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   BGH, 29.05.1952 - 5 StR 419/52   

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https://dejure.org/1952,1249
BGH, 29.05.1952 - 5 StR 419/52 (https://dejure.org/1952,1249)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1952 - 5 StR 419/52 (https://dejure.org/1952,1249)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1952 - 5 StR 419/52 (https://dejure.org/1952,1249)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 30.09.1943 - 2 D 155/43

    Strafbares Unterlassen der Anzeige eines geplanten Verbrechens (§ 139 StGB.) ist

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - 5 StR 419/52
    Das Reichsgericht hat allerdings später (RGSt 77, 203) einmal eine Ausnahme hiervon zugelassen.

    Wenn das Reichsgericht in seiner Entscheidung RGSt 77, 203 fordert, der Verdacht müsse "zweifelsfrei festgestellt" werden, so ist das zum mindesten mißverständlich.

  • BGH, 30.01.1951 - 3 StR 29/50
    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - 5 StR 419/52
    Es ist darunter jede strafbare Mitwirkung an dem fraglichen Hergang zu verstehen (vgl BGH NJW 1951, 324 Nr. 24).

    Der Begriff der "Beteiligung an der Tat" im Sinne des § 60 Ziff 3 StPO ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung weiter (BGH NJW 1951, 324 24 ).

  • RG, 03.12.1918 - II 500/18

    Darf in einer Untersuchung wegen Mordes als Zeuge vereidigt werden, wer

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - 5 StR 419/52
    Wer es trotz glaubhafter Kenntnis von dem Vorhaben eines der in § 139 StGB aufgeführten Verbrechen unterläßt, davon der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, steht zu dem Täter in einem Teilnahmeverhältnis, wie es § 60 Ziff 3 StPO voraussetzt (RGSt 53, 169).

    Das hat das Reichsgericht bereits in der Entscheidung RGSt 53, 169 ausgesprochen.

  • RG, 21.11.1916 - IV 659/16

    Bei Verdacht der Teilnahme ist der Zeuge unbeeidigt zu vernehmen, auch wenn das

    Auszug aus BGH, 29.05.1952 - 5 StR 419/52
    Dort wird mit Recht ausgeführt, daß, wer die durch § 139 StGB vorgeschriebene Anzeige unterläßt, damit in derselben Richtung bei dem Vorgang mitwirkt, wie der Täter des Verbrechens, und daß er deshalb bei seiner Darstellung nicht die Unbefangenheit gegenüber dem Angeklagten besitzt, wie sie die Voraussetzung eines einwandfreien Zeugnisses ist (vgl auch RGSt 50, 158).
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

    Aber die Rechtsprechung hat auch in anderen Fällen eines Zusammenhanges zwischen zwei Straftaten die Anwendbarkeit des § 60 Nr. 3 StPO bejaht, insbesondere im Verhältnis zwischen, der unterlassenen Verbrechensanzeige (§ 138, früher § 139 StGB) und dem nichtangezeigten Verbrechen (RGSt 53, 169; BGH 5 StR 419/52 vom 29.5.1952, teilweise abgedruckt bei Lindenmaier-Möhring § 68 a StPO Nr. 2).
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 327/54

    Rechtsmittel

    Schon ein entfernter Verdacht genügt (RG JW 1937, 2706 Nr. 21; BGH Urt vom 29. Mai 1952 - 5 StR 419/52 - LM StPO § 60 Nr. 3 (4)).
  • BGH, 12.06.1952 - 5 StR 505/52

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits am 29. Mai 1952 in 5 StR 419/52 ausgesprochen hat, ist der Begriff "Beteiligung" weiter als "Teilnahme" oder "Begünstigung".
  • BGH, 08.10.1953 - 4 StR 485/53

    Rechtsmittel

    Diese Bestimmung verbietet die Vereidigung schon dann, wenn nur ein entfernter Verdacht besteht, dass der Zeuge an der den Gegenstand der Aburteilung bildenden Tat in an sich strafbarer Weise mitgewirkt hat (BGH 5 StR 419/52 vom 29. Mai 1952; RG JW 1937, 2706 Nr. 21); das Vorliegen eines persönlichen Strafausschliessungsgrundes (z.B. § 175 Abs. 2 StGB) steht ihrer Anwendung nicht entgegen, Tatsachen, die den Verdacht einer solchen Mitwirkung begründen, sind den Urteilsfeststellungen selbst zu entnehmen.
  • BGH, 10.07.1953 - 2 StR 221/53

    Rechtsmittel

    Hinreichender oder dringender Tatverdacht ist nicht zu fordern; schon ein entfernterer Verdacht einer Beteiligung genügt (RGSt 44, 380, 385; BGH Urteil vom 29. Mai 1952 - 5 StR 419/52 -).
  • BGH, 30.10.1952 - 5 StR 338/52

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat schon mehrfach ausgeführt hat (vgl. u.a.5 StR 419/52 vom 29.5.52), genügt bereits ein entfernter Verdacht, um die Beeidigung unzulässig zu machen.
  • BGH, 23.10.1952 - 5 StR 306/52

    Rechtsmittel

    Sofern der Vertrag zwecks Benachteiligung der Gläubiger beschlossen wurde, hätte G. nach § 60 Ziff. 3 StPO nicht vereidigt werden dürfen (5 StR 419/52 v. 29.5.1952 - sowie NJW 1951, 324 Nr. 24 - RG JW 1937, 2706 Nr. 21).
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