Rechtsprechung
   BGH, 29.05.1953 - 2 StR 11/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,6498
BGH, 29.05.1953 - 2 StR 11/52 (https://dejure.org/1953,6498)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1953 - 2 StR 11/52 (https://dejure.org/1953,6498)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52 (https://dejure.org/1953,6498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,6498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52

    Rechtsmittel

    Nur insoweit ist eine Einschränkung notwendig, als es auf das letzte tatrichterliche und nicht das Urteil des Revisionsgerichts ankommt; denn dieses darf eine tatsächliche Würdigung nicht mehr vornehmen (RGSt 75, 100, 103 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 4, 13; Urt. des BGH vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52; OLG Hamm MDR 1949, 438; OLG Bremen ZfZ 1950, 271 und zu § 335 StGB BGH JZ 1951, 376).

    Der Bundesgerichtshofs hat die Revision des Nebenklägers, soweit sie sich gegen diesen Wertansatz richtete, verworfen (Urt. vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52).

  • BGH, 15.08.1956 - 2 StR 137/56

    Rechtsmittel

    Rechtlich zutreffend führt sie auch aus, es sei hierbei ohne rechtliche Bedeutung, daß die Zigaretten in der französischen Zone mit Genehmigung der dortigen Wirtschaftsstellen ohne Bezugsnachweis zu dem festgesetzten Preis ordnungsgemäß erworben waren (Urteil des erkennenden Senats 2 StR 11/52 vom 12. Juni 1953 bei LM § 401 RAbgO Nr. 10).

    Der Verurteilung wegen der Wirtschaftsstraftat steht nicht entgegen, daß das Wirtschaftsstrafgesetz 1952 am 30. Juni 1954 außer Kraft trat, da es sich bei den die Blankettvorschriften der §§ 8, 18 WiStG ausfüllenden Bestimmungen um Zeitgesetze handelt; zudem bestimmt § 15 WiStG 1954 ausdrücklich, daß die Vorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes in der früher geltenden Fassung auf die Taten anzuwenden sind, die während seiner Geltung begangen wurden (siehe Urteil des erkennenden Senats 2 StR 11/52 vom 12. Juni 1953).

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 768/52

    Rechtsmittel

    Es haben hier dieselben Grundsätze wie im Fallen der Aufhebung von Höchstpreisen zu gelten (BGH NJW 1952, 72; Urteil des BGH vom 29. Mai 1953 - 2 StR 11/52-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht