Rechtsprechung
   BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13578
BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19 (https://dejure.org/2020,13578)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2020 - XII ZB 536/19 (https://dejure.org/2020,13578)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2020 - XII ZB 536/19 (https://dejure.org/2020,13578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,13578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Berücksichtigung der Einwendung fehlender Mitwirkung des vormaligen Prozessvertreters beim außergerichtlichen Vergleich

  • IWW

    § 11 Abs. 1 RVG, § ... 11 RVG, VV Nr. 1000, 1003 RVG, § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG, VV Nr. 1000 Abs. 2 RVG, Nr. 1000 Abs. 2 VV RVG, Nr. 1000 VV RVG, § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG, Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG, § 11 Abs. 2 Satz 2 RVG, § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 294 Abs. 1 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Einwendung gegen die Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG; Ursächlichkeit der Tätigkeit eines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts für den späteren Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs

  • rewis.io

    Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung des vormaligen Prozessvertreters auf Mitwirkung beim außergerichtlichen Vergleich

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • BRAK-Mitteilungen

    Einwendung fehlender Mitwirkung bei Festsetzung der Einigungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Einwendung gegen die Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG ; Ursächlichkeit der Tätigkeit eines prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts für den späteren Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs

  • datenbank.nwb.de

    Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung des vormaligen Prozessvertreters auf Mitwirkung beim außergerichtlichen Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einwendungen gegen Vergleichsgebühr stehen deren Festsetzung nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fehlende Kausalität der anwaltlichen Tätigkeit für den Abschluss eines späteren Vergleichs gebührenrechtliche Einwendung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsfestsetzung gegen die eigene Partei - und die Einigungsgebühr

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 11 RVG
    Gebührenrechtliche Einwendungen gegen Festsetzung einer Einigungsgebühr

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 11 RVG
    Gebührenrechtliche Einwendungen gegen Festsetzung einer Einigungsgebühr

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    § 11 RVG, VV 1000, 1003 RVG
    Zur Frage ob eine im Verfahren nach § 11 RVG zu berücksichtigende gebührenrechtliche Einwendung vorliegt, wenn der Mandant geltend macht, dass der Rechtsanwalt an einer außergerichtlichen Einigung im Sinne von VV 1000, 1003 RVG nicht (mit-)ursächlich beteiligt war.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 820
  • FamRZ 2020, 1400
  • WM 2020, 1689
  • AnwBl 2020, 618
  • Rpfleger 2020, 615
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2018 - 5 Ta 159/18

    Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung - gebührenrechtlicher Einwand

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    Hierzu zählt etwa der Einwand, der Anwalt habe nach einer unzutreffenden Ziffer des Vergütungsverzeichnisses abgerechnet oder die geforderte Vergütung sei nicht in der geforderten Höhe entstanden (vgl. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26. November 2018 - 5 Ta 159/18 - juris Rn. 22; Mayer/Kroiß/Mayer RVG 7. Aufl. § 11 Rn. 136).

    Besteht Streit darüber, ob in tatsächlicher Hinsicht die Voraussetzungen für einen geltend gemachten Gebührentatbestand vorliegen, ist auch dann im Festsetzungsverfahren darüber zu entscheiden, wenn sich die Klärung nicht aus den Verfahrensakten ergibt (vgl. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26. November 2018 - 5 Ta 159/18 - juris Rn. 22; KG JurBüro 2009, 35).

    Schließlich kennt das Zivilverfahrensrecht eine Vielzahl anderer Verfahren, die in den Zuständigkeitsbereich des Rechtspflegers fallen und in denen eine Tatsachenprüfung mit den Mitteln der Glaubhaftmachung erforderlich ist (vgl. auch LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26. November 2018 - 5 Ta 159/18 - juris Rn. 22).

