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   BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09   

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https://dejure.org/2010,4079
BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 (https://dejure.org/2010,4079)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 (https://dejure.org/2010,4079)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - Xa ZR 101/09 (https://dejure.org/2010,4079)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 1 UKlaG, § 3 Abs 1 Nr 1 UKlaG
    Luftbeförderungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel in AGB eines Luftfahrtunternehmens über die Reihenfolge und vollständige Nutzung von Flugcoupons

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "cross-ticketing" in Flugbeförderungsverträgen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen ein Luftverkehrsunternehmen auf Unterlassung der Verwendung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Ersatz der für eine Abmahnung entstandenen Aufwendungen; Berechtigung zur Forderung nur eines teilbaren Teils der ihm vertraglich ...

  • online-und-recht.de

    Luftbeförderungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel in AGB eines Luftfahrtunternehmens über die Reihenfolge und vollständige Nutzung von Flugcoupons

  • reise-recht-wiki.de

    Rechtmäßigkeit von Cross-Border-Selling

  • rewis.io

    Luftbeförderungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel in AGB eines Luftfahrtunternehmens über die Reihenfolge und vollständige Nutzung von Flugcoupons

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Teilbare Leistung / Flight-Coupons / Cross-Ticketing / Cross-Border-Selling / Zubringerflug

  • rewis.io

    Luftbeförderungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel in AGB eines Luftfahrtunternehmens über die Reihenfolge und vollständige Nutzung von Flugcoupons

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB §§ 307 ff.
    Anspruch gegen ein Luftverkehrsunternehmen auf Unterlassung der Verwendung einer Klausel in den AGB sowie Ersatz der für eine Abmahnung entstandenen Aufwendungen; Berechtigung zur Forderung nur eines teilbaren Teils der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klausel zu Inanspruchnahme nur eines Teils der Gesamtleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge für ungültig erklären

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilweise Inanspruchnahme von Flugstecken ist zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Günstiger fliegen?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Teilweise Inanspruchnahme von Flugstrecken ist zulässig // Fluggesellschaften dürfen Flugschein bei Abweichung von gebuchter Flugreihenfolge nicht generell für ungültig erklären

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "cross-ticketing" in Flugbeförderungsverträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGHZ 161, 189, 190 f.; 148, 74, 78 zu § 8 AGBG; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 307 Rdn. 54; Wolf in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 307 BGB Rdn. 288 ff.).

    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84).

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    Eine Unmöglichkeit der Teilung ergibt sich nicht aus dem Gesichtspunkt des absoluten Fixgeschäfts, denn Luftbeförderungsleistungen stellen in der Regel keine absoluten Fixgeschäfte dar (vgl. Sen.Urt. v. 28.05.2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743 Tz. 12).
  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    Hingegen unterliegen Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungen (sog. Leistungsbeschreibungen) mit Rücksicht auf die Vertragsfreiheit ebenso wenig der Inhaltskontrolle wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt, insbesondere soweit sie dessen Höhe betreffen (vgl. BGHZ 146, 331, 338).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    Pflichten und Sanktionen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aufgrund eines berechtigten Verwenderinteresses dem Vertragspartner auferlegt werden, unterliegen einem Übermaßverbot und bedürfen einer konkreten und angemessenen Eingrenzung (BGH, Urt. v. 01.02.2005 - X ZR 10/04 - NJW 2005, 1774 unter II 2 c cc; Staudinger/Coester, BGB, Bearb. 2006, § 307, Rdn. 98, 162; Ulmer/Brandner, AGBG, 9. Aufl., § 9, Rdn. 73 f.) jedenfalls dann, wenn die Regelung wie hier zu einer gravierenden Verschiebung des Äquivalenzverhältnisses der Leistungsbeziehung zum Kunden führt.
  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98

    Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    Insoweit kann offen bleiben, ob die Beklagte das Recht auf eine Kündigung des Beförderungsvertrages durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen darf (vgl. dazu BGH, Urt. v. 08.07.1999 - VII ZR 237/98 - NJW 1999, 3261 unter II 3 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 148, 74, 78; 141, 137, 141; 127, 35, 41; 123, 83, 84).
  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind allerdings nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen (BGHZ 161, 189, 190 f.; 148, 74, 78 zu § 8 AGBG; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 307 Rdn. 54; Wolf in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., § 307 BGB Rdn. 288 ff.).
  • BGH, 11.11.1977 - V ZR 235/74

    Ausübung eines vertraglichen Wiederkaufsrechts - Flurstücke als Teile eines

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 101/09
    (1) Der Gläubiger ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.1977 - V ZR 235/74, WM 1978, 192 unter I 3 b; Staudinger/Bittner, BGB, Bearb. 2009, § 266 Rdn. 36; MünchKomm.BGB/Krüger, 5. Aufl., § 266 Rdn. 21).
  • AG Köln, 19.09.2016 - 142 C 222/16

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Individualvereinbarung bei Abschluss

    Auch aus der Entscheidung des BGH vom 29.04.2010 (RRa 2010, 191 f.) zum sog. Cross-Ticketing ergibt sich nicht, dass der BGH eine Anwendbarkeit des § 649 BGB im Bereich des Personenbeförderungsrechtes als mit dem Leitbild dieses Vertragstypus für unvereinbar erachtet, vielmehr hat der BGH das Recht nach § 649 BGB zur Kündigung ausdrücklich anerkannt und gerade die hier streitgegenständliche Frage, ob es durch AGB wirksam ausgeschlossen werden kann, offen gelassen.
  • LG Düsseldorf, 25.09.2015 - 22 S 79/15

    Ausgleichsanspruch eines Fluggastes wegen Nichtbeförderung auf der Flugstrecke

    Andernfalls hätte es die Fluggesellschaft in der Hand ihre Ersatzpflicht nach der Fluggastrechteverordnung nach Belieben einzuschränken, z. B. indem sie - wie im vorliegenden Fall - bestimmte Flüge wegen eines in AGB enthaltenen sog. Cross-Ticketing-Verbots, welches im Übrigen einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht standhält (vgl. BGH, VuR 2010, S. 311), storniert.
  • OLG Köln, 04.09.2015 - 6 U 61/15

    Flugpreisangabe in GBP

    Im Übrigen ist diesem Ziel sogar besser Rechnung getragen, wenn die Preise für einen einheitlichen Zielmarkt - hier: für Flüge ab London - in einer einheitlichen Währung angegeben werden, wie es hier der Fall ist, da nach dem nicht bestrittenen Vorbringen der Beklagten in der Berufungsinstanz britische Unternehmen wie beispielsweise C diese Flüge ebenfalls in GBP anbieten (vgl. auch BGH, RRa 2010, 191 Tz. 21, zur Relevanz der unterschiedlichen Preisniveaus an einzelnen Abflugorten).
  • KG, 10.09.2012 - 23 U 161/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Konzessionsvertrages im

    Nicht kontrollfähige Leistungsbeschreibungen in diesem Sinne sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 - m.w.N.) indessen nur solche Bestimmungen, die Art, Umfang und Güte der geschuldeten Leistung festlegen.

    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urt. v. 29.04.2010, a.a.O., m.w.N.).

  • OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10

    Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

    Höchstrichterlich wird das UKlaG ganz selbstverständlich weiter angewendet und eine Modifizierung durch die UGP-Richtlinie stillschweigend verneint (vgl. aus neuester Zeit nur BGHZ 182, 24 = WRP 2009, 1545; BGH, Urt. v. 23.03.2010 - VIII ZR 178/08 = BB 2010, 1365; Urt. v. 29.04.2010 - Xa ZR 101/09 und Xa ZR 5/09 = WM 2010, 1087).
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