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   BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14   

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BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14 (https://dejure.org/2015,18405)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2015 - 1 StR 235/14 (https://dejure.org/2015,18405)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14 (https://dejure.org/2015,18405)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 299 Abs. 1 StGB; § 300 Nr. 1 StGB; § 298 Abs. 1 StGB; § 231 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere Bevorzugung: subjektiver Maßstab; Begriff des Vorteils und Vorteil von großem Ausmaß: individuelle Bestimmung nach der Eignung, den Vorteilsnehmer zu korrumpieren); wettbewerbsbeschränkende ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 264 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB, § 299 StGB, § 300 S 2 Nr 1 StGB, § 244 Abs 5 S 2 StPO, § 247a StPO
    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen; unlautere Bevorzugung im Wettbewerb; Begriff der Vorteilserlangung; Ausmaß des Vorteils bei einem besonders schweren Fall

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 299 Abs. 1 StGB, § 300 Satz 2 Nr. 1, 2 Alt. 1 StGB, § 298 Abs. 1 StGB, § 299 Abs. 2 StGB, § 300 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 153a StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 338 Nr. 5 StGB, § 231 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 247a StPO, § 261 StPO, § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 249 Abs. 2 Satz 1 und 3 StPO, § 154a StPO, § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 3 bis 6 StPO, § 299 StGB, § 333 Abs. 1 StGB, § 335 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Nr. 2, § 267 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 264 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO, § 300 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 298 StGB, § 3 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, 4 VOB/A 2009, § 3 Abs. 3 VOB/A, § 3 Abs. 4 VOB/A, § 1 GWB

  • Wolters Kluwer

    Bestechung im geschäftlichen Verkehr durch die Manipulation von Ausschreibungen im Rahmen von Tierkörperverbrennungsanlagen

  • rewis.io

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr: Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen; unlautere Bevorzugung im Wettbewerb; Begriff der Vorteilserlangung; Ausmaß des Vorteils bei einem besonders schweren Fall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 298 Abs. 1; StGB § 299 Abs. 1
    Bestechung im geschäftlichen Verkehr durch die Manipulation von Ausschreibungen im Rahmen von Tierkörperverbrennungsanlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche für Mitangeklagte - und ihre unzureichende Mitteilung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr - und die erforderliche Unrechtsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr - und der besonders schwere Fall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Begriff des Wettbewerbs und zum "Vorteil großen Ausmaßes" in §§ 299, 300 StGB (Dr. Stefan Sinner; HRRS 2016, 137-141)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 717
  • NStZ-RR 2015, 278
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

    Eine Beanstandung der fehlerhaften Protokollierung lässt sich der Rüge nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278 und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Auf deren Höhe kommt es nicht an; bei geringwertigen Vorteilen kann der Tatbestand allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Sozialadäquanz ausgeschlossen sein (vgl. RG, Urteil vom 20. Mai 1892 - 1174/92, RGSt 23, 141, 142; BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278, 279; Urteil vom 21. Juni 2007 - 4 StR 99/07, BGHR StGB § 331 Unrechtsvereinbarung 3 Rn. 11; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 299 42 43 44 Rn. 8 ff., 17; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 25; MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 56; NK-StGB/Dannecker, 5. Aufl., § 299 Rn. 55; Schönke/ Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 299 Rn. 18 f.; Spickhoff/Scholz, Medizinrecht, 3. Aufl., § 31 MBOÄ Rn. 6).

    Denn anders als die nach objektiven Maßstäben zu bestimmenden Merkmale des großen Ausmaßes in § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 362 ff.) und § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 32) ist der Anreiz für Korrumpierbarkeit abhängig von den jeweiligen Verhältnissen des Vorteilnehmers, mithin von individuellen Kriterien (BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278, 280 mwN).

    Ob es im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit der Anwendung der kodifizierten Strafzumessungsregel (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360, 361 f.) der Festlegung einer betragsmäßig bestimmten Untergrenze als Begrenzung für den Einfluss individueller Kriterien bedarf und in welcher Höhe diese festzusetzen wäre, hat der Bundesgerichtshof bislang nicht tragend entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278, 280).

    Soweit der 5. Strafsenat in einem obiter dictum die Rechtsprechung zu § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB und § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO auf die Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern (§ 335 Abs. 2 Nr. 1 StGB) übertragen und den insoweit angenommenen Wert von 50.000 EUR in einem Klammerzusatz ohne nähere Begründung auch auf § 300 Satz 2 Nr. 1 StGB erstreckt hat (BGH, Urteil vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, NZWiSt 2016, 359 Rn. 18 ff.), überzeugt ein solches Vorgehen nicht, da diese Sichtweise schon der gesetzgeberischen Intention nicht gerecht wird, nach der die Grenze unter der für § 264 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB geltenden Größenordnung (ab etwa 50.000 EUR, vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1990 - 1 StR 548/90, BGHR StGB § 264 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1: 100.000 DM als Grenze; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2003 - 1 StR 274/03, BGHSt 48, 360) liegen soll (vgl. Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278, 280).

