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   BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53   

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https://dejure.org/1954,594
BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53 (https://dejure.org/1954,594)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1954 - II ZR 163/53 (https://dejure.org/1954,594)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1954 - II ZR 163/53 (https://dejure.org/1954,594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückgriffsrecht des rückerstattungspflichtigen Käufers gegen einen Verkäufer bei Kenntnis des Käufers vom Entziehungstatbestand - Konkurrenz beim Rückgriffsrecht zwischen BGB und Rückerstattungsgesetz für die britische und amerikanische Zone - Schadensersatz wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 341
  • NJW 1954, 1366
  • MDR 1954, 543
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53
    Das Berufungsgericht befindet sich bei diesen Ausführungen in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Senats, der die gleiche Rechtsfrage in einem Rechtsstreit zu entscheiden hatte, bei welcher das Rückerstattungsgesetz der britischen Zone zur Anwendung kam (BGHZ 11, 16).

    Diese Ausführungen stehen auch nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Senats vom 28. Oktober 1953 (BGHZ 11, 16 [22]).

    Wenn es auch richtig ist, daß ein vertraglicher Ausschluß des Rückgriffsrechts zulässig ist (BGHZ 11, 16 [24]), so bietet der § 6 des Vertrages keinen Anhaltspunkt für eine derartige Vereinbarung der Parteien.

    Die Kläger haben daher einen Anspruch gegen die Beklagte in Deutscher Marke der für die Beseitigung des schadenbegründenden Ereignisses, das vor der Währungsumstellung liegt, ausreicht (BGHZ 11, 16 [26]).

  • BGH, 28.11.1953 - II ZR 188/52

    Faktische Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53
    Es hätte daher ein Grundurteil nicht ergehen dürfen, bei dem zweifelhaft blieb, wie weit die Bindung des Gerichts für das Betragsverfahren ging (BGHZ 11, 190 [194] und die dort angegebenen höchstrichterlichen Entscheidungen).

    Der Senat verweist hierfür auf die Ausführungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1953, dessen Gründe er sich unter Verweisung auf sie zu eigen macht (BGHZ 11, 190 [195]).

  • RG, 01.02.1913 - V 305/12

    Haftung für den Bestand einer verkauften Hypothek

    Auszug aus BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53
    Der Grund des Fortfalls der Vertretungspflicht des Verkäufers im Falle des § 439 Abs. 1 BGB ist der Verzicht des Käufers auf die Gewährleistung, oder doch die Annahme, daß der Käufer die sich aus dem Mangel im Recht ergebende Gefahr übernehmen wolle (RGZ 81, 266 [269]; RG in JW 1911, 645 [646]).
  • BGH, 10.12.1953 - 4 StR 435/53
    Auszug aus BGH, 29.05.1954 - II ZR 163/53
    Kenntnis des Entziehungstatbestandes bei Abschluß des Vertrages ist noch nicht Kenntnis des Rechtsmangels der Rückerstattungspflicht, die zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht bestand (Schilling in JZ 1954, 164).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 133/14

    Haftung des Grundstücksverkäufers bei Rechtsmängeln: Verjährung von

    Es muss vielmehr hinzukommen, dass er auch die rechtlichen Folgen solcher ihm bekannter Tatsachen kennt (BGH, Urteil vom 29. Mai 1954 - II ZR 163/53, BGHZ 13, 341, 345).
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03

    Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines

    Erforderlich ist vielmehr eine Kenntnis vom Rechtsmangel selbst, im konkreten Fall also davon, daß ein Mietverhältnis bestand (BGHZ 13, 341, 345).
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Zwar genüge zur Kenntnis eines Rechtsmangels im Sinn des § 439 BGB nicht die Kenntnis der Tatsachen, aus denen er folge, sondern der Käufer müsse auch die rechtliche Folge der ihm bekennten Tatsachen kennen (BGHZ 13, 341).
  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 175/92

    Beweiskraft einer Notarurkunde bei fehlender Unterzeichnung handschriftlicher

    Haben sich die Kläger danach entweder keine Gedanken über die Einzelheiten des Besetzungsrechts gemacht oder sich über die rechtliche oder gar nur die wirtschaftliche Tragweite des ihnen bekannt gegebenen Mangels geirrt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20. Dezember 1978, VIII ZR 114/77, NJW 1979, 713, 714), können sie daraus keine Gewährleistungsansprüche herleiten (BGHZ 13, 341, 344).
  • BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 114/77

