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   BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81   

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https://dejure.org/1981,1545
BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81 (https://dejure.org/1981,1545)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1981 - 2 StR 191/81 (https://dejure.org/1981,1545)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1981 - 2 StR 191/81 (https://dejure.org/1981,1545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüchtritt vom versuchten Totschlag durch das Unterlassen weiterer Schüsse trotz vorhandener Munition - Unverwertbarkeit einer Aussage im Sinne des § 251 Strafprozessordnung (StPO) - Strafschärfung für den Angeklagten durch Nichthinderung einer Falschaussage eines Zeugen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 342
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.1975 - 4 StR 130/75

    Voraussetzungen für die Beendigung einer Straftat im Versuchsstadium

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).

    Hatte er diese Vorstellung nicht, so war der Versuch unbeendet, und es kam darauf an, ob der Angeklagte nach dem Wiederauftauchen K. am Fenster die Fortsetzung seiner Tathandlung (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1978 - 1 StR 760/77 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75) freiwillig oder unfreiwillig unterließ.

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Ein solches Prozeßverhalten erfüllt - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - keinen Straftatbestand (vgl. BGHSt 17, 321; KG JR 69, 27).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 152/75

    Annahme eines strafbefreienden Rücktritts - Straflosigkeit durch tätige Reue -

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Da der Angeklagte bei Schießbeginn nicht geplant hatte, wieviele Schüsse er abgeben wolle, kommt es für die Frage, ob der Versuch beendet oder nicht beendet war, darauf an, welche Vorstellung der Angeklagte nach der Abgabe der vier Schüsse von deren Wirkung hatte (BGH, Urteile vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75 und vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75).
  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 308/75

    Abgrenzung von der Annahme einer Schizophrenie oder lediglich verminderter

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Da der Angeklagte bei Schießbeginn nicht geplant hatte, wieviele Schüsse er abgeben wolle, kommt es für die Frage, ob der Versuch beendet oder nicht beendet war, darauf an, welche Vorstellung der Angeklagte nach der Abgabe der vier Schüsse von deren Wirkung hatte (BGH, Urteile vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75 und vom 13. Mai 1975 - 1 StR 152/75).
  • BGH, 07.03.1978 - 1 StR 760/77

    Revision gegen Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Kriterien der

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Hatte er diese Vorstellung nicht, so war der Versuch unbeendet, und es kam darauf an, ob der Angeklagte nach dem Wiederauftauchen K. am Fenster die Fortsetzung seiner Tathandlung (vgl. BGH, Urteile vom 7. März 1978 - 1 StR 760/77 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75) freiwillig oder unfreiwillig unterließ.
  • BGH, 09.10.1979 - 1 StR 438/79

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Verwertung einer Zeugenaussage eines

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).
  • BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch - Beendung eines mit

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Der Versuch war dann beendet, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt zumindest damit rechnete, K. tödlich getroffen zu haben (BGHSt 22, 330; BGH, Urteile vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79, vom 9. Oktober 1979 - 1 StR 438/79 und vom 27. Mai 1975 - 4 StR 130/75).
  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

    Auszug aus BGH, 29.05.1981 - 2 StR 191/81
    Eine Mitteilung ist dann in anderer Weise als bei einer Vernehmung gemacht, wenn der Mitteilende "von sich aus an den Polizeibeamten herangetreten ist" und die Erklärung "aus freien Stücken und nicht unter dem Druck der Zeugengestellung abgegeben" hat (BGH a.a.O.; BGHSt 29, 230, 232).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 1 Ss 1506/09

    Strafschärfung: Nichtverhinderung einer vom Angeklagten nicht veranlassten

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - keine Feststellungen getroffen sind, die das Verhalten des Angeklagten nicht allein auf die Furcht vor Bestrafung zurückführen, sondern als Ausdruck besonderer Rechtsfeindlichkeit oder Uneinsichtigkeit kennzeichnen ließen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; BGH in StV 1995, 297; BGH Beschluss v. 29.5.1981 - 2 StR 191/81, zit. nach juris; Theune in LK StGB, 12. Aufl., Rn. 210 zu § 46; Fischer StGB, 57. Aufl., Rn 53 zu § 46).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 491/92

    Hilfsbeweisantrag bezogen auf Indiztatsachen - Feststellung und Würdigung des

    Es dennoch strafschärfend zu verwerten, wäre nur dann zulässig, wenn es nicht allein auf Furcht vor Bestrafung beruhte, sondern Ausdruck von Rechtsfeindlichkeit und Uneinsichtigkeit wäre (BGH, Beschluß vom 29. Mai 1981 - 2 StR 191/81; vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4, 5, 10).
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 431/92

    Zurückweisung einer Revision mangels Verfahrensfehlern

    Allein aus dem Umstand, daß sie im Hinblick auf eine sie begünstigende falsche Aussage ihr - zulässiges - Verteidigungsverhalten nicht geändert hat, ergibt sich derartiges jedoch nicht (vgl. BGHSt 32, 165, 182 f.; BGH, Beschl. vom 29. Mai 1981 - 2 StR 191/81; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 46 Rdn. 29a, 29c m.w.Nachw.).
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