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   BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01   

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https://dejure.org/2004,478
BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01 (https://dejure.org/2004,478)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - I ZR 233/01 (https://dejure.org/2004,478)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - I ZR 233/01 (https://dejure.org/2004,478)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Gegenabmahnung

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 683, 670
    Kostenerstattung für Gegenabmahnung nur bei Erstabmahnung auf Grund offensichtlich unzutreffender Annahmen ("Gegenabmahnung")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3630 (Ls.)
  • MDR 2004, 1145 (Ls.)
  • GRUR 2004, 790
  • MMR 2004, 667
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • OLG München, 14.02.2019 - 6 U 2188/18

    "Semmelverkauf" an Sonn- und Feiertagen: Berufung der Zentrale zur Bekämpfung

    Der zu Unrecht Abgemahnte ist auch grundsätzlich nicht - etwa zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO - gehalten, vor der Erhebung einer negativen Feststellungsklage eine Gegenabmahnung auszusprechen (BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger

    Die Löschung einer im gesamten Inland geschützten Marke wegen böswilliger Markenanmeldung kann daher nicht allein im Blick auf die Beeinträchtigung eines räumlich beschränkten Rechts verlangt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2004 - I ZR 233/01, GRUR 2004, 790, 792 f. = WRP 2004, 1032 - Gegenabmahnung; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 8 Rn. 699; aA nunmehr Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 8 Rn. 878).
  • AG München, 20.03.2015 - 191 C 23903/14

    Filmen erlaubt

    Eine Gegenabmahnung ist nur dann ausnahmsweise veranlasst, wenn die Abmahnung in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht, bei deren Richtigstellung mit einer Änderung der Auffassung des vermeintlich Verletzten gerechnet werden kann oder wenn seit der Abmahnung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und der Abmahnende in diesem entgegen seiner Androhung keine gerichtlichen Schritte eingeleitet hat (BGH Urt. v. 29.04.2004 - I ZR 233/01).
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