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   BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02   

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https://dejure.org/2003,2368
BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02 (https://dejure.org/2003,2368)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2003 - VI ZR 260/02 (https://dejure.org/2003,2368)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2003 - VI ZR 260/02 (https://dejure.org/2003,2368)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Zeitraum der Entfernungspflicht von Streugut auf einem Bahnsteigabgang eines Eisenbahnunternehmens; Besondere Sicherungspflichten von Bahnbetreibern oder dem mit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) für Bahnhof im Allgäu

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1 Dc

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1
    Gegen Eisglätte auf einem Bahnhof im Allgäu ausgebrachtes Streugut muss während des Winters nicht jeweils sofort entfernt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht bei Lagerung von Streugut

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfernen des Streuguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Streugut muss erst nach Beendigung einer Frostperiode entfernt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bahnfahrerin rutscht auf Split aus - Mitten im Winter muss die Deutsche Bahn AG Streugut auf Bahnhöfen nicht entsorgen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Streugut

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Winterdienst: Keine Verpflichtung zum Entfernen von Streugut vor Ende der Frostperiode - Vom Streugut ausgehende Gefahren sind hinzunehmen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1103
  • NZV 2003, 471
  • VersR 2003, 1451
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 22.01.1991 - 9 U 177/90

    Ende der Frostperiode; Reinigung von Straßen und Wegen; Winterliches Streugut

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02
    Die abstrakte Frage, ob sich das Berufungsgericht für seine Wertung zu Recht auf die von ihm herangezogene Rechtsprechung und Literatur stützt, die den Winterdienst auf öffentlichen Straßen betrifft (OLG Hamm, NZV 1989, 235; ZfS 1991, 115; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 23. Aufl., Kap. 14 Rdn. 147; Staudinger/Hager, 13. Bearb., § 823 Rdn. E 128), ist für die Entscheidung des Falls unerheblich und verleiht der Sache daher keine grundsätzliche Bedeutung.

    Es spricht einiges dafür, daß auch der allgemein gehaltenen Annahme des Berufungsgerichts zu folgen ist, eine Entfernung des Streuguts sei erst dann veranlaßt, wenn die Frostperiode endgültig beendet sei, also mit dem Auftreten von Glätte nicht mehr oder nur noch in seltenen Ausnahmefällen gerechnet werden müsse (ähnlich OLG Hamm, ZfS 1991, 115).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02
    Von grundsätzlicher Bedeutung ist eine Sache nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 und V ZB 16/02 - NJW 2002, 2957 und 3029, sowie vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65, 67).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 205/79

    Verkehrssicherungspflicht der Bundesbahn auf stark frequentierten Bahnhöfen

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02
    Die von der Beschwerde hervorgehobene Tatsache, daß dem Bahnbetreiber oder dem von ihm mit Sicherungsmaßnahmen beauftragten Dritten wegen des Charakters der Bahn als Massenverkehrsmittel und ihren besonderen Gefahren je nach Fallgestaltung besondere Sicherungspflichten obliegen (vgl. etwa Senatsurteil vom 20. Januar 1981 - VI ZR 205/79 - VersR 1981, 482; OLG Oldenburg, VersR 1988, 935), steht der Wertung des Berufungsgerichts nicht entgegen.
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02
    Von grundsätzlicher Bedeutung ist eine Sache nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 und V ZB 16/02 - NJW 2002, 2957 und 3029, sowie vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65, 67).
  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 9 U 38/88
    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02
    Die abstrakte Frage, ob sich das Berufungsgericht für seine Wertung zu Recht auf die von ihm herangezogene Rechtsprechung und Literatur stützt, die den Winterdienst auf öffentlichen Straßen betrifft (OLG Hamm, NZV 1989, 235; ZfS 1991, 115; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 23. Aufl., Kap. 14 Rdn. 147; Staudinger/Hager, 13. Bearb., § 823 Rdn. E 128), ist für die Entscheidung des Falls unerheblich und verleiht der Sache daher keine grundsätzliche Bedeutung.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02
    Von grundsätzlicher Bedeutung ist eine Sache nur, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZR 75/02 und V ZB 16/02 - NJW 2002, 2957 und 3029, sowie vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 - NJW 2003, 65, 67).
  • OLG Oldenburg, 07.07.1986 - 13 U 41/86

    Bahnsteig, Glätte, Glatteis, Bundesbahn

    Auszug aus BGH, 29.04.2003 - VI ZR 260/02
    Die von der Beschwerde hervorgehobene Tatsache, daß dem Bahnbetreiber oder dem von ihm mit Sicherungsmaßnahmen beauftragten Dritten wegen des Charakters der Bahn als Massenverkehrsmittel und ihren besonderen Gefahren je nach Fallgestaltung besondere Sicherungspflichten obliegen (vgl. etwa Senatsurteil vom 20. Januar 1981 - VI ZR 205/79 - VersR 1981, 482; OLG Oldenburg, VersR 1988, 935), steht der Wertung des Berufungsgerichts nicht entgegen.
  • LG Dessau-Roßlau, 07.06.2012 - 1 S 32/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Winterstreugut auf Radwegen Anfang April

    Denn wenn das liegengebliebene Streugut, wie das Amtsgericht mit Recht angenommen hat, bis Ende März noch seinen vorbeugenden Sicherungszweck (vgl. BGH, Beschluss vom 29.04.2003, VI ZR 260/02, zitiert nach juris) sinnvollerweise erfüllte, war der Beklagten in der Folge, wie auch im Vertrag mit der Stadt vorgesehen, eine nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, ZfSch 1991, 115) großzügig zu bemessende Karenzzeit für die Beseitigung des Streugutes zuzubilligen, die aus den zutreffenden Erwägungen auf den Seiten 6 f. des angefochtenen Urteils zumindest zwei Wochen beträgt, was sich mit der Regelung im Leistungsverzeichnis zum Vertrag der Beklagten mit der Stadt deckt, wonach die Beseitigung des Streugutes bis zum 15.04.2011 zu erfolgen hatte.
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