    Letztlich kann aber auch hier dahingestellt bleiben, ob und in welcher Höhe eine Untergrenze zu bestimmen ist (vgl. zu den in der Literatur vertretenen stark variierenden Größen: BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278, 280 mwN).

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Um die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erfüllen, sind alle Umstände vorzutragen, die für die Prüfung Bedeutung haben, ob das Tatgericht den Beweisantrag rechtlich richtig gewertet und beschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14).
  • BGH, 22.01.2020 - 5 StR 385/19

    Unrechtsvereinbarung bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Bevorzugung in diesem Sinne bedeutet dabei die sachfremde Entscheidung zwischen zumindest zwei Bewerbern, setzt also Wettbewerb und Benachteiligung eines Konkurrenten voraus (BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278).

    Das Tatbestandsmerkmal der Bevorzugung im Wettbewerb ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs subjektiviert; es genügt, wenn die zum Zwecke des Wettbewerbs vorgenommenen Handlungen nach der Vorstellung des Täters geeignet sind, eine Bevorzugung im Wettbewerb zu veranlassen (BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, aaO; vgl. krit. Bürger NZWiSt 2016, 72 f.).

  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Es handelte sich um einen Vorteil großen Ausmaßes gemäß §§ 332, 335 Abs. 1 Nr. 1a), Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, NStZ 2016, 349; Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278).

    a) Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall Der Angeklagte U hat sich von dem Zeugen H einen Vermögensvorteil von 138.000,00 Euro versprechen lassen, gefordert und angenommen als Gegenleistung dafür, dass er für den BLB den um 2 Mio. Euro überhöhten Kaufpreis als Diensthandlung akzeptierte mit dem Ziel der Erwirtschaftung einer zusätzlichen Provision von 595.000,00 Euro für den Zeugen H. Es handelte sich um einen Vorteil großen Ausmaßes gemäß §§ 332, 335 Abs. 1 Nr. 1a), Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, NStZ 2016, 349; Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278).

  • OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 10 U 91/22

    Nach Kündigung nur 5% gefordert: Keine schlüssige Abrechnung erforderlich!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann aber ein solcher Vorteil bereits im Abschluss eines Vertrags liegen, auf den der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur persönliche Lage verbessert (BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, juris Rn. 59).
  • BFH, 15.04.2021 - IV R 25/18

    Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs.

    Bevorzugung bedeutet dabei die sachfremde Entscheidung zwischen zumindest zwei Bewerbern, setzt also Wettbewerb und Benachteiligung eines Konkurrenten voraus; hierbei genügt es, wenn die zum Zwecke des Wettbewerbs vorgenommenen Handlungen nach der Vorstellung des Täters geeignet sind, seine eigene Bevorzugung oder die eines Dritten im Wettbewerb zu veranlassen (z.B. BGH-Urteile vom 16.07.2004 - 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, unter II.; vom 22.01.2020 - 5 StR 385/19, Rz 18; BGH-Beschluss vom 29.04.2015 - 1 StR 235/14, wistra 2015, 435, Rz 55).
  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 421/19

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Voraussetzungen); Bestechung im

    Dies ist ausreichend, da es sich um ein subjektiviertes Tatbestandsmerkmal handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14 Rn. 55; Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02 Rn. 23).
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 334/16

    Verlesung von Niederschriften über Zeugenaussagen (stillschweigende Zustimmung

    Der Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund seines Vortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, wistra 2015, 148 und vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278; Urteil vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15).
  • BGH, 18.07.2016 - 1 StR 315/15

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Wird entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO eine Erörterung nicht vollständig bekannt gemacht und damit die Informationspflicht nicht beachtet, ergibt sich aus der Wiedergabe der unvollständigen Mitteilung im Protokoll kein zusätzlicher Rechtsfehler; vielmehr gibt dieses den Gang der Hauptverhandlung gerade zutreffend wieder (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, Rn. 20; vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, Rn. 12, NStZ-RR 2015, 223 mwN, insoweit in BGHSt 60, 150 nicht abgedruckt und vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418).
  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung

  • BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 50/21

    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (abstraktes

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16

    Besonders schwere Fälle der Bestechung im ausländischen Wettbewerb und

  • BFH, 15.04.2021 - IV R 27/18

    Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs.

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 115/18

    Revision des ehemaligen Landrats des Landkreises Jerichower Land gegen seine

  • BFH, 15.04.2021 - IV R 26/18

    Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs.

  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 38/19

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen)

  • LG Bochum, 19.03.2019 - 2 KLs 14/17
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 330/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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