  • KG, 07.10.2008 - 5 W 318/07

    Vergütungsfestsetzungsverfahren: Festsetzung einer Einigungsgebühr bei einer

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bejaht bei einem Streit über die Ursächlichkeit der Mitwirkung eines Rechtsanwalts an einem späteren Vergleichsabschluss hingegen das Vorliegen einer gebührenrechtlichen Einwendung, die der Festsetzung der Einigungsgebühr im Festsetzungsverfahren nicht entgegensteht (KG Beschluss vom 10. Januar 2017 - 27 W 103/16 - BeckRS 2017, 101889; KG JurBüro 2009, 35; OLG Köln MDR 2012, 1498, 1499; Mayer/Kroiß RVG 7. Aufl. § 11 Rn. 23; BeckOK RVG/v. Seltmann [1. Dezember 2018] § 11 Rn. 12; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 24. Aufl. § 11 Rn. 84 f. und 158; Hansens/Braun/Schneider Praxis des Vergütungsrechts 2. Aufl. Teil 4 Rn. 160; AnwKomm-RVG/N. Schneider 8. Aufl. § 11 Rn. 187; Hartung/Schons/Enders RVG 3. Aufl. § 11 Rn. 55; Hansens ZfSchR 2020, 44 f.).

    Besteht Streit darüber, ob in tatsächlicher Hinsicht die Voraussetzungen für einen geltend gemachten Gebührentatbestand vorliegen, ist auch dann im Festsetzungsverfahren darüber zu entscheiden, wenn sich die Klärung nicht aus den Verfahrensakten ergibt (vgl. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 26. November 2018 - 5 Ta 159/18 - juris Rn. 22; KG JurBüro 2009, 35).

    Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 RVG i.V.m. § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist der Ansatz der zur Festsetzung angemeldeten Gebühren vom Antragsteller glaubhaft zu machen (BeckOK RVG/v. Seltmann [1. März 2020] § 11 Rn. 42; KG JurBüro 2009, 35).

  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    Zur Glaubhaftmachung können gemäß § 294 Abs. 1 ZPO alle Beweismittel unter Einschluss der eidesstattlichen Versicherung verwendet werden (vgl. BGH Beschlüsse vom 4. April 2007 - III ZB 79/06 - NJW 2007, 2493 und vom 13. April 2007 - II ZB 10/06 - FamRZ 2007, 1096 Rn. 7 f. jeweils zum Kostenfestsetzungsverfahren).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 79/06

    Voraussetzungen des Kostenfestsetzungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    Zur Glaubhaftmachung können gemäß § 294 Abs. 1 ZPO alle Beweismittel unter Einschluss der eidesstattlichen Versicherung verwendet werden (vgl. BGH Beschlüsse vom 4. April 2007 - III ZB 79/06 - NJW 2007, 2493 und vom 13. April 2007 - II ZB 10/06 - FamRZ 2007, 1096 Rn. 7 f. jeweils zum Kostenfestsetzungsverfahren).
  • KG, 11.05.1979 - 1 W 879/79
    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    Vereinzelt wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mit dem Beschwerdegericht die Auffassung vertreten, dass der Streit um die Ursächlichkeit einer früheren anwaltlichen Tätigkeit für einen später ohne die Beteiligung des Rechtsanwalts abgeschlossenen außergerichtlichen Vergleich im Hinblick auf den Zweck des vereinfachten Festsetzungsverfahrens als eine Einwendung zu betrachten sei, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund habe, so dass eine Gebührenfestsetzung nach § 11 Abs. 1 RVG ausscheide (OLG Frankfurt JurBüro 1987, 1799; KG Beschluss vom 11. Mai 1979 - 1 W 879/79 - juris Rn. 4 jeweils zu § 19 Abs. 4 BRAGO; Hartmann/Toussaint Kostenrecht 50. Aufl. § 11 RVG Rn. 83 "Vergleich").
  • BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19

    Zur Vergütung des berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers für den Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    Nach Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr unter anderem für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2019 - XII ZB 276/19 - NJW 2020, 1227 Rn. 22 f.).
  • OLG Koblenz, 09.08.2004 - 14 W 511/04