    Klage auf Zahlung einer Lieferung magelhaften Motoröls - Vorliegen eines

    Auch die Kenntnis der einen Rechtsmangel begründenden tatsächlichen Verhältnisse reicht allein nicht aus; es muß vielmehr hinzukommen, daß der Käufer auch die rechtlichen Folgen der ihm bekannten Tatsachen kennt (BGHZ 13, 341, 345; BGH Urteil vom 30. Juni 1952 - V ZR 12/51 = LM BGB § 539 Nr. 1 zur ähnlich gelagerten Problematik im Mietrecht; Mezger a.a.O. § 439 Rdn. 3); denn nur unter dieser Voraussetzung einer positiven Kenntnis gerade von der Rechtsbeeinträchtigung kann im Regelfall auf einen Verzichtswillen, wie er in § 439 Abs. 1 BGB unwiderleglich vermutet wird, geschlossen werden.
  • BGH, 03.11.1955 - II ZR 227/54

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsprechung, an welcher der Senat festhält, hat, wie die Revision irrigerweise annimmt, durch das von der Revision in Bezug genommene Urteil des Senats vom 29. Mai 1954 (BGHZ 13, 341 ff) keine Änderung erfahren.

    Kenntnis des Entziehungstatbestandes sei noch nicht Kenntnis der Rückerstattungspflicht, die zur Zeit des Kaufabschlusses nicht bestanden habe (BGHZ 13, 341 [344, 345]; ebenso Schilling JZ 1954, 64).

  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 235/68

    Voraussetzungen für die Verletzung eines Mandatsvertrages - Wiedereinsetzung in

    Gewiß geht Art. 5 der Verordnung Nr. 120 im Grundsatz davon aus, daß dann, wenn die Rückerstattungskammer gemäß Art. 2 die Hergabe des Grundstücks für nichtig erklärt hat, die ursprüngliche Rechtsstellung des Eigentümers mit dinglicher Wirkung wieder auflebt (vgl. BGHZ 13, 341, 345) [BGH 29.05.1954 - II ZR 163/53], so daß der Verpflichtete die Berichtigung des Grundbuches zu bewilligen hat (Rotberg, Die Rückerstattung nach der Verordnung Nr. 120, 1949 Art. 5 Anm. 1, 15).
  • BGH, 14.07.1978 - V ZR 119/76

    Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit durch Auslegung - Abstellen auf

    Sahen die Kläger die Belastung in Abteilung II Nr. 1 unzutreffend als eine "beschränkte persönliche Dienstbarkeit" an, so befanden sie sich auch nicht nur in einem - für die Annahme einer Kenntnis unschädlichen - Irrtum über die rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen eines Rechtsmangels (vgl. RGZ 52, 167, 169; BGH, Urteile vom 15. Juni 1951, I ZR 121/50 - NJW 1951, 705; vom 29. Mai 1954, II ZR 163/53 = BB 1954, 649) sondern sie irrten - teilweise - über den tatsächlichen Umfang des Rechtsmangels, was eine Kenntnis im Sinn von § 439 Abs. 1 BGB ausschließt (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 1972, V ZR 74/69 - WarnRspr 1972 Nr. 57).
  • OLG Koblenz, 25.05.1990 - 5 U 1348/89

    Klage eines Ehepaars (Käufer eines Hausanwesens) gegen die Verkäufer und den

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  • BGH, 21.06.1954 - IV ZR 45/54

    Rechtsmittel

    Zur Beseitigung dieses Rechtsmangels ist der Beklagte gemäß § 434 BGB verpflichtet und, da ein Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages für sein Leistungsvermögen einzustehen hat (vgl. RGZ 69, 355 f [357]), ist, da der Beklagte die Rückerstattungspflicht nicht beseitigt hat, die Klägerin gemäß §§ 440, 325 BGB berechtigt, von ihm Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (so auch BGHZ 11, 16 [20 f]; vgl. ferner das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des II. Zivilsenats vom 29. Mai 1954 - II ZR 163/53 -).
  • BGH, 30.10.1963 - V ZR 74/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.07.1959 - V ZR 99/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1954 - II ZR 104/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.05.1956 - II ZR 129/55

    Rechtsmittel

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