder Denkgesetze verstößt, erfahrungswidrig ist, wesentlichen Tatsachenstoff außer acht läßt oder von einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung beeinflußt wird (BGH, Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 95/96, TranspR 1998, 475, 476).

    Denn Auftraggeber, die als Großverlader tätig sind und ein Unternehmen beauftragen, das im Rechtsverkehr ersichtlich als Spediteur i.S. von § 2 lit. a ADSp a.F. auftritt, müssen grundsätzlich davon ausgehen, daß der Auftragnehmer den ihm erteilten Auftrag im Zweifel als Speditionsauftrag gemäß §§ 407 ff. HGB (in der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Fassung) versteht (vgl. BGH TranspR 1998, 475, 476; OLG München TranspR 1992, 185, 186; OLG Düsseldorf VersR 1993, 1426, 1427; Koller, Transportrecht, 3. Aufl., HGB, § 407 Rdn. 19).

    Im übrigen kann die wesentliche Leistung der Beklagten auch in der Organisation eines schnellen und reibungslosen Transportablaufs bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1990 - I ZR 138/89, TranspR 1991, 114, 117 = VersR 1991, 480; BGH TranspR 1998, 475, 477).

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine konkrete gesetzliche Ausprägung des in § 242 BGB enthaltenen allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. BGHZ 34, 355, 363; 135, 235, 240; BGH, Urt. v. 12.1.1993 - X ZR 87/91, NJW 1993, 1191, 1192; BGH TranspR 1998, 475, 477).

    Dem Geschädigten ist es danach verwehrt, seinen Vermögensschaden in dem Umfang von dem Schädiger ersetzt zu verlangen, wie er seinem eigenen früheren Verhalten zuzurechnen ist (BGH TranspR 1998, 475, 477).

    Somit war es ausdrücklich Sache der Beklagten, den Transportablauf - in den der Auftraggeber in der Regel keinen bis ins einzelne gehenden Einblick hat - so zu organisieren, daß dabei die ihm anvertrauten Güter weder Schaden nehmen noch in Verlust geraten (BGH TranspR 1998, 475, 477 f.).

    In einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch kann ein Auftraggeber etwa dann geraten, wenn er Arbeiten, von denen er weiß, daß sie mit Gefahren verbunden sind, die nur von einem Fachmann beherrscht werden können, an eine Person vergibt, deren mangelnde Sachkunde ihm bekannt ist oder an deren Fähigkeiten zu zweifeln auch aus seiner Sicht hinreichend konkreter Anlaß bestand (BGH NJW 1993, 1191, 1192; TranspR 1998, 475, 477).

  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 87/91

    Auswahlverschulden bei Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine konkrete gesetzliche Ausprägung des in § 242 BGB enthaltenen allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. BGHZ 34, 355, 363; 135, 235, 240; BGH, Urt. v. 12.1.1993 - X ZR 87/91, NJW 1993, 1191, 1192; BGH TranspR 1998, 475, 477).

    In einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch kann ein Auftraggeber etwa dann geraten, wenn er Arbeiten, von denen er weiß, daß sie mit Gefahren verbunden sind, die nur von einem Fachmann beherrscht werden können, an eine Person vergibt, deren mangelnde Sachkunde ihm bekannt ist oder an deren Fähigkeiten zu zweifeln auch aus seiner Sicht hinreichend konkreter Anlaß bestand (BGH NJW 1993, 1191, 1192; TranspR 1998, 475, 477).

    Die Auftragserteilung beinhaltet unter solchen Umständen die Inkaufnahme eines Risikos, dessen Verwirklichung allein dem Schädiger anzulasten unbillig erscheint und mit dem § 254 BGB zugrundeliegenden Gedanken von Treu und Glauben unvereinbar ist (vgl. BGH NJW 1993, 1191, 1192).

  • BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 162/82

    Verwirkung der Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 25, 47, 51 f.; 92, 184, 187; 105, 250, 256; 122, 308, 315).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine konkrete gesetzliche Ausprägung des in § 242 BGB enthaltenen allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. BGHZ 34, 355, 363; 135, 235, 240; BGH, Urt. v. 12.1.1993 - X ZR 87/91, NJW 1993, 1191, 1192; BGH TranspR 1998, 475, 477).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Das Berufungsgericht wird daher gegebenenfalls zu prüfen haben, ob die Mitversicherer die Klägerin ermächtigt haben, die ihnen gegen die Beklagte möglicherweise zustehenden Ansprüche im eigenen Namen einzuklagen und ob die Klägerin ein schutzwürdiges Eigeninteresse an der Geltendmachung des fremden Rechts hat (vgl. BGHZ 125, 196, 199 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 91/87

    Geltendmachung rückständigen nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 25, 47, 51 f.; 92, 184, 187; 105, 250, 256; 122, 308, 315).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 138/89

    Einbeziehung von geänderten AGB; Rechtsnatur von Beförderungsaufträgen an einen

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Im übrigen kann die wesentliche Leistung der Beklagten auch in der Organisation eines schnellen und reibungslosen Transportablaufs bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1990 - I ZR 138/89, TranspR 1991, 114, 117 = VersR 1991, 480; BGH TranspR 1998, 475, 477).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 25, 47, 51 f.; 92, 184, 187; 105, 250, 256; 122, 308, 315).
  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 25, 47, 51 f.; 92, 184, 187; 105, 250, 256; 122, 308, 315).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 29.04.1999 - I ZR 232/97
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine konkrete gesetzliche Ausprägung des in § 242 BGB enthaltenen allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. BGHZ 34, 355, 363; 135, 235, 240; BGH, Urt. v. 12.1.1993 - X ZR 87/91, NJW 1993, 1191, 1192; BGH TranspR 1998, 475, 477).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.1992 - 18 U 49/92

    Rechtsnatur des Vertrages zwischen Spediteur und Transportunternehmer;

  • OLG München, 21.02.1992 - 23 U 4651/91

    Abschluß eines Speditionsvertrags; Darlegungslast; Beweislast; Frachtvertrag;

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