    Übergangsrecht: §§ 61, 11 RVG: Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    So wurden in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Beispiel das Bestreiten des Mandanten, dem Rechtsanwalt einen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben (OLG Koblenz NJOZ 2005, 1689, 1690; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 - juris Rn. 4), die Aufrechnung des Auftraggebers gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütungsforderung mit einer Gegenforderung (OLG Frankfurt JurBüro 2017, 409), die Behauptung, der Rechtsanwalt habe die geltend gemachte Vergütungsforderung gestundet (OLG Naumburg AGS 2017, 117) oder die Erfüllung der zur Festsetzung angemeldeten Vergütungsforderung (OLG Köln JurBüro 2012, 654, 655) als nicht gebührenrechtliche Einwendungen beurteilt.
  • BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 1255/14

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Festsetzung anwaltlicher Vergütung

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    So wurden in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Beispiel das Bestreiten des Mandanten, dem Rechtsanwalt einen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben (OLG Koblenz NJOZ 2005, 1689, 1690; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 - juris Rn. 4), die Aufrechnung des Auftraggebers gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütungsforderung mit einer Gegenforderung (OLG Frankfurt JurBüro 2017, 409), die Behauptung, der Rechtsanwalt habe die geltend gemachte Vergütungsforderung gestundet (OLG Naumburg AGS 2017, 117) oder die Erfüllung der zur Festsetzung angemeldeten Vergütungsforderung (OLG Köln JurBüro 2012, 654, 655) als nicht gebührenrechtliche Einwendungen beurteilt.
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 23 W 49/04

    Voraussetzungen für die Festsetzung einer anwaltlichen Vergleichsgebühr gem. §§

    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    a) Noch zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass auch die von einem Rechtsanwalt für den Abschluss eines außergerichtlich abgeschlossenen Einigungsvertrags verdiente Einigungsgebühr nach VV Nr. 1000, 1003 RVG im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG festgesetzt werden kann, wenn mit dem Einigungsvertrag ein gerichtliches Verfahren ganz oder teilweise beendet worden ist (BeckOK RVG/v. Seltmann [1. Dezember 2018] § 11 Rn. 12; Schneider/Volpert/Fölsch/Klos Gesamtes Kostenrecht 2017 § 11 RVG Rn. 13; vgl. auch OLG Hamm JurBüro 2005, 87).
  • OLG Köln, 11.05.2012 - 17 W 60/12
    Auszug aus BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
    Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bejaht bei einem Streit über die Ursächlichkeit der Mitwirkung eines Rechtsanwalts an einem späteren Vergleichsabschluss hingegen das Vorliegen einer gebührenrechtlichen Einwendung, die der Festsetzung der Einigungsgebühr im Festsetzungsverfahren nicht entgegensteht (KG Beschluss vom 10. Januar 2017 - 27 W 103/16 - BeckRS 2017, 101889; KG JurBüro 2009, 35; OLG Köln MDR 2012, 1498, 1499; Mayer/Kroiß RVG 7. Aufl. § 11 Rn. 23; BeckOK RVG/v. Seltmann [1. Dezember 2018] § 11 Rn. 12; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 24. Aufl. § 11 Rn. 84 f. und 158; Hansens/Braun/Schneider Praxis des Vergütungsrechts 2. Aufl. Teil 4 Rn. 160; AnwKomm-RVG/N. Schneider 8. Aufl. § 11 Rn. 187; Hartung/Schons/Enders RVG 3. Aufl. § 11 Rn. 55; Hansens ZfSchR 2020, 44 f.).
  • OLG Naumburg, 16.03.2016 - 12 W 16/16

    Gerichtliche Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung: Einwendung einer

  • OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 6 W 69/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss über eine Vergütungsfestsetzung;

    XII ZB 536/19, juris Rn. 15 ff.).

    Das Bestreiten des Antragsgegners zur mitursächlichen Mitwirkung seiner vormaligen Prozessbevollmächtigten am Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine gebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG, die im vereinfachten Vergütungsfestsetzungsverfahren des § 11 Abs. 1 RVG zu prüfen ist (Beschluss vom 29.04.2020 - XII ZB 536/19, juris Rn. 15 ff.).

  • LG Bayreuth, 26.05.2021 - 12 OH 16/17

    Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG

    BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - XII ZB 536/19, hier RdNr. 16 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht