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   BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72   

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https://dejure.org/1974,989
BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72 (https://dejure.org/1974,989)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1974 - IV ZR 210/72 (https://dejure.org/1974,989)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1974 - IV ZR 210/72 (https://dejure.org/1974,989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Vereinbarung der Gütertrennung ohne Bekanntmachung an den anderen Ehegatten - Vorenthalten der amtsgerichtlichen Mitteilung über die Geltung der Gütertrennung - Zusammenschluss der Ehegatten zu einer Innengesellschaft zum Zweck des Erwerbs und der Bebauung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1554
  • MDR 1974, 1005
  • WM 1974, 947
  • DB 1974, 1956
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Eheleuten dann angenommen worden, wenn sich feststellen ließ, daß die Eheleute abredegemäß durch beiderseitige Leistungen einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgten, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Unternehmen aufbauten oder eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gemeinsam ausübten (BGH NJW 1971, 352, 353; BGHZ 8, 249; 31, 197, 201; 47, 157, 162).

    Wesentlich für das Bestehen eines Gesellschaftsverhältnisses kann dabei auch sein, daß die Mittel für das unter dem Namen des anderen Ehegatten gemeinsam betriebenen Geschäft zu einem wesentlichen Teil von dem Ehegatten aufgebracht worden sind, der nach außen nicht als Geschäftsinhaber in Erscheinung tritt (BGHZ 47, 157, 163; Henrich a.a.O.).

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Eheleuten dann angenommen worden, wenn sich feststellen ließ, daß die Eheleute abredegemäß durch beiderseitige Leistungen einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgten, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Unternehmen aufbauten oder eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gemeinsam ausübten (BGH NJW 1971, 352, 353; BGHZ 8, 249; 31, 197, 201; 47, 157, 162).
  • BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Eheleuten dann angenommen worden, wenn sich feststellen ließ, daß die Eheleute abredegemäß durch beiderseitige Leistungen einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgten, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Unternehmen aufbauten oder eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit gemeinsam ausübten (BGH NJW 1971, 352, 353; BGHZ 8, 249; 31, 197, 201; 47, 157, 162).
  • BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Januar 1972 - IV ZR 231/69 - (NJW 1972, 580 = FamRZ 1972, 201) ausgesprochen hat, läßt sich in Fällen dieser Art, wenn die Ehe entgegen der Erwartung der Eheleute nicht von Bestand bleibt, eine angemessene, den Umständen des Falles gerechtwerdende Lösung am sachgerechtesten über die Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage finden (so auch schon RG DR 1944, 909, 910).
  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Wesentliches Indiz für die Gründung einer Ehegattengesellschaft ist, daß die Ehegatten einen über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden gemeinschaftlichen Zweck verfolgen (BGHZ 31, 197 (201) = NJW 1960, 428; BGH, NJW 1974, 1554, 2045, 2278; BGH, FamRZ 1966, 442).
  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).

    Er hat die sogenannte unbenannte Zuwendung unter Ehegatten nicht dem Recht der Schenkung unterstellt, vielmehr ein ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art angenommen und anerkannt, daß sich daraus nach Scheitern der Ehe, insbesondere bei Gütertrennung nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben können, wenn die Beibehaltung der Vermögensverhältnisse, die durch die Zuwendung eines Ehegatten an den anderen herbeigeführt worden sind, dem benachteiligten Ehegatten nicht zuzumuten ist (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554).

    Denn dabei handelt er nur in dem Bestreben, die eheliche Lebensgemeinschaft in der von ihm gewünschten Weise zu verwirklichen (BGH WM 1960, 74; NJW 1974, 1554).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; zuletzt BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]) liegt im Scheitern der Ehe regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, die etwa für eine Zuwendung unter Ehegatten maßgebend war.

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    In diesem Sinne kann nach Lage des Einzelfalles auch die gemeinsame Vorstellung vom Fortbestand einer Ehe als Geschäftsgrundlage anzusehen sein, wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat (BGH NJW 1972, 580; NJW 1974, 1554, 1555; BGHZ 82, 227, 236 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; 84, 361, 368).
  • BGH, 20.05.1981 - V ZB 25/79

    Annahme einer Ehegatten-Gesellschaft

    Es sieht sich - und zwar im Zusammenhang mit der Frage, ob überhaupt zwischen der Beteiligten zu 1 und ihrem Ehemann ein Gesellschaftsverhältnis im Sinn der §§ 705 ff BGB bestand - an einer entsprechenden Entscheidung jedoch gehindert durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 10. März 1967, DNotZ 1967, 501, sowie durch die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 7. April 1966, II ZR 273/63, FamRZ 1966, 442; vom 29. Mai 1974, IV ZR 210/72, WM 1974, 947; vom 5. Juli 1974, IV ZR 203/72, WM 1974, 1024 und vom 9. Oktober 1974, IV ZR 164/73, WM 1974, 1162.
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 181/06

