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BGH, 29.05.1969 - IX ZR 34/67 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Rechtsmittel
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- Drs-Bund, 13.05.1965 - BT-Drs IV/3423
Auszug aus BGH, 29.05.1969 - IX ZR 34/67
Für seine Auslegung spricht auch der Bericht des Abgeordneten Hirsch (BT-Drucks. IV/3423), in dem zu § 13 ausgeführt ist, im Rahmen des BEG würden als erbberechtigte Kinder auch die unehelichen Kinder eines Verfolgten gelten, wenn die Vaterschaft des Verfolgten festgestellt und das Kind von dem Verfolgten durch Testament oder Erbvertrag als Erbe eingesetzt worden sei.