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   BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20   

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https://dejure.org/2021,15245
BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20 (https://dejure.org/2021,15245)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2021 - 5 StR 498/20 (https://dejure.org/2021,15245)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2021 - 5 StR 498/20 (https://dejure.org/2021,15245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung; Siechtum im Sinne dieses Qualifikationsmerkmals des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • rewis.io

    Schwere Vergewaltigung und schwere Körperverletzung: Anforderungen an das Qualifikationsmerkmal der körperlich schweren Misshandlung sowie an ein Siechtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung; Siechtum im Sinne dieses Qualifikationsmerkmals des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 209
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 658/17

    Körperlich schwere Misshandlung bei der besonders schweren Vergewaltigung (hohe

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20
    Dieses Qualifikationsmerkmal setzt eine gravierende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraus, bei der die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, verletzt wird (BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14, BGHSt 60, 89, 91 f.; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17, NStZ-RR 2018, 243 mwN).

    Die insoweit zu stellenden Anforderungen dürfen nicht zu niedrig angesetzt werden, da das Qualifikationsmerkmal nach der gesetzlichen Unrechtsbewertung mit der Verursachung einer tatbedingten konkreten Todesgefahr im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 2 Buchst. b StGB auf einer Stufe steht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17, aaO).

  • BGH, 31.01.2007 - 1 StR 429/06

    Tötungsvorsatz; schwere Körperverletzung (Siechtum; Lähmung; Erörterungsmangel);

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20
    a) Siechtum im Sinne dieses Qualifikationsmerkmals bezeichnet einen chronischen Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht, ein Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte sowie allgemeine Hinfälligkeit zur Folge hat und dessen Heilung ausgeschlossen oder nicht absehbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 StR 429/06, NStZ 2007, 325, 326 mwN; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 226 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20
    Zudem hat sich die Strafkammer für ihre Annahme, die Voraussetzungen eines strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a Nr. 1 StGB seien erfüllt, maßgeblich neben den auch von der Staatsanwaltschaft nicht in Zweifel gezogenen Aspekten eines kommunikativen Prozesses und eines von Reue getragenen vollumfänglichen Geständnisses, das mit einer Verantwortungsübernahme durch den Angeklagten verbunden war und der Geschädigten eine erneute, sie psychisch belastende Aussage erspart hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 141; Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 386/06, NStZ-RR 2006, 373), auch auf die Akzeptanz des Wiedergutmachungsbestrebens durch die Nebenklägerin stützen dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, aaO, S. 142 f.; vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440).
  • BGH, 09.12.2014 - 5 StR 422/14

    Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern als schwere

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20
    Dieses Qualifikationsmerkmal setzt eine gravierende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraus, bei der die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, verletzt wird (BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14, BGHSt 60, 89, 91 f.; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17, NStZ-RR 2018, 243 mwN).
  • BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00

    Schwere körperliche Mißhandlung bei der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20
    Dieses Qualifikationsmerkmal setzt eine gravierende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens voraus, bei der die körperliche Integrität des Opfers in einer Weise, die mit erheblichen Schmerzen verbunden ist, verletzt wird (BGH, Urteile vom 13. September 2000 - 3 StR 347/00, NJW 2000, 3655; vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 422/14, BGHSt 60, 89, 91 f.; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 658/17, NStZ-RR 2018, 243 mwN).
  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 386/06

    Berücksichtigung der Dauer zwischen Tatbegehung und Schadenswiedergutmachung

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20
    Zudem hat sich die Strafkammer für ihre Annahme, die Voraussetzungen eines strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a Nr. 1 StGB seien erfüllt, maßgeblich neben den auch von der Staatsanwaltschaft nicht in Zweifel gezogenen Aspekten eines kommunikativen Prozesses und eines von Reue getragenen vollumfänglichen Geständnisses, das mit einer Verantwortungsübernahme durch den Angeklagten verbunden war und der Geschädigten eine erneute, sie psychisch belastende Aussage erspart hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 141; Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 386/06, NStZ-RR 2006, 373), auch auf die Akzeptanz des Wiedergutmachungsbestrebens durch die Nebenklägerin stützen dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, aaO, S. 142 f.; vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440).
  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 29.04.2021 - 5 StR 498/20
    Zudem hat sich die Strafkammer für ihre Annahme, die Voraussetzungen eines strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a Nr. 1 StGB seien erfüllt, maßgeblich neben den auch von der Staatsanwaltschaft nicht in Zweifel gezogenen Aspekten eines kommunikativen Prozesses und eines von Reue getragenen vollumfänglichen Geständnisses, das mit einer Verantwortungsübernahme durch den Angeklagten verbunden war und der Geschädigten eine erneute, sie psychisch belastende Aussage erspart hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 141; Beschluss vom 21. September 2006 - 4 StR 386/06, NStZ-RR 2006, 373), auch auf die Akzeptanz des Wiedergutmachungsbestrebens durch die Nebenklägerin stützen dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, aaO, S. 142 f.; vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Dass eine geringe Ratenhöhe unter anderen Umständen auch gerade für einen tatsächlich bestehenden Wiedergutmachungswillen sprechen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2021 - 5 StR 498/20 - NStZ-RR 2021, 209), ändert daran nichts.
  • BGH, 11.05.2023 - 4 StR 421/22

    Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des

    a) Im Sinne dieses Qualifikationsmerkmals bezeichnet "Siechtum" einen chronischen Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht, ein Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte sowie allgemeine Hinfälligkeit zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 5 StR 498/20 Rn. 11; Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 StR 429/06 Rn. 20; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 226 Rn. 7 mwN).
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