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   BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07   

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https://dejure.org/2008,8462
BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07 (https://dejure.org/2008,8462)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2008 - KVZ 45/07 (https://dejure.org/2008,8462)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2008 - KVZ 45/07 (https://dejure.org/2008,8462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Folgen einer unterlassenen Anmeldung eines Anteilserwerbs beim Bundeskartellamt; Abdingbarkeit der mündlichen Verhandlung i.R.d. Entscheidung über die Kosten einer Nichtzulassungsbeschwerde nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Maßgeblichkeit ...

  • Judicialis

    GWB § 36 Abs. 1; ; GWB § ... 41 Abs. 3; ; GWB § 42; ; GWB § 61; ; GWB § 61 Abs. 1; ; GWB § 63 Abs. 1; ; GWB § 74 Abs. 2; ; GWB § 78; ; GWB § 78 Satz 1; ; VwGO § 161 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 63 Abs. 1 § 61 Abs. 1
    Begriff der kartellbehördlichen Verfügung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07
    Danach liegt ein Verwaltungsakt vor, wenn die Behörde eine für den Betroffenen verbindliche, zur Rechtsbeständigkeit führende Regelung treffen will (BVerwGE 99, 101, 103; vgl. auch BVerwGE 57, 26, 29 f.; 100, 206, 207).
  • BGH, 16.11.1999 - KVR 10/98

    Erledigte Beschwerde

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07
    Anders als bei der Kostenentscheidung im Falle der Rücknahme ist es bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung nicht von Belang, dass sich die Beteiligten durch Befolgung der Auffassung des Bundeskartellamts in die Rolle der Unterlegenen begeben haben (BGH, Beschl. v. 16. November 1999 - KVR 10/98, WuW/E DE-R 420, 421 - Erledigte Beschwerde).
  • BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05

    Call-Option

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07
    Bei der übereinstimmenden Erledigungserklärung sind nach § 78 GWB i.V. mit § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO für die Kostenverteilung allein die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels entscheidend, die in einem summarischen Verfahren zu prüfen sind (BGH, Beschl. v. 31. Mai 2006 - KVR 1/05, WuW/E DE-R 1783, 1784 - Call-Option).
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07
    Der Begriff der Verfügung im Sinne des § 63 Abs. 1 bzw. des § 61 Abs. 1 GWB ist identisch mit dem Begriff des Verwaltungsakts (BGHZ 172, 368 Tz. 22 - Auskunftsverlangen), weil nur endgültige Regelungen im Außenverhältnis einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden sollen.
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07
    Danach liegt ein Verwaltungsakt vor, wenn die Behörde eine für den Betroffenen verbindliche, zur Rechtsbeständigkeit führende Regelung treffen will (BVerwGE 99, 101, 103; vgl. auch BVerwGE 57, 26, 29 f.; 100, 206, 207).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 A 1.94

    Auswärtiger Dienst - Heimaturlaub - Fahrtkosten - Zuschuß - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus BGH, 29.04.2008 - KVZ 45/07
    Danach liegt ein Verwaltungsakt vor, wenn die Behörde eine für den Betroffenen verbindliche, zur Rechtsbeständigkeit führende Regelung treffen will (BVerwGE 99, 101, 103; vgl. auch BVerwGE 57, 26, 29 f.; 100, 206, 207).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2012 - Kart 6/11

    Begriff der Verfügung i.S. von §§ 61 Abs. 1 , 63 Abs. 1 GWB; Zulässigkeit

    Der Begriff der Verfügung im Sinne der §§ 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 GWB ist identisch mit dem Begriff des in § 35 S. 1 VwVfG definierten Verwaltungsaktes, also eine auf unmittelbare Rechtswirkung gerichtete materiell- oder verfahrensrechtliche Regelung eines einzelnen Falles (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2055 ff. - Auskunftsverlangen , bei juris zu Rdnr. 22; Beschluss v. 29.4.2008 -KVZ 45/07, bei juris zu Rdnr. 7).

    Danach liegt ein Verwaltungsakt vor, wenn die Behörde eine für den Betroffenen verbindliche, zur Rechtsbeständigkeit führende Regelung treffen will (BGH, Beschluss v. 29.4.2008 -KVZ 45/07, bei juris zu Rdnr. 7).

  • BGH, 22.12.2009 - EnVR 64/08

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen in kartellrechtlichen und

    Wie der Senat mit Beschluss vom 29. April 2008 (KVZ 45/07) zu § 63 Abs. 1 GWB, dem § 75 Abs. 1 EnWG nachgebildet ist, entschieden und im Einzelnen begründet hat, sollen danach nur endgültige Regelungen im Außenverhältnis einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Kart 8/09

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine eingeschränkte Freigabeentscheidung

    Denn bei verständiger Auslegung war das Schreiben nicht - wie es für eine Verfügung erforderlich wäre (BGH, Beschl. v. 9.4.2008, KVZ 45/07 , Senat, Beschl. v. 13.6.2007, VI-Kart 21/06 (V) , Umdruck Seite 5) - darauf gerichtet, zu Lasten von G. eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen.
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