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   BGH, 29.05.1957 - V ZR 74/55   

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https://dejure.org/1957,519
BGH, 29.05.1957 - V ZR 74/55 (https://dejure.org/1957,519)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1957 - V ZR 74/55 (https://dejure.org/1957,519)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1957 - V ZR 74/55 (https://dejure.org/1957,519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 329
  • NJW 1957, 1438
  • NJW 1957, 1719 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 29.05.1957 - V ZR 74/55
    Nach dem Lastenausgleichsgesetz sei vielmehr davon auszugehen, daß es keiner relativen Rangverhältnisse zwischen der öffentlichen Last und den Grundpfandrechten gebe (Nehlert JR 1953, 44) und die von den Anhängern der relativen Theorie aufgeworfene Frage, ob die Entstehung der Hypothekengewinnabgabe zu einer Rangverschlechterung bestehender Eigentümergrundpfandrechte gegenüber Rechten dritter Gläubiger führen dürfe, vom Lastenausgleichsgesetz dadurch bejaht werde, daß § 113 Abs. 1 LAG eine absolute Befriedigungsfolge vorschreibe.
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97

    Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

    Auch die den Regelfall bildende Überweisung zur Einziehung hat keinen Forderungsübergang zur Folge (BGHZ 24, 329, 332; BGH, Urt. v. 27. April 1978 - VII ZR 219/77, NJW 1978, 1914).
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 295/85

    Eintritt der Pfandreife bei privaten Pfandleihern

    Diese verbleibt im Vermögen des Vollstreckungsschuldners; der Vollstreckungsgläubiger erhält lediglich ein Einziehungsrecht, das ihn ermächtigt, das gepfändete Forderungsrecht des Schuldners in eigenem Namen geltend zu machen (BGHZ 24, 329, 332; BGH Urteil vom 27. April 1978 - VII ZR 219/77 = NJW 1978, 1914 [BGH 27.04.1978 - VII ZR 219/77]; BGHZ 82, 28, 31; RGZ 83, 116, 189; Lüke, ZZP 76, 1, 23 f; Stöber, Forderungspfändung, 7. Aufl., Rdn. 589 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1962 - V ZR 31/61

    Hypothekengewinnabgabe in der Zwangsversteigerung

    Auch aus dem Urteil des Senats vom 29. Mai 1957 - V ZR 74/55 (BGHZ 24, 329) ergibt sich nichts zugunsten der Revision.
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