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BGH, 29.05.1974 - 1 StR 145/74 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts wegen fehlerhafter Schöffenauswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
Auszug aus BGH, 29.05.1974 - 1 StR 145/74
Die Folgerung, daß das erkennende Gericht vorschriftswidrig besetzt gewesen sei, muß auch gezogen werden, wenn (in Übereinstimmung mit BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH…, Urt. vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73 -) angenommen wird, daß der Ergänzungsschöffe auch an die Stelle eines bereits vor Beginn der Hauptverhandlung ausfallenden Hauptschöffen zu treten habe. - BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68
Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im …
Auszug aus BGH, 29.05.1974 - 1 StR 145/74
Die Folgerung, daß das erkennende Gericht vorschriftswidrig besetzt gewesen sei, muß auch gezogen werden, wenn (in Übereinstimmung mit BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH…, Urt. vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73 -) angenommen wird, daß der Ergänzungsschöffe auch an die Stelle eines bereits vor Beginn der Hauptverhandlung ausfallenden Hauptschöffen zu treten habe. - BGH, 06.02.1974 - 3 StR 4/73
Mitwirkung eines gesetzlich dazu nicht berufenen Schöffen an einem Urteil - …
Auszug aus BGH, 29.05.1974 - 1 StR 145/74
Die Folgerung, daß das erkennende Gericht vorschriftswidrig besetzt gewesen sei, muß auch gezogen werden, wenn (in Übereinstimmung mit BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH, Urt. vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73 -) angenommen wird, daß der Ergänzungsschöffe auch an die Stelle eines bereits vor Beginn der Hauptverhandlung ausfallenden Hauptschöffen zu treten habe.