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   BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58   

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https://dejure.org/1959,2222
BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58 (https://dejure.org/1959,2222)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1959 - VI ZR 76/58 (https://dejure.org/1959,2222)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1959 - VI ZR 76/58 (https://dejure.org/1959,2222)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    Konnte aber der Kläger - zumindest bis zum 18. Dezember 1954, dem Tag des Eingangs der Klage bei Gericht, mit dem gemäß §§ 253, 261 b Abs. 3 ZPO die Verjährung unterbrochen wurde (BGHZ 11, 175) - den Rückgang seiner Sehkraft als Unfallfolge nicht erkennen, so war ihm eine Klageerhebung, auch in der Form einer Feststellungsklage, noch nicht zuzumuten.
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 158/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    Sie stehen auch mit der festen Rechtsprechung in Einklang, nach der der Kraftfahrer bei Dunkelheit mit unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen und daher seine Geschwindigkeit so einrichten muß, daß er sein Fahrzeug beim Auftauchen eines unvermuteten Hindernisses rechtzeitig anhalten kann (BGH VersR 56, 796; NJW 51, 234; VRS 4, 599; LM § 9 StVO Nr. 4; 6).
  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    In jedem Falle schließt dies die Annahme höherer Gewalt aus, da der Kläger ein Verschulden seines Anwalts gegen sich gelten lassen muß (BGHZ 17, 199).
  • RG, 05.12.1927 - VI 257/27

    Unfallfolgen. ; Verjährung.

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    Dabei ist der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entspringende Schaden grundsätzlich als eine Einheit und nicht als eine Summe einzelner selbständiger Schäden anzusehen; daher schließt die Ungewißheit über Umfang und Höhe des Schadens die Verjährung nicht aus, vielmehr haben alle Unfallfolgen, die im Zeitpunkt der erlangten Kenntnis von dem Schaden voraussehbar waren, mit dieser allgemeinen Kenntnis dem Verletzten als bekannt zu gelten (RGZ 119, 204).
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    Der Einwand der Arglist gegen die Verjährungseinrede ist nach fester Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn der Schuldner den Gläubiger durch sein Verhalten, wenn auch unabsichtlich, veranlaßt hat, von rechtzeitiger Klageerhebung abzusehen; in solchem Fall würde die Erhebung der Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben verstossen (RGZ 153, 101; BGHZ 9, 1).
  • BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    Ob eine unauffällige Kontrolle zu fordern ist, hängt von den besonderen Umständen des einzelnen Falles ab (Urteil des BGH vom 22. November 1957 - VI ZR 185/56 - DAR 1958, 69 = VRS 14, 85).
  • BGH, 23.10.1956 - VI ZR 167/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    Sie stehen auch mit der festen Rechtsprechung in Einklang, nach der der Kraftfahrer bei Dunkelheit mit unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen und daher seine Geschwindigkeit so einrichten muß, daß er sein Fahrzeug beim Auftauchen eines unvermuteten Hindernisses rechtzeitig anhalten kann (BGH VersR 56, 796; NJW 51, 234; VRS 4, 599; LM § 9 StVO Nr. 4; 6).
  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Kenntnis des Verletzten von dem Schaden im Sinne des § 852 BGB erst dann vorhanden ist, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur als Feststellungsklage, mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann und die Klageerhebung ihm daher zuzumuten ist (RGZ 142, 280; 168, 214; BGHZ 6, 195 [201]).
  • RG, 19.12.1941 - III 62/41

    1. Wann beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB. in dem Falle, daß die eine

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Kenntnis des Verletzten von dem Schaden im Sinne des § 852 BGB erst dann vorhanden ist, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur als Feststellungsklage, mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann und die Klageerhebung ihm daher zuzumuten ist (RGZ 142, 280; 168, 214; BGHZ 6, 195 [201]).
  • RG, 23.11.1933 - VI 269/33

    1. Zum Beginn der Verjährung nach § 852 BGB. 2. Kann der Gläubiger nach Ablauf

    Auszug aus BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Kenntnis des Verletzten von dem Schaden im Sinne des § 852 BGB erst dann vorhanden ist, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur als Feststellungsklage, mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann und die Klageerhebung ihm daher zuzumuten ist (RGZ 142, 280; 168, 214; BGHZ 6, 195 [201]).
  • RG, 15.12.1939 - III 39/39

    Wie ist die Rechtslage im Hinblick auf die Hemmung des Laufs der Verjährung für

  • RG, 01.12.1936 - III 271/35

    1. Können Mängel der Begründung einer nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

    Die Revision des Klägers gegen diese Entscheidung hat der erkennende Senat durch Urteil vom 29. Mai 1959 (VI ZR 76/58) zurückgewiesen.
  • BGH, 18.02.1969 - VI ZR 238/67

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines ausgestiegenen Fahrgastes durch einen

    Schließlich rügt das Berufungsgericht zutreffend, daß die Beklagte nichts über gelegentliche nicht nur unvermutete, sondern auch unauffällige Kontrollen (die regelmäßig nicht durch den dem Personal bekannten Fahrtdienstleiter möglich sind) vorzutragen vermochte; auf sie kann angesichts der besonderen Verantwortung, die ein öffentlicher Verkehrsbetrieb mit sich bringt, regelmäßig auch bei bewährten Personal nicht verzichtet werden (Senatsurteile vom 22. Oktober 1955 - VI ZK 179/64 = VersR 1955, 746; vom 29. Mai 1959 - VI ZR 76/58 a VersR 1959, 994).
  • BGH, 28.05.1963 - VI ZR 185/62
    Das Ausmaß der dadurch gesetzten Unfallursachen sowie das Verschulden des Klägers müssen als recht erheblich angesehen worden, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 29o Mai 1959 - VI ZR 76/58 dem derselbe Unfall zugrunde liegt, dargclegt hat.
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