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Verwalters gegen Anspruch auf Herausgabe der

    Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr auf die streitige Rechtsfrage an, ob nach dem Wegfall des § 283 BGB a.F. noch die Rechtsprechung des RG und BGH Bestand hat, wonach ein Schuldner auch ohne Beweiserhebung über die Unmöglichkeit zur Leistung verurteilt werden könne, sofern feststehe, dass der Schuldner die etwaige Unmöglichkeit zu vertreten hat (vgl. RGZ 54, 28; 107, 18; BGH NJW 1974, 1554).
  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten

    Sie handeln dann in dem Bestreben, die eheliche Lebensgemeinschaft in der von ihnen gewünschten Weise zu verwirklichen (BGH Urteil vom 29. Mai 1974 - IV ZR 210/72 - NJW 1974, 1554, 1555).
  • OLG München, 27.02.2008 - 3 U 2427/07

    Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs: Begründung einer Ehegatteninnengesellschaft

    So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.05.1974 (NJW 1974, 1554 f.) erkannt, in welchem es gerade um die Erbringung beiderseitiger Leistungen von Ehegatten zur Beschaffung eines für sie bestimmten Familienwohnheims ging.

    Vorliegend handelt es sich um eine dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.05.1974 (NJW 1974, 1554 f) vergleichbare Gestaltung, wo der Erwerb eines Grundstücks außerhalb der Stadt und der dortige Bau eines Wohnheims unter Aufgabe der Stadtwohnung von den Parteien gemeinsam beschlossen war, wobei die Kosten des Grundstückserwerbs und des Baus von beiden Parteien, jedoch überwiegend von der Ehefrau bestritten worden waren.

  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88

    BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und

    Dabei ging es jedoch vorwiegend um - beiderseitige - Leistungen oder Beiträge zum Erwerb oder Ausbau eines Familienheims (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1974 - IV ZR 210/72 -NJW 1974, 1554 und BGHZ 84, 361, 366) oder um die darauf gerichtete Ansammlung von Mitteln, etwa von Bausparguthaben (Senatsurteil vom 5. Oktober 1988 aaO).
  • BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74

    Zugewinnausgleich, Bereicherung, Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auch der erkennende Senat hat dann, wenn die Ehegatten beiderseitig Leistungen zur Beschaffung eines Familienwohnheims erbracht haben, das der Ehefrau zu Eigentum übertragen wurde, nicht einen durch die Scheidung der Ehe ausgelösten Bereicherungsanspruch angenommen (BGH NJW 1974, 1554), desgleichen nicht in einem Fall, in dem der Ehemann aus seinem Verdienst Wertpapiere zur gemeinsamen Alterssicherung und zur gemeinsamen Verfügung der Ehegatten erworben hatte (BGH FamRZ 1972, 201 = NJW 1972, 580).
  • OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18

    Aufteilung eines zum Zweck der Finanzierung des Familienheimes angesparten

    Werden nämlich mit dem Erwerb der Immobilie keine über die Schaffung des Familienheimes und die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zwecke verfolgt, scheidet die stillschweigende Vereinbarung einer Ehegatteninnengesellschaft aus (BGH, NJW 1974, 1554 und NJW 1999, 2962).
  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85

    Rechte und Pflichten eines Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft und

  • BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 42/81

    Rückgewähranspruch bei Veräußerung von zu einer Konkursmasse gehörendem Vermögen

  • BGH, 05.07.1974 - IV ZR 203/72

    Zur-Verfügung-Stellen eines größeren Betrags, um dem Ehepartner die Gründung

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 9 UF 59/17

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten bei ehevertraglichem Ausschluss des

  • OLG Zweibrücken, 09.12.1986 - 7 U 96/86
  • OLG Stuttgart, 04.09.1987 - 2 U 272/86
  • BGH, 15.04.1982 - IX ZR 89/80

    Erstattung von Zuwendungen von im Güterstand der Gütertrennung lebenden Ehegatten

  • BGH, 07.07.1983 - IX ZR 33/82

    Zurückforderung von unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten

  • BGH, 18.03.1982 - IX ZR 76/81

    Rückforderung von Zuwendungen, die geschiedene Eheleute einander während der Ehe

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